Härtefall Antrag für Zahnersatz als Student

vom 05.02.2010, 14:59 Uhr

Ich möchte hier einmal ein unschönes Zahnproblem schildern, nehmen wir an, es sei einer Person A passiert. Vor etlichen Jahren hatte A sich bei einem Unfall einen Zahn locker geschlagen, der dann zwar wieder fest wuchs, bei dem aber seitdem die Wurzel tot war. Da tote Zähne die unschöne Angewohnheit haben, dass sie spröde werden und dann irgendwann zerbröckeln, muss dann irgendwann Zahnersatz her, in Form einer Krone oder Brücke. Oder vielleicht, wenn der gesamte Zahn entfernt werden muss, dann auch ein Implantat.

Nun sind As verunfallten Zähne jetzt so weit, dass sie nicht mehr lange halten werden, also, an sich sehen sie leider ziemlich übel aus. Es geht um zwei Schneidezähne. Dort will As Zahnarzt nun Kronen einsetzen lassen. So eine Krone kostet dummerweise eine Menge, und selbst die zweckmäßigste, am wenigsten haltbare, Form wird von der Kasse (A ist bei der DAK) nicht komplett gezahlt.

Allerdings kann man unter bestimmten Vorraussetzungen einen so genannten Härtefallantrag bei der Kasse stellen. Dann würde man die einfachste Kronenform komplett von der Kasse gezahlt bekommen. Das wären zwar "nur" Nicht-Edelmetall-Kronen, die vorderseitig zahnfarben verkleidet werden, hinten aber metallfarben bleiben, aber das wäre besser, als gar nichts. A kann sich nämlich einfach keinen Zahnersatz für mehrere hundert Euro leisten.

A studiert, hat kein Einkommen, sondern lebt im Grunde von etwa 400 Euro Taschengeld von seinen Eltern pro Monat und ist auch noch bei denen gemeldet. Bafög bekommt A nicht. Natürlich könnte A einfach anfangen, zu arbeiten, aber die Kronen müssen recht bald angefertigt und dann auch bezahlt werden, also ist es fragwürdig, ob A bis dahin das Geld dafür zusammen hätte. Also, A selbst hat kein regelmäßiges Einkommen, und As Mutter, bei der er lebt, erhält eine Rente. A ist 23 Jahre alt, vielleicht sollte man das noch dazu schreiben.

Steht A unter diesen Umständen eine Einstufung als Härtefall zu? Wie reicht A den Antrag ein, gibt es da ein festes Formular, und wo bekommt A dieses? Wie läuft das dann alles ab? Spielt das Einkommen des Elternteils, bei dem A gemeldet ist, eine Rolle? Wie weist A nach, dass er kein Einkommen hat? Eine Immatrikulationsbescheinigung würde ja nicht ausreichen, oder? Müssen Kontoauszüge vorgelegt werden, und reicht es aus, dass auf diesen keine regelmäßigen Einnahmen ersichtlich sind?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



A kann sich an seine Krankenkasse wenden, die ihm dann problemlos einen solchen Härtefallantrag zum Ausfüllen zuschicken werden. Diesen füllt A dann einfach aus und gibt sein monatliches Einkommen an. Wahrscheinlich muss A sich die 400 Euro Unterhalt (Taschengeld sollte A es vielleicht nicht nennen) schriftlich von der Mutter bestätigen lässt. Dann muss A nur noch den Heil- und Kostenplang des Zahnarztes dazu legen sowie die Studienbescheinigung, die ihn zweifelsfrei als Student ausweist, und kann das alles zusammen zur Krankenkasse schicken. Sollte A noch Anspruch auf Kindergeld haben, dann sollte er das übrigens auch mit angeben als Einkommen, wenn er es zusätzlich zu den 400 Euro erhält.

Sollte die Krankenkasse diesem Antrag dann letztendlich auch zustimmen, so wird A einen doppelten Festkostenzuschuss gegenüber dem herkömmlichen bekommen. Somit muss A zwar immer noch einen gewissen Teil selber tragen, jedoch wird dieser dann nicht mehr so hoch ausfallen. Im allgemeinen übernehmen die Kassen das bei Studenten eigentlich, wen sie unter der Einkommengrenze bleiben.

