Patientenverfügung bei psychischer Erkrankung

vom 07.03.2010, 22:00 Uhr

Patient A. ist wegen einer psychiatrischen Erkrankung schon länger in ärztlicher Behandlung. Bei der letzten stationären Behandlung erfolgte eine Verlegung auf die geschlossene Station. Im nach hinein wurde von Seiten der Behandler gesagt, das sei mit Patient A. abgesprochen gewesen. Aber Patient A. hätte dem im Vorfeld nie zugestimmt. Der Verlegung hatte Patient A. dann nur zugestimmt, weil man mit einem richterlichen Beschluss zur Zwangsunterbringung drohte.

Patient A. stiess nun durch Zufall auf diese Seite. Dort geht es darum, das sich das Psychiatriegesetz im letzten Jahr wohl geändert hat und es möglich ist eine Patientenverfügung zu erstellen. Die dann auch enthalten kann, das man eine Unterbringung in einer geschlossenen Station ablehnt.

Allerdings kann Patient A. nicht wirklich mehr Informationen dazu finden. Um an den Vordruck der PatVerüg, wie sich nennt, zu kommen, muss man sich registrieren und auch Geld bezahlen. Verantwortliche für diese PatVerfüg ist wohl die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V.. Die haben auch eine Internetpräsenz und dort wird Psychiatrie eher als schlecht dargestellt. Patient A. hält Psychiatrie aber nicht für generell schlecht.

Es geht Patient darum, einer solchen Art von Behandlung aus dem Weg zu gehen. Patient A. möchte seine Selbstverantwortung nicht ganz abgeben, was aber zeitweise gefordert wird. Patient A. möchte sich davor schützen, das Behandlungen eingeleitet werden, die für Patient A. in der Form nicht tragbar sind.

Hat schon jemand von dieser Gesetzesänderung gehört und weiss da eventuell näheres? Welche Nachteile können sich aus so einer Verfügung ergeben?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Von dieser Gesetzesänderung habe ich leider noch nicht gehört - ich arbeite zwar zeitweilig mit der Psychiatrie zusammen aber das ist mir noch nicht untergekommen - vielleicht eben, weil es nur (?) über diesen Verband möglich ist und vielleicht auch, weil scheinbar die Psychiatrie als solches als "schlecht" dargestellt wird.

Ich persönlich bin immernoch der Meinung, dass jemand, der sich in Psychiatrische (und vorallem stationäre) Behandlung begibt (und das freiwillig), sehr wohl weiß, warum er das tut, denn vorallem der stationäre Fall tritt ja nur dann ein, wenn Patient A. entweder eingewiesen wird oder sich selbst einweist. Und in diesem Falle besteht dann entweder eine freie Entscheidung dazu, oder der einweisende Arzt vermutet eine aktue Gefährdung für den Patienten oder dessen Umfeld.

Prinzipiell denke auch ich, das jeder Mensch seine freie Entscheidung treffen sollte, wo er bleiben möchte und wo nicht, aber gerade wenn eine psychiatrische Erkrankung vorliegt (Paranoide Schizophrenie, o.ä. um mal von einem etwas "schlimmeren Fall" auszugehen) ist der Patient eben oft nicht mehr selbst in der Lage darüber zu urteilen ob er Selbst- oder Fremdgefährdend ist - weswegen ich es wiederrum gut finde, das ein Psychiater in einer Klinik rechtlich gegen eine Weigerung der Unterzeichnung der Einverstädniserklärung vorgehen und den Patienten so zum bleiben zwingen kann - denn das hat schon so manchem das Leben gerettet.

Mag sein, das Patient A. wesentlich weniger schwer betroffen war und der Psychiater "überreagiert" hat, jedoch muss man bedenken, dass der Patient auch damit hätte rechnen müssen - denn jeder der sich in psychiatrische stationäre Behandlung begibt muss damit rechnen (wenn sich seine Erkrankung verschlimmert) das er auf die geschlossene verlegt wird.

Davon abgesehen: Wenn ich mir die Internetseite dieses Verbandes mal durchlese, muss ich doch tatsächlich lachen! Dieser Verband stellt ja die allgemeine psychiatrische Behandlung in Frage (denn diese Krankheiten existieren ja nicht!) und allein, wenn ich den 3ten Absatz lese gräuseln sich mir die Nackenhaare.

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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