Schlossaustausch in Mietwohnung
A (Mieter) hat an seiner Etagentür bei Einzug das Schloss ausgewechselt, weil die Vermieterin (B) bei Einzug auch darauf bestand, dass sie einen Schlüssel einbehält und nur ein weiterer Schlüssel A zur Verfügung stellt. B hat mietvertraglich festgesetzt, dass A keinen Schlüssel für ihre Wohnungstür nachmachen lässt.
A hat aber, da sie einen weiteren Schlüssel benötigte das Schloss in ihrer Etagenwohnung ausgetauscht. Ausserdem wußte A bei Einzug nicht, dass B sehr neugierig ist und auch schon in der Abwesenheit von A in ihrer Wohnung war, was B aber leugnete. B ist dahinter gekommen dass A das Schloss ausgewechselt hat und macht nun A die Hölle heiß, dass A nicht berechtigt war das Schloss einfach auszutauschen. Schloss autauschen wäre Vermietersache und wäre eine Sachbeschädigung und eine bauliche Veränderung. B ist nur dahinter gekommen, weil der Heizungsableser kam und A ihr den Schlüssel für die Wohnung gegeben hat, damit der Heizungsableser rein kam, weil A arbeiten musste. A ist nicht auf die Idee gekommen, das Schloss für die Zeit zurückzutauschen.
A ist nun aus der Wohnung ausgezogen und hat das Schloss wieder gewechselt. Am Dienstag ist die Schlüsselübergabe, aber heute hat die Vermieterin B schon probiert, ob das Schloss wirklich ausgetauscht ist, weil der Mann von B heute zu Hause war und er die Auswechslung der Schlösser immer vornimmt. Die Wohnung ist von A bis Ende des Monats bezahlt. Bei dem Ausprobieren des Schlosses war A dabei.
B meint, dass sie mit ihrem Rechtsanwalt gesprochen hat und der angeblich meint, dass man als Mieter nicht das Recht hat einfach ein Schloss auszuwechseln und man muss, falls es der Fall wäre immer B Bescheid geben und einen Schlüssel bei B deponieren. A hätte sich strafbar gemacht.
Ich hätte gerne links zu diesem Mieterrecht, dass ein Mieter berechtigt ist auch das Schloss in seiner gemieteten Wohnung auszutauschen und zeigt, dass A sich deswegen nicht strafbar gemacht hat. Ausserdem wäre mir eure Meinung wichtig, was das Austauschen der Schlösser in Mietwohnungen angeht. A würde gerne B einen Ausdruck von ihrem Recht vorlegen und zeigen, dass sie nicht unberechtigter Weise das Schloss ausgewechselt hat.
Dass der Vermieter einen Schlüssel zu den vermieteten Wohnungen haben muss, ist ein Ammenmärchen. Das darf kein Vermieter. Es sein denn, der Mieter möchte das so. Vermieter dürfen auch nicht einfach, ohne Absprache, in die vermieteten Wohnung reingehen. Vermieterbesuche müssen mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Ausnahmen wie ein Schadenfalls und so, sind natürlich rechtens.
Und zum Austausch des Schlosses. Ich hatte ähnliche Probleme mit meinen Vermietern. Die wollten auch einen Wohnungsschlüssel behalten. Aber die waren während meiner Abwesenheit in der Renovierungsphase nonstop in meiner Wohnung. Da hatte ich wenig Lust drauf. Ich habe damals dann auch das Schloss austauschen lassen. Ich habe es damit begründet, das mein Versicherung mir im Schadensfall nichts zahlt, weil das Schloss so alt ist und so. Man meinte dann zwar zu mir, ich müsse ihnen ( also den Vermietern) einen Zweitschlüssel geben. Das habe ich bis heute, weit über 15 Jahre nach dem Schlossaustausch, nicht gemacht. Gibt zwar gelegentlich mal Diskussionen, wenn ich mal länger nicht daheim bin, aber da ist ein Zweitschlüssel bei meinen Eltern/ Vater deponiert.
Falls ich jemals in die Notlage kommen sollte, das ich einen Wohnungsschlüssel an meine Vermieter rausgeben müsste, dann würde ich den in einen Briefumschlag machen. Den Briefumschlag würde ich zumachen und dann über die Klebestelle unterschreiben oder den Briefumschlag versiegeln. So könnten die Vermieter in die Wohnung falls wirklich was wichtiges ist, wie halt ein Wasserrohrbruch oder so. Aber sie können den Briefumschlag nicht einfach aufmachen um meine Wohnung zu durchsuchen.
Der Vermieter spielt sich hier ziemlich auf. Erstens darf der Vermieter keinen Schlüssel einbehalten, es sei denn der Mieter ist ausdrücklich damit einverstanden. Selbst wenn das der Fall ist, darf der Vermieter dennoch nicht ohne Wissen und Willen des Mieters dessen Wohnung betreten. Das ist schlichtweg Hausfriedensbruch und strafbar.
Dass der Vermieter nur einen Schlüssel zur Verfügung gestellt hat, ist ebenfalls nicht rechtens. Auch wenn man eine Wohnung allein bewohnt , müssen es mindestens zwei paar Schlüssel sein. Man kann sogar auch als Alleinbewohner noch mehr Schlüssel verlangen, aber dann muss man die Kosten für die Schlüsselherstellung übernehmen.
Natürlich darf man auch das Schloss austauschen. Wenn man beim Auszug dann wieder das alte Schloss einbaut, ist das überhaupt kein Problem.
Irgendwie war in dem Beitrag zunächst A der Mieter und B der Vermieter. Später hat sich das irgendwie verdreht. Ist das richtig? Das mit der Aussage vom Anwalt ist ein Bluff. So einen offensichtlichen Quatsch erzählt kein Anwalt. Das würde ich mich nicht täuschen lassen.
Weiß denn irgendjemand hier einen link, wo das genau steht? Die Vermieterin B ist nämlich der Auffassung, dass sie vollkommen im Recht ist. Mieterin A hat nun ziemlich Angst vor der Wohnungsübergabe am Dienstag, dass sie ihr einen "Strick" daraus dreht und noch mehr auffährt.
Ich würde A gerne helfen und ihr Seiten ausdrucken, die das auch wirklich aussagen und dass B dann auch ein wenig einsehen muss einen Fehler diesbezüglich gemacht hat. Ich habe im Netz schon gesucht. Aber selbst im Mieterrecht habe ich nichts gefunden. Es muss ja irgendwo stehen, welche Rechte der Mieter A hat.
Dann versuch es mal mit diesem Link. Ich denke da steht alles recht gut beschrieben, was A wissen muss. Auch bei dieser Seite dürftest die nötigen Informationen finden.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-110018.html
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