Joanne K. Rowling soll abgeschrieben haben

vom 23.02.2010, 15:45 Uhr

Joanne K. Rowling soll die Figur des Zauberlehrlings in „Harry Potter“ von dem verstorbenen Autor Adrian Jacobs abgeschrieben haben. Die Nachlassverwalter haben von Australien aus, Joanne K. Rowling namentlich in der Klage benannt. Vorher sollen sie genau überprüft haben, ob es noch nach so langer Zeit möglich ist, jemanden des Plagiates anzuzeigen. Dies scheint wohl der Fall zu sein und sie denken auch, das dies juristisch auch möglich ist.

Für mich ist das unglaublich, denn die Veröffentlichung des ersten Harry Potter Buches liegt ja schon eine Weile zurück. Warum hat man dann nicht gleich die angeblichen Fakten auf den Tisch gebracht. Nun ist der Autor tot und die Erbe verklagen Joanne K. Rowling. Dies sieht, vorsichtig ausgedrückt, danach aus, als wenn man es mal versucht, hier ein großes Stück vom Kuchen anderer abzubekommen. Selbst eine außergerichtliche Einigung würde jede Menge Geld in die Kassen spülen.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass Joanne K. Rowling abgeschrieben haben soll. Vor allem ist es ja schon wirklich länger her, dass die Harry Potter Bücher raus gebracht wurden. Da hätte es den Herren mal eher einfallen können, dass die Geschichten oder die Figur von einem verstorbenen Autor stammen könnten.

Ich bin gespannt, ob man etwas von der Geschichte in den Medien hören wird und wie es für Joanne K. Rowling ausgehen wird. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie irgendwo abgekupfert hat.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Es wäre nicht das erste Mal, dass solche Anschuldigungen bei Mrs. Rowlings Werken auftauchen. Die erste Klage gab es glaube ich bereits in den Neunzigern. Da waren die Parallelen sogar noch sehr viel deutlicher und trotzdem hat die Klägerin verloren. Es ist eben immer schwer nachzuweisen, dass der Text, sofern nicht bereits irgendwo veröffentlicht, tatsächlich vor den Plagiaten verfasst worden ist. Darum sehe ich das wenig Chancen für den Kläger, ob seine Vorwürfe nun korrekt sind oder nicht.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kann mich da nur anschließen: fast alle bekannten und vor allem erfolgreichen Künstler durften sich diese Art von Vorwurf schonmal anhören. In erster Linie wird es natürlich immer schwerer, etwas wirklich neues zu finden und wenn man es gefunden hat, ist es meistens entsprechend erfolgreich und das gefällt nicht allen.

Fraglich ist natürlich, was der verstorbene Autor genau geschrieben hat und wie man auf die Idee kommt, dass sie es abgeschrieben hat. Warum sollte sie damit erfolgreich sein und er war es nicht? Die Geschichte von einem Zauberlehrling ist auch nicht unbedingt neu - eher das "Drumherum".

Zu diesem Vorwurf würde ich gern mehr erfahren.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Vielleicht hatte der Autor selbst nicht die Ambitionen dagegen vorzugehen, seine Erben allerdings schon. Ich nehme schon an, daß Rowling in die Geschichte um Harry Potter nach so vielen Büchern genug Eigeninterpretation in die Romane eingebracht hat. Es bleibt also zu prüfen, in wie weit sie durch eine ähnliche Figur angeregt wurde oder tatsächlich ganze Storypassagen übernommen hat. Wäre es so, würde es mich nicht wundern, war sie vor ihrem Erfolg nicht arbeitslose Sozialhilfeempfängerin?

» Fuzzy » Beiträge: 242 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass Joanne K. Rowling die Geschichte von Harry Potter abgeschrieben haben soll. Sie hat schon so oft erzählt, wie sie zu der Idee kam und es klang immer sehr glaubwürdig. Natürlich kann dies auch alle ausgedacht sein und die Geschichte stammt in Wirklichkeit gar nicht von ihr.

Jedoch finde ich es merkwüdig, dass man erst jetzt gerichtlich gegen sie vorgehen will. Die Bücher sind schon sehr lange auf dem Markt und man hätte es sichlerich schon früher festgestellt, wenn sie abgeschrieben hat. Da der Autor Adrian Jacobs bereits verstorben ist, geht es seinen Erben bestimmt nur ums Geld. Falls Joanne K. Rowling wirklich abgeschrieben hat, dann hatte der australische Autor vielleicht nie das Bedürfnis sie zu verklagen. Dies hätte er sonst sichlerich zu seinen Lebzeiten getan. Daher finde ich, dass man die Anklage fallen lassen sollte, da sie sicherlich nicht den Willen Jacobs entspricht. Aber egal ob Harry Potter von Rowling oder Jacobs stammt, die Geschichte ist einfach wunderschön und hat viele Menschen zum lesen animiert.

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» nickyleinchen » Beiträge: 387 » Talkpoints: 3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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