Aufstellen eines Hindernisses ok, wenn kenntlich gemacht?

vom 02.03.2010, 08:58 Uhr

Hausbesitzer S ist gerade in sein neu gebautes Haus eingezogen, da es nun Winter war und man nicht im Garten arbeiten konnte, da der Boden gefroren war, sitzt S noch immer in seinem neuen Haus ohne richtigen Garten. Nur Erde ist bereits aufgeschüttet und verteilt.

Nun wird auf der anderen Straßenseite ebenfalls gebaut. Das Haus steht schon, nur an der Straße wird noch irgendetwas gemacht. Es wurde in der Mitte der Straße ein Loch ausgehoben und dieses vorschriftsmäßig mit roten Warnleuchten abgesichert. Da sich das Loch genau in der Mitte befindet, kann eigentlich kein Auto mehr daran vorbei, so dass dort auch ein Durchfahrtverboten-Schild aufgestellt ist.

Gut, denkt sich Hausbesitzer S, dann habe ich hier meine Ruhe und es fährt im Moment kein Auto bei mir vorbei. Da hat Hausbesitzer S aber falsch gedacht. Das Durchfahrtverboten-Schild schreckt die Autofahrer nicht ab, ebenso wenig, dass die Straße zum Durchkommen eigentlich zu eng ist. Statt der Straße nutzen die Autofahrer nun einen Teil von Hausbesitzer S´Garten! Sie fahren mit einem Reifen auf der Straße, mit dem anderen in Hausbesitzer S`Garten, da dieser ja wegen der bisherigen Wetterbedingungen noch keinen Zaun um sein Grundstück hat bauen lassen können. Im Garten hat sich schon eine breite Rinne durch die Autoreifen gebildet, da auch LKWs nicht davor haltmachen und durchfahren.

Hausbesitzer S möchte das natürlich nicht und überlegt nun, ob er ein Brett und eine große Holzpalette, die er mit rot-weiß-gestreiften Absperrband kenntlich macht, in seinen Garten stellen sollte bzw. darf, damit dann auch kein Auto mehr daran vorbei kommen könnte und der Garten geschont werden würde. Die Autos könnten, da Hausbesitzer S in einem Ring wohnt, auch die nächste Einfahrt nutzen, um von hinten an ihr Ziel zu gelangen.

Meine Frage ist nun: Dürfte Hausbesitzer S auf sein Grundstück diese Palette als Durchfahrschutz durch seinen Garten aufstellen (durch ein rot-weißes-Absperrband kenntlich gemacht), ohne dass es rechtliche Folgen hätte, wenn nun doch ein unvorsichtiger Autofahrer, gegebenenfalls in der Nacht oder am Tag, gegen die Palette fahren würde und sich so sein Auto beschädigen würde?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Schwer zu sagen, ich denke aber S kann auf seinem Grundstück machen was er will, zumindest wenn das Stück nicht als Gehweg ausgewiesen ist sondern wirklich zur Gartenfläche gehört. Ich denke niemand musst dulden, dass Autos und Laster über das eigene Grundstück donnern.

Aber wie immer gibt es ein Aber: Ich würde mir genau überlegen ob ich durch so eine Aktion wirklich einen so riesigen Schaden habe, dass ich es riskiere gleich am Anfang den Unmut der Nachbarn auf mich zu ziehen, so gerechtfertigt die Aktion auch wäre: Nicht jeder denkt so viel nach dass er das nachvollziehen kann.

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich denke auch, dass man als Besitzer des Grundstücks sehr wohl etwas dagegen tun kann, dass andere Leute einfach mit ihren Autos darüber fahren. Die Autofahrer müssten damit ja auch gleichzeitig über den Fußgängerweg fahren und das ist doch eigentlich verboten.

So lange das Grundstück allerdings eh noch nicht aufgeräumt und kein Rasen angelegt ist, würde mich das als Besitzer aber wohl nicht weiter stören, da ja nichts kaputt gemacht wird. Sobald allerings neuer Rasen angepflanzt ist, würde ich schon etwas gegen tun, aber dann ist wahrscheinlich auch schon der Zaun aufgestellt und das Problem hat sich damit erledigt.

