Busgeld bekommen in der 11. Klasse - gibt es das? (Sachsen)

vom 23.02.2010, 19:30 Uhr

Ich bin momentan in der 10. Klasse an einem Gymnasium in Sachsen (Burgstädt) und habe wie jedes Jahr einen Zettel zur Busbeförderung bekommen. In den letzten Jahren bin ich bisher auch immer mit dem Bus gefahren, doch jetzt hat mir jemand gesagt, dass eine Förderung in der 11. und 12. Klasse aus bleibt.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies stimmt. Falls dies der Fall wäre, müsste ich wahrscheinlich das ganze Jahr mit dem Moped fahren, da dies billiger wäre (habe es schon durchgerechnet), als die Busfahrkarten zu bezahlen. Meine (allein-erziehende) Mutter ist momentan arbeitslos und daher wäre der Betrag schon ziemlich hoch.

Leider findet man zu dieser Problematik wenig Stoff im Internet, zumindest was das Bundesland Sachsen angeht. Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob man in der Sekundarstufe zwei (11. und 12. Klasse) die Busbeförderung bezahlt bekommt?

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» boveman » Beiträge: 442 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne an sich bisher die Regelung, das in der Oberstufe keine Fahrtkosten mehr übernommen werden. Und das habe ich von vielen verschiedene Menschen, die in verschiedenen Bundesländern leben, gehört. Kann natürlich sein,das es bei euch in Sachsen andere Regelungen gibt.

Falls deine Mutter arbeitslos ist, bezieht ihr Hartz 4? Dann kannst du dich mal kundig machen, ob die eine vergünstigte Busfahrkarte zusteht. Auch das ist von Stadt zu Stadt leider unterschiedlich. Hier gibt es für Hartz 4 Empfänger die Möglichkeit eine vergünstigte Monatsfahrkarte zu bekommen.

Ansonsten gibt es hier auch günstigere Monatsfahrkarten für Schüler. Dazu muss man halt den Nachweis erbringen, das man Schüler ist und bekommt dann eine Kundenkarte. Wenn man dann noch ein Abo für ein Jahr abschliesst, bekommt man zehnmal im Jahr den Monatsbetrag abgebucht und zwei Monate kann man quasi kostenlos fahren. Die Monatsfahrkarten werden dann regelmässig mit der Post zugeschickt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wie dies genau in Sachsen aussieht, kann ich zwar nicht sagen, aber ist es keinesfalls so, dass ab der Jahrgangsstufe 11 (zumindest deutschlandweit) keinerlei Buskosten mehr übernommen würden. Ich bin in der 11. Klasse und habe zwar keine Busfahrkarte, jedoch liegt dies daran, dass ich recht nah an meiner Schule wohne.

Was zutrifft ist, dass ab der 11. Klasse andere Regelungen, was die Mindestentfernung vom Wohnort zur Schule angeht, gelten. Ich habe einige Klassenkameraden, die früher (sprich bis zum Ende der 10. Klasse) noch eine Busfahrkarte von der Schule gestellt bekommen haben und jetzt nicht mehr, weil sie nicht weit genug entfernt wohnen (von der Auffassung der Schule bzw. des Busdienstes, nicht durch Umzug sondern durch Eintrott in die Jahrgangsstufe 11), andere haben jedoch wieder eine Busfahrkarte gestellt bekommen.

Dementsprechend kann ich zwar sagen, dass die Regelung mit Eintritt in die Oberstufe auf jeden Fall geändert werden, es aber nicht (unbedingt) so ist, dass überhaupt keine Busfahrkarte mehr gestellt wird. In deinem Fall würde ich bei einem Lehrer nachfragen, um zu klären, wie es sich bei dir verhält.

» belial94 » Beiträge: 183 » Talkpoints: -0,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich wohne in Niedersachsen und muss seit Eintritt in die Oberstufe auch selbst für meine Fahrtkosten aufkommen. Im Monat bezahle ich in der Regel 46,50 € für die Beförderung per Bus bzw. Bahn. Und das ist bereits die günstigere Variante, denn normalerweise muss man für ein Monatsticket mehr als 60,00 € berappen. Den Rabatt musste ich aber erst beantragen, indem ich mir beim Bahnhof eine Kundenkarte für Schüler habe ausstellen lassen. Zusätzlich bekam ich einen gelben Zettel, den ich bei mir an der Schule im Sekretariat abgeben sollte. Die füllten den dann aus und ich ging zurück zum Bahnhof, um mir den Stempel geben zu lassen. Nun darf ich für ein Jahr vergünstigt fahren - danach muss der Rabatt wieder neu beantragt werden.

Da meine Mutter ebenfalls alleinerziehend ist und dementsprechend auch nur wenig Geld hat, haben wir uns ebenfalls nach einer Möglichkeit erkundigt, die Fahrtkosten voll erstattet zu bekommen, aber die gibt es nicht. Die Schülerbeförderung wird nur bis zur zehnten Klasse von der jeweiligen Stadt übernommen. Danach muss man selbst sehen, wie man zur Schule kommt, was bei einer Entfernung von mehr als 15 Kilometern ohne Auto oder Fahrrad nicht so einfach ist. Das unverschämteste Argument war, dass ich ja jetzt einen Realschulabschluss hätte und auch arbeiten könnte. Allerdings nicht etwa, um meine Fahrtkosten zu finanzieren, was dank G8 auch zeitlich etwas kompliziert wäre, sondern um nicht mehr zur Schule gehen zu müssen, denn unabhängig von meinen Leistungen müsste ich ja kein Abitur machen.

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» Silentium » Beiträge: 121 » Talkpoints: 122,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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