2 Unterschiede zwischen Eigentümer und Besitzer?
Gerade habe ich so nebenbei ein paar Rechtswissenschafts-tests über mich ergehen lassen. Es gelang mir ohne weiteres diesen Test gut abzuschneiden, aber eine Sache interessiert mit dennoch. Was gibt es den für Unterschiede zwischen Eigentümer und Besitzer?
Mir ist nur ein Unterschied bekannt, dieser aber sehr einfach klingt: Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ist meines Achtens, das dem Eigentümer etwas gehört, und der Besitzer nur gerade etwas besitzt. Aber ist dieser Unterschied nicht etwas zu einfach ausgedrückt? Wie könnte ich es besser machen? Und was gibt es für einen weiteren Unterschied zwischen diesen beiden Rechtslagen?
Der Besitzer einer Sache ist derjenige, der diese Sache jetzt grade im Moment hat. Der Eigentümer ist derjenige, dem die Sache rechtlich gesehen gehört.
Wenn mir zum Beispiel eine Wohnung gehört, dann bin ich ihr Eigentümer. Wenn ich in dieser Wohnung auch wohne bin ich sowohl Eigentümer als auch Besitzer. Wenn ich meine Wohnung jedoch vermiete dann bin ich noch immer der Eigentümer aber mein Mieter ist der Besitzer der Wohnung, da er zu der Zeit im Besitz der Wohnung ist.
Ist tatsächlich etwas kompliziert da muss ich dir Recht geben. Außerdem habe ich vermutlichnoch die Hälfte vergessen was es da noch so für Möglichkeiten gibt. Aber ich hoffe ich konnte schonmal etwas weiterhelfen.
Also ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und kann mich erinnern, dass uns in der Ausbildung nur dieser eine, schon genannte Unterschied, zwischen Eigentümer und Besitzer besteht.
Das Eigentum an einer Sache heißt, dass man die rechtliche Herrschaft über diese Sache hat. Der Besitz einer Sache zeigt nur die tatsächliche Gewalt über eine Sache an. Ein Eigentümer kann über die Verwendung der Sache bestimmen, z. B. kann er es selbst benutzen, verschenken, verkaufen etc. Der Besitzer ist lediglich berechtigt, die Sache zu nutzen, nicht aber über deren Recht zu verfügen. Sämtliche Befugnisse eines Eigentümers sind übrigens im BGB geregelt.
Wenn Du es für Recht brauchst: Eigentum setzt immer einen Rechtstitel voraus, also dass man nachweisen kann, dass man das Recht drauf hat - Besitz drückt nur aus, welche Person momentan die "tatsächliche Herrschaft" darüber ausübt, egal ob rechtmäßig oder nicht oder ob es Eigentum ist oder nicht.
Das mit der Wohnung ist ein klassisches Beispiel oder auch der Diebstahl: Der Eigentümer von Diebesgut ist immer der, der einen Rechtstitel nachweisen kann, der Besitzer (in dem Fall: Dieb) der die tatsächliche Gewalt darüber ausüben kann.
Weiterhin rechtlich relevant: Nur der Eigentümer kann als tatsächliche Person die das Hoheitsrecht über die Sache ausübt z. B. bindende Verträge darüber abschließen (verkaufen, verleihen, vermieten usw.), der Besitzer kann dies nicht (legal). Außerdem hat man als Eigentümer das Recht gegen den Besitzer (s)einer Sache vorzugehen - z. B. wenn Verträge nicht erfüllt wurden und das Eigentum aufgrund dessen wieder in Besitz des Eigentümers übergehen soll.
Beispiel:
- Miete nicht gezahlt - Vermieter schmeißt Mieter bei Nichtzahlung der Miete raus
- Vertrag zur (Fahrzeug) Finanzierung / Leasing nicht korrekt bedient - Fahrzeug geht wieder in den Besitz des Eigentümers aus wenn Raten nicht bezahlt wurden.
Fazit:
- Eigentum: das was jemandem tatsächlich gehört, Besitz: etwas worüber man nur (temporär) verfügt
- Eigentum: nur der Eigentümer kann hierüber Verträge schließen und z. B. Besitzrechte vergeben
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