Mietvertrag - Recht für Mieter
Nach langer Suche hat A nun endlich mal eine bezahlbare Wohnung gefunden. A kommt aber der Mietvertrag ein wenig seltsam vor, denn der Vermieter will für keine Kosten aufkommen die mit der Wohnung zu tun haben.
Wisst ihr wo man nachschauen kann ob so ein Mietvertrag dem Recht entspricht. Denn in dem Fall müsste A alles zahlen und der Vermieter würde nur die Miete kassieren, ich kann mir nicht vorstellen dass das dem Gesetz entspricht.
So einfach mit dem Nachschauen ist das Ganze leider nicht. Es würde außerdem die Existenz der Mieterschutzvereine sowie entsprechend spezialisierter Anwälte in Frage stellen. A kann also nicht davon ausgehen, dass es so unkompliziert ist.
Wenn natürlich im Mietvertrag wirklich pauschal dasteht, dass alle Kosten, die durch die Wohnung entstehen, der Mieter zu tragen hat, dann ist davon auszugehen, dass der Vertrag in mindestens diesem Punkt unwirksam ist. Stehen hingegen die einzelnen Posten da, dann muss eben jeder einzeln geprüft werden.
Da Mietverträge in der Regel mit der Absicht geschlossen werden, hier langfristige Bindungen einzugehen, stellt sich mir aber die Frage, wie sinnvoll es wäre, trotz der Differenzen schon vor der Vertragsunterzeichnung hier einzuziehen. Selbst wenn sich herausstellt, dass die Passagen unwirksam sind, wird es für den Mieter (mittel- und langfristig) nicht einfacher.
Entweder, man einigt sich zu Beginn ohne Streit und zieht ruhigen Gewissens und ohne Groll gegen den Vermieter ein oder man lässt es bleiben. Wenn A jedenfalls davon ausgeht, dass sich nach einem Streit im laufe der Mietzeit das Verhältnis entspannt, dann halte ich die Annahme für sehr gewagt. Insbesondere, wenn man schon bei der Vertragsunterzeichnung weiß, dass man gegen den Vertrag (notfalls auch gerichtlich) vorgehen wird. Ganz unabhängig davon, ob zu Recht oder zu Unrecht.
So günstig und gut kann eine Wohnung jedenfalls nicht sein, dass man trotz Unfrieden mit dem Vermieter dennoch einziehen sollte.
Beim Mietvertrag kann der Mieter eigentlich nicht viel falsch machen.
Was im Mietvertrag stehen darf, ist weitgehend durch die Rechtssprechung geregelt. Steht etwas anderes zu Lasten des Mieters drin, ist dies auch nachträglich rechtlich unwirksam. Hat der Vermieter hingegen vergessen etwas "hineinzuschreiben", was rechtlich möglich gewesen wäre, hat er Pech gehabt.
Beispiele zur Veranschaulichung: Der Mieter muss die Grundsteuer bezahlen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Hat der Vermieter vergessen, dies in dem Mietvertrag zu schreiben, hat er Pech gehabt und kann die Grundsteuer nicht umlegen. Nicht erlaubt ist es beispielsweise, dass Reparaturkosten, bspw. für den Aufzug dem Mieter "aufgebürdet" werden (die laufende Instandhaltung schon). Steht nun etwas anderes im Mietvertrag, ist dies nichtig.
Im Endeffekt läuft das auf das folgende hinaus: Vergisst der Vermieter im Mietvertrag irgendwelche Nebenkosten dem Mieter aufzubürden, bleibt er darauf sitzen, auch wenn er diese hätte grundsätzlich verrechnen können. Wälzt er Kosten auf den Vermieter über, die nicht zulässig sind, kann dieser sich später immer noch weigern, diese zu zahlen. Irgendwo ist daher nachvollziehbar, dass die Vermieter daher möglichst viel in den Mietvertrag "packen" wollen. Das kann allerdings auch in die Hose gehen. In vielen alten Mietverträgen steht noch drin, dass einerseits regelmäßig Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen sind (z.B. Wände streichen) und zum anderen, dass bei Auszug die Wände frisch gestrichen sein müssem. Hier sagen die Gerichte nun sinngemäß folgendes. Man kann das eine oder das andere fordern. Steht beides im Mietvertrags, ist nichts davon für den Mieter verbindlich.
Aus rechtlicher Sicht sind Mieter also hier ziemlich "gepampert" bzw. abgesichert. Auf der anderen Seite ist ja nicht nur die rein rechtliche Sicht wichtig, sondern man will ja auch keinen Streit, der beide Seiten nur belastet. Wenn ich also ein Problem mit einem Passus in einem Mietvertrag hätte, würde ich im Vorfeld mit dem Vermieter darüber reden, und zwar unabhängig davon, ob dieser Passus dann später tatsächlich vor Gericht gültig wäre oder nicht. Viele Vermieter (insbesondere private Vermieter) wollen ja vor allem auch nur ein reibungsloses Mietverhältnis ohne Streit. Wenn sie vom Mieter überzeugt sind, zeigen sie sich daher aus meiner Erfahrung oft sehr entgegenkommend.
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