Defekte Heizung - Wer muss die Reparatur zahlen?

vom 03.03.2010, 15:04 Uhr

Hallo, ich habe mal eine Frage in der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann bzw. mir einen Tipp geben kann.

Käufer A haben mit Kaufvertrag vom 22.01.2010 ein Haus von Verkäufer B gekauft, die das Haus vor ca. 1 ½ Jahren aus einer Zwangsversteigerung erworben haben. Die Käufer A haben das Haus zwei Mal angesehen und es wurde gesagt, dass die Heizung derzeit auf Frostschutz läuft, da das Haus ja leer steht und nicht beheizt werden muss. Die Käufer A haben sich den Heizungsraum angesehen und man hat auch gehört, dass die Heizung gelaufen ist. Nun ist der Kaufvertrag abgewickelt und das Haus konnte bezogen werden. Selbstverständlich sollte dann als erstes Mal die Heizung angemacht werden. Nur leider funktionierte das nicht. Die Käufer A haben dann umgehend Kontakt mit dem Verkäufer B aufgenommen der meinte, er würde einen Monteur schicken. Der war auch viereinhalb Stunden da, konnte aber keinen Defekt finden. Dennoch ging die Heizung (Gasheizung) einfach nicht an.

Ein paar Tage später kam ein Monteuer der Heizungsfirma und tauschte ein Teil aus, das defekt war. Warum der erste Monteuer dies nicht festgestellt hat, konnte nicht geklärt werden.

Müssen jetzt die Käufer A für die Kosten der Reparatur aufkommen oder können sich die Käufer A noch an den Verkäufer B wenden? Welche Möglichkeiten haben die Käufer A, nicht die Rechnungen der beiden Monteure zahlen zu müssen?

» schokohaeschen » Beiträge: 187 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es kommt darauf an, was im Kaufvertrag des Hauses steht. Wenn A den Kaufvertrag durchschaut und die Klausel "Gekauft wie gesehen" "Gekauft ohne jegliche Gewährleistung" usw. findet, dann ist das die Sache von A, dass er so eine Reparatur auch zahlen muss. Aber es kommt auch darauf an, wer den Monteur Nr. 1 bestellt hat. Den müsste, wenn B ihn bestellt hat auch B zahlen. Und wenn Monteur 2 von A bestellt wurde, dann muss A auch die Rechnung zahlen.

Am besten A fragt da aber mal unter Vorlage des Kaufvertrages einen Rechtsanwalt oder den Notar, der den Kaufvertrag abgewickelt hat. Es kommt immer darauf an, was beim Kauf ausgemacht wurde. Eine defekte Heizung ist ja kein so versteckter Mangel. A hätte bei der Besichtigung ja die Heizungen ausprobieren können.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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