Negative Ebay Bewertung löschen lassen?

vom 17.12.2007, 16:27 Uhr

Da ich gerade das Thema hier gelesen hab, ist mir wieder eingefallen, dass ich vor kurzem eine negative Ebay Bewertung bekommen habe, und das vollkommen zu unrecht. Und zwar hatte der Käufer gemeint, ich hätte mir viel zu lange mit dem Versand Zeit gelassen, obwohl ich den Artikel 2 Tage nach Überweisungseingang losgeschickt habe. Habe sogar einen entsprechenden Nachweis, da ich das Paket als versichertes Päckchen mit der Post verschickt habe.
Die Sache war auch die, das der Käufer den Artikel vor rund 6 Wochen ersteigert hatte, aber erst vor kurzem bezahlt hat. Ist auch ein ziemlicher Ebay Anfänger mit insgesamt 2 Bewertungen.

Habe ich also eine Möglichkeit die negative Bewertung löschen zu lassen?

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» samuel » Beiträge: 157 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hi!

Die Frage wurde so ähnlich bereits in diesem Thread gestellt:
http://www.talkteria.de/forum/topic-10852.html

Löschung von Bewertungen nur bei Einverständnis beider Handelspartner.

Gruß
mpet85

» mpet85 » Beiträge: 364 » Talkpoints: -0,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


mpet85 hat geschrieben:Löschung von Bewertungen nur bei Einverständnis beider Handelspartner.


Und was ist, wenn der andere Handelspartner nicht zustimmt?

Kann man die irgendwie rechtlich per Anwalt dagegen vorgehen, schliesslich ist das Verleumdung und Rufschädigung.

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» samuel » Beiträge: 157 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wohl leider nein. Wenn jemand die Transaktion als dementsprechend "negativ" empfunden hat kann man da wohl generell nur recht wenig machen, so schade das leider ist.
Lies dir diesbezüglich am besten mal die Informationen auf eBay durch.

Schau mal hier

Gruß
mpet85

» mpet85 » Beiträge: 364 » Talkpoints: -0,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Naja, soweit ich weiß kann man gegen nachweislich bewusst falsch abgegebene Bewertungen schon rechtlich vorgehen. Allerdings muss man dann eben nachweisen, dass die Bewertung zu unrecht so erfolgt ist und das dürfte relativ schwierig werden.
Ich denke nicht dass sich der Aufwand lohnt. Man kann versuchen sich mit dem Käufer/Verkäufer zu einigen, alles andere dürfte sich vom Kosten-/Nutzenverhältnis her nicht lohnen.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wie oben schon erwähnt, geht das sicherlich wenn man das gerichtlich durchsetzen lässt, also eben vor Gericht beweist, dass man im Recht war. Aber ist es dir das wert?! Mir ist eigentlich egal, ob ich mal eine Rachebewertung bei ebay bekomme oder nicht, und mittlerweile ist es auch wirklich so, dass ich schon gar nicht mehr drauf hoffe, dass ebay reagiert . Ich reg mich da nicht mehr drüber auf.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Scheinbar kann man doch ohne die Zustimmung des Handelspartners eine negative Bewertung löschen lassen. Ich habe neulich eine negative Bewertung an einen Profiseller verteilt der mir einen kaputten Artikel geliefert hat und dafür auch noch über eine Woche gebraucht hat.

Als ich dann 2 Wochen später meine Bewertung noch einmal gesucht habe, war sie verschwunden und mir wurde kein Bericht dazu zugeschickt. Aber scheinbar wird sowas nur bei Powersellern gemacht, denn an denen verdient Ebay ja gutes Geld und die will man sich sicherlich nicht vergraulen.

Timberwood

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» Timberwood » Beiträge: 867 » Talkpoints: 12,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wäre aber in meinen Augen eine Sauerei - schliesslich ist es in Ihrem Supportsystem ganz anders verzeichnet und es werden alle eBay User auf eine gleiche Ebene transferiert.

Heftig!

» mpet85 » Beiträge: 364 » Talkpoints: -0,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,
ich möchte dazu olgendes mitteilen.

ich hatte letztes Jahr eine negative Bewertung bekommen,die nachweislich zu Unrecht gegeben wurde.

Ich habe daraufhin einen sehr langen Mail Kontakt mit eBay,der aber nichts brachte,da eBay einfach keine Einsicht zeigte.

Im Enddefekt war es so,das die Bewertung nach langer Zeit erst gelöscht wurde,als ein Brief von meinem Anwalt mit dem ganzen Sachverhalt bei eBay eintraff(das dauert aber dann immer noch gute 5 Wochen).

Aber eins ist auch klar,wenn wegen so einer eigentlich Lapalie(aber es hat mich halt geärgert)ein Anwalt eingeschaltet wird,sollte man in der Familie einen Anwalt haben oder ähnliches.Denn wenn man das selbst zahlen muss,lohnt sich der Aufwand wirklich nicht.

Gruß axelku

» axelku » Beiträge: 122 » Talkpoints: -5,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Versuchs doch einfach mit einer Antwort zu entschärfen, dann wird sich auch in Zukunft eher weniger einer dran stören. Wenn du dies allerdings unkommentiert stehen lässt, wäre ich ein Käufer der bei dir vorsichtig ist.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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