Cousin und Cousine: Liebe legal?

vom 15.02.2010, 18:06 Uhr

Dass man sich unter Geschwistern nicht lieben darf ist ja bekannt. Aber gilt das auch für Cousin und Cousine?

A hat heute einen Anruf von einem guten Freund bekommen. Er ist völlig aufgelöst. Der gute Freund von A (B) hat sich in seine Cousine (C) verliebt und anscheinend ist es auch so, dass C auch B liebt. Die 2 sind sich nun völlig unsicher, ob sowas sein darf.

B ist der Sohn der Schwester von der Mutter von C. Also direkte Cousin und Cousine. B wollte nun den Rat von A haben, was er machen kann und vor allem, was erlaubt ist. Aber A hat keine Ahnung, ob diese Liebe legal ist.

Zählt die Liebe zwischen B und C auch zu Inzest? Oder ist das zu weit hergeholt? Dürfen die 2 sich lieben und eventuell auch, wenn die Liebe sich bewährt auch heiraten und Kinder bekommen? In den arabischen Ländern hört man das ja öfters. Aber ist sowas auch in Deutschland erlaubt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Beziehung oder Liebe zwischen dem Cousin mit seiner Cousine ist zumindest aus juristischer Sicht nicht verboten, jedenfalls soweit ich weiß nicht in Deutschland. Daher haben B und C in dem Punkt erstmal nichts zu befürchten, sie können dafür nicht belangt werden.

Anders sieht es aus im Bezug auf mögliche Kinder, die sie zusammen vielleicht irgendwann mal bekommen möchten, denn da ist das Risiko größer, dass das Kind Erbkrankheiten davon tragen könnte, wenn es aus einer solchen Beziehung entsteht. Denn wenn rezessive kranke Gene weitergegeben werden, dann steigt das Risiko bei Paaren, deren Eltern Blutsverwandt sind an, so dass das Kind eher eine Erbkrankheit bekommen kann, als Kinder , die aus Beziehungen stammen, wo die Eltern keine verwandschaftliche Beziehung zueinander haben.

Nichtsdestotrotz ist es in unserer Gesellschaft noch ein Tabu und daher wird es für die beiden im schlimmsten Fall wohl nicht einfach werden ihre Beziehung ohne Probleme von außen zu führen, auch wenn diese Liebe vor dem Gesetz nicht verboten ist und die beiden auch heiraten dürften. Hier ist noch ein sehr interessanter Artikel dazu aus der Welt Online mit Bezug auf diese Thematik im Vergleich zu anderen Kulturen, da du das auch angesprochen hattest.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


B und C dürfen sich lieben, heiraten und sogar Kinder bekommen, sofern sie vorher mit einem Arzt abklären, ob bei den Kindern eventuelle genetischbedingte Erbkrankheiten auftauchen könnten. Denn auch wenn sie nicht direkt verwandt sind, können schwere Behinderungen auftreten.

Aber im Grunde dürfen B und C ruhigem Gewissens sich lieben, denn es ist nur die Liebe ziwschen Verwandten erster Linie, dass heißt Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder, verboten. Ich kann das nur bestätigen, weil es einen ähnlichen Vorfall in meinem Bekanntkreis vorgekommen ist und das Paar auch schon sehr lange verheiratet ist und zwei erwachsene und gesunde Kinder hat.

» AshleyChrystal » Beiträge: 79 » Talkpoints: 44,50 »



Na, da sehe ich aber Parallelen zwischen "Unter Uns" ;). Aus juristischer Sicht ist es, anders als bei Liebe zwischen Geschwistern, durchaus erlaubt. Ebenso kann man Kinder in die Welt setzen, wenn man vorher Erbkrankheiten ausschließen konnte. Aus biologischer Sicht ist es aber nicht unbedingt zu empfehlen.

Meist ist es eben eher aus Sicht des Verwandten - und Bekanntenkreises ein Tabuthema. Schon allein, weil man kaum weiß, wie man mit den betreffenden Personen umgehen soll. Das hat aber eher was damit zu tun, dass die meisten eben gar nicht wissen, dass es nichts "Verbotenes" in dem Sinne ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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