Hilfe zum EBM der Kassen

vom 07.02.2010, 10:48 Uhr

Bald ist es soweit: Meine Zwischenprüfung steht an. Ich bin auch schon fleißig am lernen, doch ich hänge ein bisschen am EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Ich mache eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten und leider gehört das nun auch dazu. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich die allgemeinen Hinweise im EBM (z.B. obligat/fakultativ, oder der Konsultations- und Ordinationskomplex) beschreiben bzw. lernen muss. Leider finde ich aber immer nur Beispiele, z.B. das der direkte Arzt-Patienten-Kontakt eine obligate Leistung ist. Aber was genau ist denn eine obligate Leistung? Kann man das nicht irgendwie definieren? Was ist eine fakultative Leistung und was ein Konsultations- oder Ordinationskomplex? Ich komm einfach nicht weiter, bitte um Hilfe!

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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