Nicht bestellte Einlagen zahlen?
A hat wegen Schmerzen im Fuß eine Orthopädin aufgesucht. Diese zeigte sich wenig interessiert und erklärte A, dass ihre Schmerzen durch hohe, dünne Absätze und spitze Schuhe bedingt seien. A wandte daraufhin ein, dass sie solche Schuhe niemals trägt, sondern immer die flachen, breiten Doc Martens, in denen sie auch zu dem Arzttermin erschienen war. Diesen Einwand ignorierte die Ärztin aber. Es gab da noch einige weitere Seltsamkeiten in der Diagnose und schlußendlich verkündete die Ärztin, A benötige Einlagen um eine Fehlhaltung zu korrigieren. Daraufhin wurden Abdrücke von den Füßen gemacht und ein neuer Termin zur Einlagensprechstunde vereinbart.
A vertraute dem Urteil der Ärztin in keiner Weise und holte eine zweite Meinung ein, die ihre Vermutungen bestätigte und die Einlagen als vollkommen überflüssig einstufte. Die Diagnose sah anders aus und die verordnete Therapie beseitigte die Schmerzen binnen zwei Tagen. Daraufhin vesuchte A ihre andere Ärztin zu erreichen, um den Termin abzusagen. Leider erreichte sie niemanden und hat dann zugegebenermaßen versäumt erneut anzurufen. Jetzt erhielt A einen Anruf der alten Praxis, dass ihre Einlagen fertig und angekommen seien und man nun einen neuen Termin vereinbaren wolle, um diese einzusetzen.
A fühlt sich nun über den Tisch gezogen. Sie hatte den Ausdruck "Einlagensprechstunde" so verstanden, dass dort noch einmal alles nötige besprochen werden solle und nicht so, dass nun bereits Einlagen angefertigt werden. Darüber ist sie weder von der Ärztin noch von der Sprechstundenhilfe aufgeklärt worden. Auch unterschrieben hat sie natürlich nichts, denn sie war von Anfang an nicht sicher, ob sie der Sache trauen soll und hätte dies bei einer derartigen Aufforderung auch sofort geäußert und die entsprechende Unterschrift verweigert.
Natürlich hätte A dem ganzen Ärger entgehen können, wenn sie nicht versäumt hätte, den Termin abzusagen. Aber dennoch hat sie keinen Auftrag erteilt und sieht nicht ein, warum sie nun Geld für ein Produkt bezahlen soll, das sie ja gar nicht benötigt. Wie sieht es nun aus? Muss A die Einlagen trotzdem zahlen oder liegt hier ein Versäumnis der Arztpraxis vor, die A nicht anständig aufgeklärt hat?
Wie genau die Rechtslage da jetzt ist, ist schwer zu sagen. Fakt ist doch aber, dass bei A keine derartige Krankheit oder Beeinträchtigung vorliegt, die das Tragen derartiger Einlagen erfordert. Zum einen hat A keine Schmerzen mehr und zum Anderen war die Diagnose der ersten Orthopädin ja völlig falsch. Sie hat also eine Fehldiagnose gestellt und somit würde ich sagen, der Fehler liegt sowieso bei der Ärztin. Sie hat ja etwas verordnet, was völlig überflüssig ist.
Da A ja von einem anderen Arzt eine abweichende Diagnose bekommen hat, wird A das ja sicher auch anhand dessen nachweisen können, und somit wird klar, dass die erste Orthopädin falsch lag. Sicher hätte A da dran bleiben können und den Termin auch nach mehreren Versuchen noch absagen müssen. Das ist jetzt aber nicht zu ändern und beeinträchtigt auch auch nicht die Tatsache, dass die Einlagen völlig unnötig sind, weil eine entsprechende Krankheit gar nicht vorliegt. Dass A nichts unterschrieben hat, ist schon mal gut und eine ausreichende Aufklärung hat da scheinbar auch nicht statt gefunden. Ich würde mir da keine Gedanken machen und die Einlagen nicht abholen oder zahlen.
Ich würde A außerdem raten ruhig mal bei der eigenen Krankenkasse anzurufen, und diese darüber zu informieren, oft haben die dafür auch noch hilfreiche Tipps, ich habe da jedenfalls gute Erfahrungen gemacht mit der Betreuung durch die Mitarbeiter meiner Krankenkasse. Die kennen sich da auch aus und können einem sagen, welche Rechte man noch hat und wie man sie durch setzt.
Das weitere Vorgehen von A würde ich persönlich vom Vorgehen der Orthopädin abhängig machen. Entweder es ist möglich, die Sache telefonisch zu klären und die Einlagen eben zu "stornieren", oder aber man wird sich "fachlich" einigen müssen. Leider sind die Einlagen nun bereits gefertigt worden und in jedem Fall hat jemand dafür zu bezahlen. Zurück geben kann man sie ja kaum.
Leider hat A ja versäumt, alles Zumutbare zu tun, um ein solches Missverständnis zu vermeiden. A hätte die Orthopädin anrufen und den zweiten Termin absagen sollen. Das hätte auch implizit bedeutet, dass keine Einlagen gefertigt werden müssen. Besser wäre natürlich auch, dies explizit zu sagen. Ist ja nun beides nicht geschehen. A hätte aber klar sein sollen, dass der Auftrag raus geht. Wozu hätte man sonst die Füße vermessen sollen? Außerdem wird die Orthopädin in jedem Fall sagen, die Kundin entsprechend informiert zu haben. Schriftliche Vereinbarungen werden vermutlich in so einem Fall nicht die Regel sein, so dass die mündliche Vereinbarung schon bestand hätte. Es ist also nicht so einfach, hier davon zu sprechen, den Auftrag an As Stelle nicht gegeben zu haben.
Auf der anderen Seite gibt es ja noch die zweite Diagnose, welche die erste Diagnose offensichtlich als Fehldiagnose entlarvt hat. Hierzu müsste die erste Orthopädin sich ja auch äußern. Immerhin hat sie mit der falschen Diagnose nicht nur riskiert, dass der Kundin nicht geholfen wird, sondern zusätzlich kosten generiert (mit der Anfertigung der Einlagen). Ob nun A als Kundin für die Fehler der Orthopädin herangezogen werden kann, wage ich zu bezweifeln.
Daher würde ich an As Stelle im Konfrontationsfall darauf hinweisen, dass diese Fehldiagnose und die daraus resultierenden Kosten nicht übernommen werden. Mehr muss nicht getan werden und es bleibt für A abzuwarten, ob und welche weiteren Schritte die Orthopädin einleiten wird.
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