Die Grenzen liegen eigentlich auch im moderaten Bereich so um ca. 900 Euro brutto im Monat,die nicht überschritten werden darf, so dass A da wohl nicht drüber liegen wird. Was das Einkommen der Eltern angeht, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie das gehandhabt wird. Das wird die Krankenkasse aber, wenn sie es wissen wollen, noch nachfragen. Den Antrag kann A ja schonmal anfordern und dann bei der Krankenkasse bei dieser Gelegenheit nachfragen, ob sie das auch wissen müssen, was die Mutter für ein Einkommen hat. Bei Fällen , die mir bekannt sind, hat es damals die Kasse nicht interessiert.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Lässt sich so ein Härtefallantrag auch direkt in einer Filiale der Versicherung ausfüllen und bearbeiten, sodass man dann das fertig bearbeitete Schriftstück bald darauf wieder abholen könnte? Dies würde Zeit sparen. Oder muss das alles auf postalischem Weg erfolgen? Wie lange würde es dauern, bis bekannt ist, ob die Kasse dem Antrag zustimmt, oder nicht?

Und ist "Unterhalt" eigentlich der richtige Begriff? A lebt ja offiziell noch bei der Mutter, und das Geld ist bloß für Nahrungsmittel, Kleidung, Studienmaterial und Ähnliches gedacht, wofür A komplett selbst aufkommen muss. Auch ist es keine regelmäßige Zahlung, sondern bloß etwas Bargeld dann und wann. 400 Euro waren auch nur eine Schätzung, ein regelmäßig, jeden Monat identischer, Betrag ist es nicht bei A. Und das Kindergeld, das an As Mutter gezahlt wird, das ist im Grunde schon mit drin enthalten.

Ob das Einkommen der Mutter eine Rolle spielt, frage ich daher, weil A ja in diesem Beispiel noch bei der Mutter lebt. Sie sind also quasi ein Haushalt. Ich weiß nicht, ob da dann ein Unterschied gemacht wird, im Vergleich zu Antragstellern in diesem Alter, die in einem eigenen Haushalt alleine leben.

Wie viel Euro kämen auf A denn pro Krone ungefähr zu, trotz Härtefall-Antrag, bei den einfachsten NEM-Kronen?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe vor drei Jahren über die Härtefallregelung Kronen und Brücken bekommen. Es waren drei Zähne betroffen, beziehungsweise die Lücken. Material ist auch irgendwas metallenes. Und an einem Zahn hat die Krankenkasse einer Keramikverblendung zugestimmt, da der Zahn im von aussen sichtbaren Bereich liegt. Ich habe um die 150 Euro dazu zahlen müssen.

Meine Zahnärztin hat damals erstmal einen regulären Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Halt mit dem Heil- und Kostenplan. Der kam mit einem Eigenanteil von mehreren hundert Euro zurück. Kosten die ich nicht hätte tragen können. Den Plan hat sie dann noch mal kurz überarbeitet und diverse Extras rausgenommen und halt Härtefall angegeben. Und den Antrag bekam ich dann mit einem Eigenanteil von um die 150 Euro zurück. Das war mir dann möglich zu zahlen, wobei ich auch in Raten zahlen konnte.

Ich kann mich allerdings nicht mehr erinnern, ob die Krankenkasse von mir persönlich auch noch irgendwelche Daten wollte. Allerdings beziehe ich ja eine EU- Rente und zahle davon auch die Krankenkassenbeiträge. Und meine Krankenkasse hatte eh alle Unterlagen über meine Einkünfte vorliegen, weil ich ja auch eine Zuzahlungsbefreiung habe.

Ich würde an Stelle von A. erstmal mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. An sich müsste der auch die Einkommenshöhen kennen, bei denen die Kosten zum Teil oder zum Grossteil übernommen werden.

Meine Zahnärztin sagte damals, aus ihrer Erfahrung heraus, sei es sinnvoller erst Mal alles was machbar ist, zu beantragen. In meinem Fall waren das halt dann Keramikverblendungen für alle Brücken und Kronen. Und diese Extras hat sie dann im zweiten Antrag halt rausgenommen. Wobei nach dem ersten Antrag klar war, das die Krankenkasse für den sichtbaren Zahn die Keramikverblendung übernimmt. Ich hätte da halt die Keramikverblendung für die restlichen Zähne selbst tragen müssen, weil die halt nicht wirklich notwendig waren.

