Eigentümer der Geburtsurkunde?

vom 26.02.2010, 11:39 Uhr

A benötigt ihre Geburtsurkunde für eine Bewerbung. Diese befindet sich bislang natürlich im Stammbuch der Familie. Dummerweise hatte As Mutter dieses verschusselt und es fand sich erst nach langem Suchen wieder an. A war darüber sehr verärgert und wollte ihre Geburtsurkunde darum künftig bei den eigenen Unterlagen ablegen, damit das nicht wieder vorkommt. As Mutter behauptet aber steif und fest, dass sie Eigentümerin des Dokumentes ist, nicht A selber. A findet diese Argumentation seltsam, immerhin ist sie volljährig und die Urkunde betrifft ja in erster Linie sie, nicht ihre Mutter. As Mutter meinte, A könne sich gern eine amtliche Abschrift machen lassen, diese würde dann A gehören und sie könne auch davon beglaubigte Kopien erstellen lassen. Das Original gehöre aber As Mutter und sie sei nicht verpflichtet, es aus dem Familienstammbuch zu entfernen und A zur Aufbewahrung zu überlassen. Ist da so korrekt und A hat tatsächlich keinen Anspruch auf ihre eigene Geburtsurkunde?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



A`s Mutter hat da Recht. Die Geburtsurkunde/Anstammungsurkunde ist Bestandteil des Familienstammbuchs, wo auch die Hochzeit der Eltern drin dokumentiert ist. Und dieses Familienstammbuch gehört den Eltern von A.

A kann aber bei dem Standesamt in der Stadt, wo sie geboren wurde eine neue Geburtsurkunde beantragen und die dann auch behalten. Aber die Geburtsurkunde, die im Familienstammbaum ist muss A `s Mutter nicht rausrücken, wenn sie nicht will. Sonst ist das Familienstammbuch ja auch nciht mehr vollständig. Dort werden ja auch Sterbefälle dokumentiert und eben Hochzeiten, Geburten und Taufen. A kann sich eine Geburtsurkunde beantragen udn diese später dann, wenn A heiratet in ihrem Stammbuch aufbewahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Um hier mal für Klarheit zu sorgen. Die Originale Abstammungsurkunde befindet sich im jeweiligen Standesamt! Im Stammbuch der Eltern befindet sich jeweils nur einen beglaubigte Kopie und dort sollte sie auch bleiben. Denn spätestens beim Rentenantrag wird diese von den Eltern wieder benötigt.

Wenn man sein Leben auf eigene Füße stellen möchte und gedenkt auszuziehen, sollte man sich ebenfalls eine beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde ausstellen lassen, im Normalfall haben die eigenen Eltern direkt einen weitere Kopie vom Standesamt erhalten. Wenn nicht, oder wenn die Kopie aus unerfindlichen Gründen nciht erreichbar ist, sollte man sich einen eigene Kopie vom zuständigen Standesamt ausstellen lassen.

Auch wenn das Stammbuch meiner Eltern aktuell in etwa 80cm neben mir liegt, verwaltet dieses im Normalfall meine Mutter. Neben den normalem Umfang an Urkunden befinden sich dort sogar Kopien der Geburtsurkunden meiner Kinder. Es hat sich schlichtweg als praktisch erwiesen, wenn meine Mutter selbst über einen Kopie verfügt, da es unnötige Rennerei erspart wenn sie beispielsweise ein Konto für die Kinder eröffnen möchte.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kenne bisher nur Familienbücher aus denen die eine Geburtsurkunde gar nicht so einfach entfernt werden könnte, da sie dann herausgerissen werden müsste. Dadurch würde dann eine weitere Urkunde entfernt. Absolut undenkbar.

Da man aber wirklich sehr einfach eine Geburtsurkunde beim Standesamt der Kommune beantragen kann, in der man geboren wurde bzw. bei dem man dann angemeldet wurde, ist ein weiterer Streit völlig unnötig. Dies ist mit Kosten von um die 10 Euro für die erste Urkunde verbunden (weitere gleichzeitig auszustellende Exemplare werden in der Regel günstiger) und der Antrag auf Ausstellung kann meist schriftlich erfolgen; die Urkunde wird dann auch per Post versandt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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