Verfassungsgericht urteilt zur Vorratsdatenspeicherung
Heute wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wohl sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das Telekommunikationsgesetz wurde 2008 so geändert, dass Dienstleister die Verbindungsdaten ihrer Kunden mindestens sechs Monate lang speichern müssen und bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
Das Verfassungsgericht hat die Umsetzung aber bereits durch zwei einstweilige Verfügungen beschnitten, so dürfen die Daten nur in schweren Fällen angefragt werden. Bei der morgigen Urteilsverkündung ist davon auszugehen, dass beinahe das gesamte Gesetz auseinander genommen wird und eine komplette Neubewertung der Sicherung der privaten Daten im Verhältnis zur Terrorabwehr gefunden werden muss.
Man könnte auch an den Europäischen Gerichtshof verweisen, da es sich nur um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Davon ist aber nicht auszugehen, da auch bereits für den September ein neuer Bericht an die Kommission übergeben wird, in der die Abwägung zwischen informeller Selbstbestimmung und Gefahrenabwehr neu bewertet wird. Daher wird das Verfassungsgericht das Gesetz stoppen, aber einen langen Zeitraum für eine Neufassung anberaumen, damit die neue EU-Richtlinie aus dem Herbst umgesetzt werden kann. Die beiden einstweiligen Verfügungen werden bestehen bleiben.
Gegen dieses Gesetz wurden übrigens beinahe 35.000 Einzelklagen eingereicht, das ist absoluter Rekord.
Das Bundesverfassungsgericht hat Heute entschieden dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Das heisst, dass alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.
Bisher wurden Daten wie Telefonnummern, Zeiten und Dauern eines Telefonanrufes gespeichert. Bei Handys sogar Standort und SMS Inhalte. Bei Emailverkehr die Inhalte, Emailadressen und Zeiten. Das ganze musste 6 Monate lang gespeichert werden. Nun wird das ganze gelöscht.
Für die Zukunft soll die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden. Nur in brisanten Fällen wie Mord oder Terrorismus sollen Daten aufgenommen werden. Dies darf jedoch nur nach strikten Regeln geschehen, die alle eingehalten werden müssen. Das gibt Anwälten in Zukunft natürlich einiges an Trittbrettern um Urteile anzufechten.
Ich finde das Urteil prinzipiell sehr gut, da es mal wieder zeigt, dass der Datenschutz nicht vergessen werden darf. Es ist mit den bisherigen Daten problemlos möglich Persönlichkeitsprofile zu erstellen.
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