Aus Deutschland bei www.Amazon.co.uk einkaufen?

vom 11.02.2010, 22:13 Uhr

Hat von euch jemand schon einmal bei dem britischen Ableger des beliebten Online-Händlers Amazon eingekauft? In manchen Bereichen erscheint mir der Einkauf bei www.Amazon.co.uk durchaus interessant und ich frage mich, ob das problemlos möglich ist. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie bei einem Online-Händler im Ausland eingekauft habe. Worauf muss ich achten, wenn ich im Ausland bestelle? Muss ich überhaupt etwas Besonderes beachten?

Ich hoffe, meine Fragen klingen nicht allzu merkwürdig, allerdings bin ich mir eben nicht sicher, wie problemlos der Einkauf in einem ausländischen Online-Shop ist und weiß nicht, welche Probleme auftreten können und was ich unbedingt vermeiden sollte.

Sind eigentlich grundsätzlich alle Artikel, die in Großbritannien gekauft werden, auch aus Deutschland bestellbar? Ich denke dabei gezielt an Spiele und Filme, deren Handel in Deutschland untersagt ist. Darf man solche Produkte auf dem Umweg über das Ausland kaufen und in dieses Land einführen?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Cologneboy2009 hat geschrieben:Hat von euch jemand schon einmal bei dem britischen Ableger des beliebten Online-Händlers Amazon eingekauft?

Oft genug - gerade wenn es um günstige BluRays und (ungeschnittene) Spiele und Filme geht.

Cologneboy2009 hat geschrieben:Worauf muss ich achten, wenn ich im Ausland bestelle? Muss ich überhaupt etwas Besonderes beachten?

Dass der Händler auch in das Zielland liefert ;), ansonsten ist beim EU Ausland wenig zu beachten - dass Du in Großbritannien nicht mit Euro zahlen kannst ist ja klar, hier lohnt es sich höchstens den Wechselkurs gut im Auge zu haben, damit man kein teures "Schnäppchen" macht.

Dazu kommt, dass bestimmte Artikel im Ausland legal sind, in Deutschland jedoch illegal - wenn es die also zu kaufen gibt heißt das nicht, dass man diese auch einfach so kaufen sollte. Falls hier mal der Zoll nachsehen möchte könnte das je nachdem unangenehm werden. Zoll und Mehrwertsteuer fällt übrigens nicht noch einmal an, da England / Großbritannien EU Mitglied ist.

Cologneboy2009 hat geschrieben:Sind eigentlich grundsätzlich alle Artikel, die in Großbritannien gekauft werden, auch aus Deutschland bestellbar?

Kommt drauf an - entweder kann man sie teurer kaufen oder später, da teilweise der Release Termin in Großbritannien vor dem in Deutschland liegt. Und bestimmte Sachen bekommt man hier auch gar nicht (mehr).

Cologneboy2009 hat geschrieben:Ich denke dabei gezielt an Spiele und Filme, deren Handel in Deutschland untersagt ist.

Was meinst Du mit untersagt? Einfach nur indiziert und damit ab 18 oder generell vom Handel ausgeschlossen - Liste B Artikel und beschlagnahmte Artikel z. B. oder was meinst Du? Beschlagnahmte Artikel, die nicht mehr gehandelt werden dürfen können noch als Privatimport eingeführt werden solange sie nur privat genutzt werden.

Alles was unter § 86a StGB, § 90a StGB, § 130, § 126 / § 130a StGB, § 131, § 184a StGB, § 184b StGB, § 185 StGB, § 187 StGB fällt darf nicht eingeführt werden sowie dutzende andere Sachen wie illegale Drogen usw..

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also es ist so, dass es konkret unter anderem um ein Computerspiel geht, das wohl nach §131 in Deutschland nicht mehr gehandelt werden darf. Ich habe nachgelesen, dass es dabei um eine unerwünschte Form der Gewaltdarstellung geht und dieses Spiel daher nicht verbreitet und auch nicht bezogen werden darf. Wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist der Besitz und die Beschaffung dann verboten, wenn man das jeweilige Produkt weiterverbreiten will, anderen zugänglich machen möchte, etc.pp.. Ist der reine Besitz für mich als volljährigen Bürger ebenfalls strafbar?

Bei einem weiteren Spiel habe ich einen Verweis auf die Liste B und die Beschlagnahmung gefunden. Was genau hat es mit dieser Liste B auf sich? Dieses Spiel dürfte ich also bei Amazon.co.uk bestellen, wohingegen die Einfuhr anderer Spiele, die den von dir genannten Paragraphen entsprechen, ebenso illegal wäre wie eine Drogeneinfuhr und der Besitz derselben?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Cologneboy2009 hat geschrieben:Also es ist so, dass es konkret unter anderem um ein Computerspiel geht, das wohl nach §131 in Deutschland nicht mehr gehandelt werden darf.

