Warenrücknahme, Umtausch und Gewährleistung bei Kleingewerbe

vom 21.02.2010, 15:42 Uhr

Frau X. möchte sich gerne mit einem Kleingewerbe selbstständig machen. Da macht sie sich um verschieden Details Gedanken. Unter anderem um das Thema Rückgaberecht und die Gewährleistung und so weiter. Frau X. möchte vorallem selbsthergestellte Artikel verkaufen. Keine Lebensmittel! Und sie würde ihre "Waren" gerne Online verkaufen. Dazu gäbe es auch ein passendes Portal. In dem Fall nicht Ebay.

In wie weit muss Frau X. da die Gewährleistung übernehmen? Nehmen wir mal an, sie verkauft ein paar selbstgestrickte Socken (lässt sich auch durch was anderes ersetzen). Der Käufer meldet sich nach zwei Wochen und erzählt die Socken seien beim Waschen eingelaufen oder die Socken haben ein Loch oder die Socken haben die restliche Wäsche verfärbt. In wie weit ist Frau X. dafür haftbar zu machen?

Oder anderer Fall: Frau X. verkauft etwas mit Kleinteilen. Muss sie darauf hinweisen, das der Artikel nicht für Kinder geeignet ist ( so von wegen Verschlucken von Kleinteilen) oder kann sie genau Verantwortungsbewusstsein der Eltern erwarten? Kontrollieren kann sie es eh nicht, ob die Waren nicht für ein Kleinkind bestellt werden. Oder sollte Frau X. da explizit darauf hinweisen, das die Ware nicht für Kinder geeignet ist?

Und wie sieht das mit dem Umtausch aus? Muss sie die Möglichkeit zum Umtausch geben? Bestes Beispiel wäre hier, die Socken passen nicht. Wer zahlt die Versandkosten? Käufer oder Verkäufer? Und muss der Verkäufer dann nur den Kaufpreis zurück überweise oder auch die Portokosten?

Falls die Portokosten mit zurück erstattet werden müssen, wie hält man das in der Buchhaltung fest?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Soweit mir bekannt hat die Regelung mit dem Kleingewerbe nur steuerliche Aspekte. Sprich Frau X. darf keine Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Ansonsten dürfte sich diese Regelung nicht mit den Gesetzen zur Gewährleistung überschneiden. Also zwei verschiedene Dinge.

Und von der unternehmerischen Seite her gesehen trägt Frau X. eben bei gewissen Dingen das Risiko, das der Kunde die Waren zurücksendet und das kann er eben für einen gewissen Zeitraum ohne Angaben von Gründen. Wegen Löchern oder Verfärbungen dürfte da aber nichts kommen. Denn sowas wird nach meinen Kenntnissen immer als Verhaltensfehler des Kunden gewertet. Wobei ein Hinweis, gerade für das Waschen mit ähnlichen Farben, nicht falsch sein dürfte.

Ebenso bei den Waren mit Kleinteilen. Einfach im Angebot und dann auch auf der Rechnungen einen entsprechenden Hinweis schreiben. Ob es dann der Kunde beherzigt, kann man als Anbieter ja nie wissen.

Bei der Buchhaltung sollte Frau X. entweder einen entsprechenden Kurs besuchen oder die Buchhaltung in erfahrene Hände legen. Denn Porto wird bei den Einnahmen wie auch bei Ausgaben getrennt vom Warenpreis gebucht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In erster Linie muss man dann natürlich sehr wohl für gewisse Dinge haften und muss auch Gewährleistungen geben. Gerade bei selbst hergestellten Dingen birgt das sicher ein Risiko, weil man dann vom Großhändler auch keine Garantie bekommt, weil es diesen ja nicht gibt.

In erster Linie sollte Frau X sich AGB anschaffen und gleichzeitig auch eine Art Gebrauchsanleitung erstellen. Wenn jemand nämlich seine Socken mit 100 Grad statt mit den fiktiv vorgegebenen 30°C wäscht, dann muss man sich nicht wundern. Ebenso sollte man ja auch keine Computer aus dem Fenster werfen und dann auf Garantie hoffen.

Dann kann Frau X nämlich durchaus immer auf eine Anleitung hinweisen. Und ja, man sollte auch zB. darauf hinweisen, dass etwas nicht für Kinder unter 2 Jahren geeignet ist oder manche Teile leicht verschluckt werden können. Mit sowas sichert man sich immer ein bischen ab.

In den AGB sollte stehen, wie das beim Umtausch geregelt ist. Fakt ist eins: unter Umständen gibt es mehr Kunden, die einkaufen, wenn man einen kostenlosen Umtausch anbietet (in dem Falle übernimmt man auch Porto). Dazu muss oder sollte man aber auch einen gewissen Absatz haben. Es gibt Händler, die überweisen nur den Kaufpreis zurück und zahlen entweder das erste Porto, oder sie übernehmen das 2. Porto. Wie gesagt, dass sollte man schriftlichen festlegen.

Portokosten bucht man in das entsprechende Konto. Überweist ein Kunde 4,90€ Porto kommt das dahin und zahlst Frau X nun Porto kommt es da weg (+4,90€ in die "Portokasse" und -4,90€ bei Ausgabe). Übernimmt sie nun zusätzlich eine Retour hat sie quasi einen Minusbetrag von abermals 4,90€ in der Kasse.

Es gibt in der Buchhaltung eben einige Konten. Wenn sich Frau X da nicht sicher ist, sollte sie einen Kurs machen, oder einen Buchhalter anschaffen. Wichtig wäre, dass sie alle Belege und Rechnungen aufhebt und ein Kassenbuch führt. Damit kann eine Buchhalter oder später sie selbst was anfangen. Wenn Frau X Fragen haben sollte, kann sie sich uU. auch an mich wenden.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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