Ach ja zwischen der ersten Antragsstellung und dem entgültigen Beginn der Behandlung lagen vielleicht acht bis zehn Wochen. Finde ich persönlich, in Anbetracht dessen, das zwei Anträge bearbeitet werden müssen, als einen überschaubaren Zeitraum.

Und wir haben das ganze über den postialischen Weg gemacht. Es ist aber auch möglich gleich selbst bei der Krankenkasse vorzusprechen. Ob die den Antrag dann aber vor Ort bewilligen, weiss ich nicht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Also, ich finde, dass acht bis zehn Wochen schon eine Menge sind. Es ist natürlich abhängig vom Zustand der Zähne. Aber wenn die Zähne beispielsweise abgebrochen sind, oder völlig zerbröselt, und zwar die beiden Schneidezähne, dann kann man einem Menschen ja schlecht zumuten, damit zwei Monate und länger herumlaufen zu müssen, weil er sich keine Krone zum vollen Preis leisten kann, oder? Man sollte bei dem Zustand doch sofort etwas unternehmen können, oder zumindest möglichst schnell. Ich denke dabei nicht nur an die Optik, wobei die ja bei Sozialkontakten schon eine ziemliche Rolle spielt, sondern ich meine auch, dass funktionsfähige Schneidezähne zum Essen ja sehr wichtig sind. Sonst hätte der Mensch sie nicht. Es liegt also auch eine gesundheitliche Indikation vor.

Eine Frage zu dem Beispiel mit A noch: Wenn A bei seinen Eltern lebt, diese ihn kostenfrei bei sich wohnen lassen, Kleidung und Nahrung, und so weiter, zahlen würden, und es gäbe gar kein Taschengeld, was müsste A dann bei der Kasse angeben? Direkt Unterhalt in finanzieller Form erhält er dann ja nicht, oder muss man dann den Wert von Kleidung und Nahrung ausrechnen, den die Eltern direkt zahlen? Das wäre ja auch irgendwie seltsam.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Auch wenn du mir das nun eventuell böse nimmst. Der besagte Patient weiss seit Jahren, das genau der Fall mal eintreten kann. Das sich die Zähne von heute komplett in ihre Einzelteile zerlegen- das merkt man doch an sich schon?

Ich würde mir halt wie gesagt den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes geben lassen. Der kann sicherlich auch noch Tipps im Umgang mit der Krankenkasse geben. Immerhin ist der Zahnarzt ja auch daran interessiert, Geld zu verdienen. Und mit dem Heil- und Kostenplan würde ich am Besten persönlich bei der Krankenkasse vorsprechen. Vorallem da man ja das Problem mit den Zähnen sicherlich auch sieht. Ich habe da leider nur Erfahrungen mit meiner krebskranken Mutter. Wenn ich was für meine Mutter von der Krankenkasse wollte, dann habe ich meine Mutter dort mit hin genommen. Die haben sich nicht getraut einer kranken Frau ins Gesicht zu sagen, das sie etwas, was sie sichtbar braucht, nicht bekommt.

Meistens kann die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse dann schon in etwa sagen, ob und was man bekommt. So in etwa. Meistens schicken sie das aber dann halt mit der Post. Wobei es sicherlich auch Krankenkassen gibt, die sowas gleich bewilligen und man den Bescheid quasi gleich mitnehmen kann oder der in den nächsten Tagen dann per Post zugestellt wird.

Und zu deiner letzten Frage. Wie ist den Patient A. versichert? In der Familienversicherung oder ist er selbst versichert?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wieso sollte man lange vorher bemerken, wenn ein wurzeltoter Zahn zerbricht? So ein Zahn kann zehn Jahre und länger tot bestehen und nichts passiert. Und eines Tages bricht ohne Vorzeichen dann ein Teil davon ab, zum Teil auch ein größerer. Davon muss man vorher nichts merken. Und dann läuft man mit einem halben oder Viertel Zahn herum. Das ist doch wohl kein Zustand.

A ist in diesem Fall Student und selbst studentisch pflichtversichert.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Für die Fälle gibt es aber sogenannte Provisorien. Also ein provisorischer Zahnersatz. Der zwar nichts für die Ewigkeit ist, aber doch eine zeitlang hält und man zumindest seine Zähne benutzen kann.

