Zwei junge Männer treten Rentner in der U-Bahn zusammen
Knorre hat geschrieben:Also nun frage ich mich zu einem wieso haben die Männer sich damit Strafbar gemacht?
Ist die Frage ernst gemeint? Wenn sie ihn da fast totprügeln und schwer verletzen könnte das u. U. ein möglicher Hinweis darauf sein, dass das nicht ganz legal ist und der Staatsanwalt hier ein öffentliches Interesse vermuten könnte.
Im Ernst: Was die Kandidaten da abgezogen haben ist zweifelsohne ein Grund sie mindestens wegen schwerer bis hin zu gefährlicher Körperverletzung anzuzeigen oder sie mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags zu konfrontieren für versuchten Mord reicht es nicht ganz aus aufgrund der "Spontanität" der Handlung. Dazu kommt noch Diebstahl bzw. Raub oder räuberische Erpressung, je nachdem wie das Handy den Besitzer wechselte.
Ich habe die Bilder auch im Fernsehen gesehen und muss sagen: Ich war entsetzt!!! Einen alten Mann so eigentlich grundlos anzugreifen, ist einfach das allerletzte!
Ich hoffe sehr, dass der Mann keine allzu schlimmen Folgen davon trägt und dass die Täter irgendwann zur Besinnung kommen und erkennen, was sie da eigentlich getan haben. Aber ich fürchte, das wird wohl leider Gottes ein frommer Wunsch bleiben.
Ich wünsche dem armen alten Mann alles Gute!
Zu dem Fall mit dem Rentner in München: Ich finde es wirklich richtig einen oder beide Täter abzuschieben. Es war versuchter Mord! Die haben wirklich versucht ihn zu töten und zeigen keinerlei Reue. Wieso ist die Welt so krank?
Die Höchststrafe sollte bei dieser Tat greifen!
Aha, dann erkläre doch mal warum es versuchter Mord und nicht versuchter Totschlag war, ich hoffe Du kennst den Unterschied, wenn Du das schon so treffend sagen kannst.
Zitat: [...] Totschlag. Er unterscheidet sich vom Mord durch das Fehlen von Mordmerkmalen, sei es täterbezogener (niedere Beweggründe) oder tatbezogener (z.B. Heimtücke) Art.
Da diese Mordmerkmale vorhanden waren (niedere Beweggründe, Verlust der (nicht vorhandenen) "Ehre" der Täter), kann man es durchaus bzw. muss man es als versuchten Mord ansehen, da kannst du dran rütteln wie du willst.
Sowas könnte man auch als versuchten "Ehrenmord" bezeichnen. Einfach mal vorher informieren bevor man hier irgendwelche Sprüche rauslässt.
Tja, schön zitiert und trotzdem falsch, sonst wäre da der zuständige Staatsanwalt auch schon draufgekommen, der vom Thema bestimmt mehr versteht als ein Rechtslaie.
Für einen versuchten Mord fehlen verschiedene grundlegende Punkte, und da kannst Du sagen was Du willst (oder ins StGB sehen).
Für einen Mord muss eines der folgenden Merkmale gegeben sein und da ssollte man wissen bevor man mit solchen Aussagen um sich wirft, steht in § 211 StGB:
- Mordlust (kann nicht angenommen werden)
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (kann nicht angenommen werden)
- aus Habgier (kann nicht angenommen werden)
- heimtückisch (kann nicht angenommen werden)
- grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (kann nicht angenommen werden)
- um eine andere Straftat durch diesen zu ermöglichen oder zu verdecken (kann nicht angenommen werden)
- niedrigen Beweggründen (könnte vielleicht angenommen werden, ist aber in diesem Fall viel zu unsicher und sind kaum gegeben, daher nicht)
Ein Ehrenmord ist ebenfalls anders definiert, diese Definition kann hier nicht angenommen werden mangels Merkmalen.
Ergo: Die derzeitige Faktenlage ist nicht ausreichend für einen Anklage wegen versuchten Mordes oder der Staatsanwalt würde damit gut baden gehen. Als Jurist ist man zudem nicht an einem Urteil wie auf der Pferderennbahn interessiert, also dass man irgendwas was man grad so annehmen kann und was vielleicht durchkommen kann versucht zu beweisen, sondern man setzt auf sichere Beweisführungen, die kaum Gegenbeweise zulassen um den eigenen Antrag möglichst unverändert durchzuboxen. Das erspart auch Peinlichkeiten wie diese hier.
Einfach mal gründlich informieren bevor man meint es besser zu wissen. Ach so:
Verlust der (nicht vorhandenen) "Ehre" der Täter)
Ich glaube kaum dass Du das entscheiden kannst, denn Ehre hat jeder Mensch, wie hoch er diese und andere diese einschätzen ist ein anderes Ding. Finde ich doch immer sehr subjektiv, anderen Menschen diese abzusprechen, egal wie verwerflich ihre Taten waren. Denn so gesehen würde niemand diese besitzen, denn bei jedem lässt sich irgendetwas finden, was diesen "entehrt", kommt halt auf den eigenen Standpunkt an.
Ist ja nicht so wichtig, ob es nun versuchter Mord oder Totschlag war. Die beiden gehen so oder so hoffentlich für einige Jahre ins Gefängnis. Und da die beiden Südländer und noch ziemlich jung sind, dürfte dann die wirkliche Strafe im Knast für die beiden sein, wenn sie mal so richtig von den anderen Häftlingen "durchgenommen" werden, wobei ich da keine Schläge damit meine.
Ich finde es gestört und Krank von den Typen die das gemacht habe und von denen die dabei zugesehen haben und nichts unternommen haben. Wie dumm kann an den sein aus "Spaß" (sicht der jungs) einen alten Armen man zu Bespucken und zu verprüggeln Ich mein es is doch schlimm genug das er geschlagen wird aber das ihm keiner hilft finde ich die Höhe!!!
Myxier, an sich war das kein "Spaß", sondern sie nannten es "seine Schuld", dass er sie darauf hingewiesen hat. Also bei mir in Nürnberg ist es zwar noch nicht so schlimm, aber annähernd. Ich selbst bin jetzt kein erwachsener Mann (zumindest nicht soziologisch gesehen), da ich erst 21 Jahre alt bin, aber ich muss auch regelmäßig in der U-Bahn irgendwelche Leute darauf hinweisen, dass sie die Zigaretten oder die tollen "Ghettoblaster-Handies" ausmachen sollen, aber meist schließen sich mir dann auch genug Leute an, wenn ich da etwas sage, dass dann selbst die "dümmsten" Leute nachgeben und endlich jeder seine Ruhe hat.
Ich finde die Täter müssten ihre gerechte Strafe erhalten. Obwohl da habe ich so meine Zweifel. Da höre ich schon die neunmal klugen Sprüche, über schwere Kindheit und v.a. Aber das wenigste ist sie müssten zur Wiedergutmachung verurteilt werden. Sie müssten die Krankenkassenkosten voll übernehmen und des weiteren dem Rentner ein Schmerzensgeld zahlen müssen. Das finde ich ist wohl das wenigste.
Man muss jetzt erst die Verurteilung der Täter abwarten, dann kann man mehr dazu sagen. Auf jeden Fall ist die Tat höchst verabscheuendswürdig und feige.
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