Haustier vor Angriff retten - Notwehr?

vom 10.02.2010, 00:07 Uhr

Nehmen wir an, ein Mensch würde sehen, auf offener Straße, wie jemand ein Haustier schlägt. Der Mensch würde eingreifen und es würde ein Handgemenge zwischen ihm und dem, der das Tier angegriffen hat, geben. Wenn der Angreifer des Tieres nun dabei verletzt wird, kann der andere Mensch dafür rechtlich belangt werden? Wegen Körperverletzung? Oder ist es Notwehr?

Wie sieht es aus, wenn der Mensch sein eigenes Tier verprügelt, und man dann eingreift? Dieser Mensch verstößt dann ja gegen das Tierschutzgesetz, wenn er ein Tier quält, auch, wenn es sein eigenes ist. Kann man da körperlich eingreifen, oder sollte man nur den Tierschutzverein rufen, auch, wenn dieser erst nach einer längeren Zeit vor Ort wäre?

Wie sieht es aus, wenn der Mensch ein fremdes Tier (beispielsweise den Hund einer anderen Person in deren Abwesenheit) schlägt? Sicherlich ist das auch Tierquälerei, aber macht es vielleicht einen Unterschied, ob es der Hund des Schlägers ist (also rechtlich sein eigenes Eigentum), oder ein fremdes Tier? Eventuell wäre es dann auch, juristisch gesehen, Sachbeschädigung (so schlimm das klingt, wenn es um ein Lebewesen geht). Aber macht das sonst einen Unterschied für jemanden, der da eingreift und die Verletzung des Tieres verhindern will?

Und wie ist es, wenn ein Fremder einen Hund angreifen würde, und der Hundebesitzer dann direkt eingreift? Dürfte der den Hund, der dann ja sein Eigentum wäre, dann auch körperlich verteidigen, sodass es dann Notwehr wäre, wenn er den Angreifer verletzt? Oder darf man an sich gar nichts machen, außer auf die Polizei zu warten?

Allgemein frage ich mich, wie das aussieht, wenn man eigenes Eigentum verteidigt. Und gerade, wenn es um Tiere geht, wo dann auch ein gewisser Schutz besteht (in Form des Verbotes, Wirbeltiere zu quälen), dann frage ich mich, ob es da dann nicht vielleicht noch einmal etwas andere Regelungen gibt.

Ja, und wie wäre es, hätte Person A einen Hund, und Person B auch, und dann würde der Hund von B den Hund von A angreifen, und Person A würde sich dann einmischen? Also, wenn Person A dann Hund B von seinem Hund A gewaltsam trennt, was wäre das dann? Würde A dann haften, wenn Hund B dabei verletzt wird?

Es ist wohlgemerkt eine rein fiktive Frage, und ich hoffe, dass ich so etwas nie erleben werden muss, aber es wäre schon interessant, zu wissen, wie es denn rechtlich in so einem Fall aussähe. Bitte auf Deutschland bezogen.

Benutzeravatar

» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Was Du bei der Fragestellung nicht vergessen darfst: der Mensch kommt vor dem Tier. Das Tier ist eine Sache. Das gilt, egal wie Du es drehst und wendest. Wenn nun jemand einen anderen Menschen verletzt, weil der eben ein Tier quält, dann sollte das nicht mit Notwehr abzudecken sein. Notwehr gilt außerdem immer dann, wenn man selbst angegriffen wird bzw. ein Angriff auf einen selbst unmittelbar bevor stand. Das andere wäre Nothilfe. Und die gilt auch nur bei Angriffen auf andere Menschen.

Jetzt ist es aber auch wieder anders, wenn man versucht, den Tierquäler davon abzuhalten, das eigene Tier zu verletzen (nicht das Tier des Quälers). Das kann so gesehen werden, wie wenn man beobachtet, dass sich jemand daran macht, das Auto zu beschädigen. Allerdings ist auch hier immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Kein Auto der Welt wäre es wert, das Risiko einzugehen, dem Angreifer schwerste Verletzungen (u.U. auch lebensgefährliche Verletzungen) zuzufügen. Wird die Verhältnismäßigkeit überschritten, macht man sich nämlich selbst zum Straftäter!