Wenn A. studentisch selbstversichert ist, dann weiss doch die Krankenkasse auch seine Einkommensverhältnisse. Ich würde wie gesagt den Heil- und Kostenplan nehmen und bei der Krankenkasse persönlich vorsprechen. Auf dem Heil- und Kostenplan soll der Zahnarzt gleich ankreuzen, das es um einen Härtefall geht.

Ich habe einen Bekannte, der auch studentisch selbstversichert war und dem wurden die kompletten Kosten für seinen Zahnersatz übernommen. Er hatte auch kein Einkommen und wohnte in einer vom Vater finanzierten Wohnung.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Und das Provisorium wird von der Kasse komplett getragen? Das ist sehr interessant, denn ich kannte es bisher von den Zahnärzten hier nur so, dass sie bei solchen Zahnbrüchen erst einmal alles mit Composite zukleistern (wenn man Pech hat, und es im Seitenzahnbereich ist, dann muss man das auch selbst zahlen) und dann erst eine mögliche Überkronung geplant wird.

Ja, der Gang zur Kasse wird natürlich auf jeden Fall erfolgen, anders geht es ja gar nicht. Es interessierte mich bloß, ob es quasi Tipps gibt, oder Dinge, die man vorher schon beachten könnte, bevor man so weit ist, dass man zur Kasse geht. Ich kenne mich mit der Thematik so gut wie gar nicht aus, von daher weiß ich nicht, ob man da nicht auch etwas falsch machen könnte.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wie gesagt, habe ich die Erfahrung gemacht, das die Zahnärzte an sich schon ein paar Tricks zu kennen scheinen. Meine Zahnärztin hat halt die Erfahrung gemacht, erstmal ein Komplettpaket zu beantragen und dann einen geänderten Antrag zu schreiben. So war halt nach dem ersten Antrag zu sehen, das meine Krankenkasse eine Keramikverblendung bezahlt, aber die anderen Verblendungen halt nicht. Daraufhin hat sie die halt rausgestrichen.

Während der Behandlung wurde dann sichtbar, das an sich noch ein Zahn hätte überkront werden müssen oder halt mehr hätte gemacht werden müssen. Das hat meine Zahnärztin aber erst beim Bohren gesehen. Da hätte sie am liebsten auch den Zahn halt komplett neu behandelt. Die Sprechstundenhilfe sagte dann nur, das in solchen Fällen wie meinem, halt Härtefallregelung, die Krankenkasse oder speziell meine Krankenkasse sich querstellt. Daraufhin hat sie den Zahn halt anders behandelt.

Im Grunde könnte man hingehen und lässt sich von verschiedenen Zahnärzten einen Kostenvoranschlag machen. Da liegen die Preise zum Teil unterschiedlich, je nach Labor welches sie beauftragen. Mir persönlich war aber wichtig, das genau die Zahnärztin mich behandelt, weil ich auch angst vorm Zahnarzt habe. Und ich denke das ist in deinem Fall ähnlich.

Wie weit die Kosten für ein Provisorium übernommen werden, ist sicherlich auch unterschiedlich. Bei mir wurde im Rahmen der Brücken- und Kronenbehandlung halt auch erstmal an einem Tag gebohrt und so und dann sollte sich das alles erstmal beruhigen. Da kamen dann erstmal Provisorien drüber. Meine Zahnärztin war dann erstmal eine Woche im Urlaub. Und mir ging während der Woche Urlaub ein Provisorium kaputt und ich musste zum Vertretungsarzt. Das Ersatzprovisorium reinmachen hat mich um die 20 Euro gekostet und ich habe mich geärgert, das man mir das nicht vor der Behandlung gesagt hat. Meine Zahnärztin sagte, das sie das an sich umsonst macht. Aber andere da halt Geld für nehmen. Deshalb würde ich halt an deiner Stelle einfach mal bei deinem Zahnarzt nachfragen. Wie du geschrieben hast, handelt es sich ja um die Schneidezähne, die man halt sieht und die man halt auch braucht. Deshalb gehe ich davon aus, das es da sicherlich eine kostengünstige oder gar kostenlose Übergangslösung gibt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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