Amflora zugelassen

vom 04.03.2010, 22:39 Uhr

Die "tolle Knolle" aus den Labors von BASF erhielt in dieser Woche nach 13 Jahren Zulassungsverfahren bei der EU die Genehmigung zum Anbau. Eine gentechnisch veränderte Kartoffel darf also ab sofort in der EU angebaut werden. Klar, es gibt hunderte Studien, die entweder von den Genfirmen bezahlt sind, da steht immer drin, dass alles sicher sind. In den anderen Studien steht drin, dass die gentechnische Veränderung keine Vorteile hat und dass man die Folgeschäden gar nicht abschätzen kann.

Es gibt schon viele bekannte Nachteile, hunderttausende Selbstmorde indischer Kleinbauern können nicht einfach so übergangen werden. All diese Kleinbauern konnten sich kein neues Saatgut mehr leisten, weil die eigene Vermehrung gentechnisch veränderter Produkte nicht zulässig und auch nicht möglich ist. Die Ernährungssituation der Welt hat sich auch nicht verbessert und die Resistenz der Schädlinge ist nach ein paar Jahren im Anbau auch dahin. Danach müssen deutlich mehr Insektizide und Pestizide eingesetzt werden.

Bei Amflora verhält es sich sogar noch ein wenig anders. Sie trägt eine Antibiotika-Resistenz in sich und das hat Folgen. Bereits heute hat die Wirkung von Antibiotikas nachgelassen. Vor allem der massive Einsatz in der Fleischindustrie sorgt hier bereits für Resistenzen. Es besteht bei Amflora die Gefahr, dass die Resistenz beim Menschen weiter zunimmt, denn die Resistenz kann im Menschen auf die Bakterien im Magen- und Darmbereich übertragen werden. Kanamycin und Neomycin, das sind die beiden Antibiotika, sind aber wichtig und werden z.B. bei Tuberkulose eingesetzt. Ein Nachweis weder dafür noch dagegen ist bisher nicht erbracht, außer im Laborversuch.

Und auch wenn die Pflanze nicht zum Verzehr freigegeben ist, sondern vor allem von BASF selbst zur Verbesserung von Papier und anderen Industrieprodukten angeboten wird. So ist es doch möglich, dass Amflora in der Nahrung landet. In der EU ist erst eine Kennzeichnung von mehr als 0,9% gentechnisch veränderter Produkte Pflicht, somit wäre eine Verunreinigung von Kartoffelprodukten unterhalb der Grenze nicht kennzeichnungspflichtig und könnte so auf unseren Tellern landen.

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» betty » Beiträge: 1460 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gegen die Zulassung von Amflora in Europa hatten Ungarn, Österreich und Luxemburg 2013 geklagt. Daraufhin wurde die Zulassung im Dezember 2013 zurückgenommen. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die Zulassung für nichtig, aber nur aufgrund von Verfahrensfehlern. Zwei wichtige Antibiotika, Kanamycin und Neomycin, die der Pflanze schnelleres Wachstum verschaffen, verhelfen ihr zum Vorteil, aber zum Nachteil für die Menschen und Lebewesen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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