Was immer richtig ist, ist natürlich das herbeirufen der Polizei. Wenn auch das dem Tier nicht sofort hilft. Aber mehr dürfte einem nicht übrig bleiben. Zusätzlich zum einreden auf den Täter. Aber alles andere käme auch der Selbstjustiz nahe. Und da sind wir doch alle froh darüber, dass diese Form des durchsetzen von Recht und Ordnung nicht gebilligt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Da hat derpunk in allen Punkten recht. Das wäre nicht einmal Nothilfe. Außerdem sieht man ja, was einem heute passieren kann, wenn man andere schützen will - das endet immer öfter im eigenen Sarg oder Rollstuhl. Trotzdem muß man nicht untätig bleiben. Handy-Video von den Tierqälereien machen, Person bis zur Wohnung verfolgen und mit Namen und Adresse ausgestattet, das Video der Polizei zur Verfügung stellen. Oder dem Tierschutzverein - der wird dann bestimmt Anzeige gegen diese Person erheben.

» Fuzzy » Beiträge: 242 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das Tier mag in Deutschland eine Sache sein, in der Schweiz ist ein Tier definitiv keine Sache mehr. Das Gesetz wurde vor einigen Jahren entsprechend angepasst. Es gibt im Kanton Zürich sogar einen Tieranwalt, quasi ein Staatsanwalt der für die Rechte der Tiere einsteht und Tierquäler vor Gericht bringen kann.

Dennoch, der Mensch kommt vor dem Tier, das ist richtig. Dennoch stelle ich mir vor, dass es rechtens ist, wenn ich als Aussenstehender bei akuter Tierquälerei dazwischen gehe. Meine Aktion muss jedoch den Umständen angemessen sein. Wenn z.B. eine Oma ihren Pudel an der Leine zerrt, dann darf ich die Oma nicht umschmeissen, damit sie sich das Becken bricht. Aber ich darf der Oma sagen, was ich von ihrer Art der Tierhaltung halte.

Noch ein Wort zu Fuzzy. Mit deiner Logik (

Außerdem sieht man ja, was einem heute passieren kann, wenn man andere schützen will - das endet immer öfter im eigenen Sarg oder Rollstuhl
wäre die Gesellschaft in einem erbärmlichen Zustand. Wenn ein Mensch seine eigene Verantwortung der Gesellschaft nicht mehr wahrnimmt, nur weil er meint dies an die Staatsgewalt delegieren zu können, dann ist er ein armes Schwein. Jeder ist dafür verantwortlich nach seinen Fähigkeiten für ein vernünftiges, gewaltfreies Umfeld zu sorgen. Der Hinweis auf ein Handy-Video hingegen ist gut. Das ist eine Art wie meiner Forderung nach Taten genüge getan werden kann, ohne das man sich selbst in Gefahr bringt.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein gefilmter Beweis wäre natürlich zur Vorlage bei der Polizei praktisch. Aber ist das so rechtens? Sofern ich weiß, darf man Menschen nicht einfach so filmen (höchstens als Teil einer Menschenmasse, aber das wäre hier ja nicht der Fall). Das wäre strafbar.

Und ich meine auch, einmal gelesen zu haben, dass das selbst bei Straftaten so wäre. Illegale Aufnahmen einer Person dürften gar nicht erst als Beweismittel verwendet werden. Aber wie das genau ist, das weiß ich nicht, daher würde ich darum beten, dass das jemand, der sich damit im Detail auskennt, näher erläutert.

Benutzeravatar

» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wawa666 hat geschrieben:Sofern ich weiß, darf man Menschen nicht einfach so filmen

Doch, natürlich darfst Du mit Deiner Kamera filmen, was auch immer Du möchtest. Es wird keiner was dagegen machen können. Allerdings darfst Du es nicht veröffentlichen!

Nebenbei wäre hier das Filmen ja zusätzlich nicht nur einfach so geschehen, sondern, wenn man so will, anlassbedingt.

Wawa666 hat geschrieben:Das wäre strafbar.

Weil ich kein Jurist bin, kann ich nur raten: ich denke, dass das dann ein Fall für einen Rechtsstreit vor einem Zivilgericht wäre. Kein Fall für den Staatsanwalt. Und daher natürlich nicht strafbar.

Wawa666 hat geschrieben:Illegale Aufnahmen einer Person dürften gar nicht erst als Beweismittel verwendet werden.

Das stimmt so nicht. Selbstverständlich wäre so eine Aufnahme verwendbar. Aber das wäre vor Gericht auch nicht einmal notwendig, da es neben der Aufnahme wohl ein verletztes Tier sowie einen Zeugen gäbe. Hier würde es lediglich dazu dienen, der Polizei einen Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen zu geben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^