Ich nehme mal an, Butter bei die Fische, dass es um Manhunt geht: Beschlagnahmte Spiele dürfen weder öffentlich vorgeführt oder weitergegeben noch kommerziell eingeführt werden. Heißt jetzt mal auf gut deutsch: Wenn man es als Privatperson für den eigenen Konsum erwirbt ist dies legal solange man es nur im eigenen Kämmerlein spielt und keinem Dritten zugänglich macht. Das Einfuhrverbot gilt nur für Gewerbliche, da der Weiterverkauf usw. verboten ist.

Cologneboy2009 hat geschrieben:Was genau hat es mit dieser Liste B auf sich?

Die Liste B heißt nichts anderes als das ein absolutes Verbreitungsverbot gilt, da nach Meinung der BPjM dieses Spiel usw. gegen irgendeinen Punkt im StGB verstößt. Das ist aber so eine Sache, denn solange es nur auf Liste B steht unterliegt es keinem Verbreitungsverbot, hier gilt im Grunde das gleiche wie für indizierte Spiele. Erst wenn ein Gericht eine Beschlagnahmung anordnet gibt es eines.

Heißt auf gut deutsch: Liste A und B sind fast das gleiche - Medien die hier erscheinen dürfen weder beworben, noch öffentlich angeboten, importiert oder exportiert werden - durch Händler! Diese Titel dürfen nur verkauft werden, wenn der Kunde danach fragt - einziger Unterschied: Titel auf Liste B können auch, siehe davor, beschlagnahmt werden falls ein Gericht dieser Auffassung folgt und dann ist auch die Abgabe an Kunden (auch auf Nachfrage) verboten. Wie gesagt, durch deutsche Händler!

Solange man nicht mit den "bösen" Paragraphen in Berührung kommt macht das bei einem Privatimport keinen Unterschied, die bösen Paragraphen wären diejenigen, wenn das Spiel z. B. verfassungsfeindliche Symbole enthält oder verbotene pornographische Darstellungen (Sodomie, Kinderpornographie usw.).

Cologneboy2009 hat geschrieben: Dieses Spiel dürfte ich also bei Amazon.co.uk bestellen, wohingegen die Einfuhr anderer Spiele, die den von dir genannten Paragraphen entsprechen, ebenso illegal wäre wie eine Drogeneinfuhr und der Besitz derselben?

Bei der Drogeneinfuhr ist das beschränkt auf illegale Drogen - z. B. ist der Handel mit Coca Blättern (z. B. in Form von Coca Tee) in manchen Staaten erlaubt - in Deutschland stehen jedoch alle Bestandteile der Pflanze auf der Verbotsliste. Würde man das einführen gäbe es das normale Larifari nach StGB und zusätzlich kommt der Drogenschmuggel dazu (was wesentlich schwerwiegender ist als der Kauf und Besitz, dafür gibt´s vergleichsweise niedrige Strafen).

Wie illegal etwas ist kann man nur an einem konkreten Beispiel festmachen - pauschal gesagt: Wolfenstein im Original macht mehr Ärger als Manhunt, Coca Tee, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder illegale Drogen machen mehr Ärger als Wolfenstein. Je nachdem gegen was irgendwas verstößt gibt es halt unterschiedliche Strafen - oder gar keine.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ganz konkret geht es um die beiden Teile von Condemned, also einmal den Titel "Criminal Origins" und den zweiten Teil "Bloodshot". Beide Spiele sind im Königreich erhältlich, nicht jedoch in Deutschland. Da es sich in dem Fall nicht um einen deutschen Händler handelt, dürfte es keine allzu großen Probleme geben, solange ich das Spiel nicht herumzeige, etc.pp. - richtig?

Ob ich solche Spiele bei einem Kurztrip direkt in London einkaufe oder über UK-Amazon bestelle, macht sicher auch keinen Unterschied, oder?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Cologneboy2009 hat geschrieben:Also ganz konkret geht es um die beiden Teile von Condemned, also einmal den Titel "Criminal Origins" und den zweiten Teil "Bloodshot".

Ok, da gilt das gleiche wie bei Manhunt ;). Privatimport ist erlaubt und das was ich schon meinte.

Cologneboy2009 hat geschrieben:Ob ich solche Spiele bei einem Kurztrip direkt in London einkaufe oder über UK-Amazon bestelle, macht sicher auch keinen Unterschied, oder?

Ob man den Privatimport nun per Post oder per Direkttrip vornimmt ist im Grunde egal - im Koffer bekommt man es höchstwahrscheinlich leichter durch den Zoll ;), wobei bei mir noch kein Spiel aus England von amazon abgefangen wurde. Und sagen wir es so: Da war nicht nur Manhunt und Condemned dabei ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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