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nettie hat geschrieben:Dürfte Hausbesitzer S auf sein Grundstück diese Palette als Durchfahrschutz durch seinen Garten aufstellen (durch ein rot-weißes-Absperrband kenntlich gemacht), ohne dass es rechtliche Folgen hätte, wenn nun doch ein unvorsichtiger Autofahrer, gegebenenfalls in der Nacht oder am Tag, gegen die Palette fahren würde und sich so sein Auto beschädigen würde?

Hausbesitzer S kann wenn es ihm gefällt auch einen Findling an der Stelle ablegen ;). Im Grunde wäre es hier pauschal gesagt sogar so, dass Beschädigungen am Findling als Sachbeschädigung angesehen werden würden.

S baut hier ja keine Selbstschussanlage auf oder etwas dass sich gezielt gegen andere richtet um deren Hab und Gut zu beschädigen. Im Grunde reicht es, wenn S ein paar Holzpfähle in den Boden haut und Absperrband darum wickelt bzw. seine Grundstücksgrenzen deutlich kennzeichnet.

Ich weiß ja nicht wie es genau vor Ort aussieht, aber solange das Grundstück von S klar als solches erkennbar ist, z. B. durch Einfriedungen, ist das meiner Meinung nach kein Problem. Ein Problem ist es immer dann, wenn eben nicht klar erkennbar ist was Straße ist und was nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@Subbotnik
Der Garten ist mit Erde aufgeschüttet. Daneben verläuft schon die betonierte Straße, die durch einen Randstein vom Grundstück getrennt ist. Einen Gehweg gibt es nicht. Die Straße liegt in einer 30er-Zone und wird vermutlich später nicht mehr so frequentiert, wie jetzt, da sämtliche Handwerker zu ihrem Arbeitsplatz weiter hinten in der Straße kommen müssen, was sie aber eben auch mit einem kleinen Umweg könnten.

Das Grundstück ist also ganz klar von der Straße abgetrennt und als solches erkennbar.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn eine klare und deutliche Begrenzung, eben z. B. durch einen gesetzten Randstein, der sich bestenfalls noch vom Niveau von der Straße abhebt ist S so gut wie auf der sicheren Seite. Denn hier muss ja bewusst von den Fahrzeugen ein begrenzendes Hindernis überwunden werden.

Es dürfen natürlich keine Hindernisse errichtet werden die darauf abzielen fremdes Eigentum zu beschädigen sondern nur dazu dienen, dass eigene Grundstück vor unerlaubtem Betreten / Befahren zu schützen. Mal übertrieben ausgedrückt: Umzäungen / Einfriedungen ja - und seien es Pfähle oder Stäbe die man mit Bändern verbindet aber keine Nagelstreifen oder spanischen Reiter ;).

Wegen des nichtvorhandenen Gehwegs: Da fällt mir nur noch als Contra ein, ob ein Gehweg generell geplant ist oder nicht. Denn man darf natürlich nur bis zur Grundstücksgrenze das Grundstück einfrieden. Sind da also noch 1 - 2 Meter vom Bordstein für den Gehweg geplant muss man die natürlich freihalten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wegen dem Gehweg glaube ich nicht, das auf der Seite von S noch was kommt. Das wird mittlerweile in vielen solcher Wohngebieten so gemacht, das man den Geweg nur auf einer Strassenseite anlegt. Und wird auch gleich mit erledigt, wenn die Strasse betoniert wird.

Somit wird das vermutlich bei S auf der anderen Strassenseite passieren, wenn nicht schon erledigt. Wenn der Boden noch gefroren ist, reicht es doch aus, wenn S an jede Grundstücksecke bzw. eben an den Stellen wo das Grundstück befahren wird je einen Pflanzstein platziert. Wäre aus meiner Sicht die schnellste Lösung mit dem geringsten Aufwand.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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