Nach Mutterschutz nur Job in Teilzeit?

vom 04.02.2010, 23:26 Uhr

A arbeitet bei einem Kaufhaus Deutschland jetzt schon seit vielen Jahren. Aufgrund einer Schwangerschaft ging A für drei Jahre in Mutterschutz und jetzt wollte A wieder zurück ins Berufsleben. A wurde mal gesagt, dass der Arbeitgeber bis zur Beendigung des Mutterschutzes den Arbeitsplatz aufhebt bzw. dann wieder zur Verfügung stellt. Da A aber nur noch Halbtags arbeiten kann, hat ihr Arbeitgeber gesagt sie müsste dann in Schichten arbeiten anders sei eine Beschäftigung nicht mehr möglich.

Muss A sich auf diese Bedingungen einlassen oder besteht die Möglichkeit das Problem anders zu lösen. A kann ja ihre kleine Tochter nicht immer in eine andere Gruppe stecken.

» obango » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich kann A nach der Elternzeit auch nur Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber muss dem auch zustimmen, wenn es betrieblich möglich ist. Dies ist ja nun möglich, nur hat der Arbeitgeber daran eben bestimmte Bedingungen geknüpft. Auch das ist rechtens.

Was ich mich aber frage, in welchem Bereich hast Du denn gearbeitet, dass Du nicht in Schichten arbeiten musstest? Ich betreue einen bestimmten Teil der EDV eines großen Einkaufszentrums und da gibt es keinen einzigen Arbeitsplatz an dem nicht in Schichten gearbeitet wird, das gilt sowohl für das Kaufhaus, dass in dem Einkaufszentrum seinen Standort hatals auch für das Management des Kaufhauses.

Auch an meinem derzeitigen Arbeitsplatz ist Schichtarbeit, in Form von Frühschicht ab 6 Uhr, Normalschicht ab 8 Uhr und Spätschicht ab 9 Uhr jeweils am Morgen angesagt. Da wird das Kind dann eben etwas früher oder später in die Betreuung gebracht und ist dort trotzdem immer in derselben Gruppe. Der einzige Unterschied in der jeweiligen Woche ist dann in der Regel, welche Kinder dann zu welchem Zeitpunkt da sind; die Gruppe muss kein Kind wechseln.

Daher würde ich Dir unbedingt raten, Dich noch mal genauer zu informieren. Vielleicht ist ja Deine Angst völlig unberechtigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Der Arbeitgeber ist laut Gesetz nur verpflichtet, eine gleichwertige Arbeit bereit zu stellen, wie sie vorher vorhanden war. Wenn A vor dem Mutterschutz Ganztags gearbeitet hat, dann hat sie nur anrecht auf eine Stelle die Ganztags ist. Wenn sie jedoch Halbtags gearbeitet hat, dann kann sie nur Halbtags arbeiten. Alles andere ist Kulanz vom Arbeitgeber. Ob sie in Schichten arbeitet, dass kann der Arbeitgeber festlegen.

Die Arbeit muss eben gleichwertig wie vorher sein. Wie das jetzt genau mit den Schichten aussieht weiß ich nicht, aber ich meine, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten vorgeben darf wenn im Vertrag nichts gegenteiliges geregelt wurde. Wenn im Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten drin stehen, dann muss der Arbeitgeber sich daran halten. Wenn aber nichts darüber vereinbart wurde, dann muss A wohl in den sauren Apfel beißen.

» TheOneAndOnly » Beiträge: 164 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sobald der Mutterschutz / Erziehungsurlaub abgelaufen ist, kann A nur auf eine Weiterbeschäftigung gemäß ihres Arbeitsvertrages pochen. Kann sie diesen nicht mehr einhalten, ist es Kulanz des Arbeitgebers, ob er sich darauf einläßt. Einen Anspruch auf Teilzeit bei einem Vollzeitvertrag hätte A nur gehabt, wenn sie während des Erziehungsurlaubes in Elternteilzeit hätte arbeiten wollen und der Betrieb die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt.

» gipsy_02 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 1,85 »



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