Bezahlte Freistellung - gesetzlich Regelung

vom 04.02.2010, 22:32 Uhr

Mich würde interessieren, ob die bezahlte Freistellung vom Betrieb selber festgelegt werden kann oder ob es gesetzliche Vorschriften gibt. Wir haben letztens eine Betriebsratsversammlung zu diesem Thema gehabt und da kam diese Frage auf. Ich wusste es nicht, was mir natürlich peinlich war.

Im Internet konnte ich auf die schnelle auch nichts finden. Wenn die Freistellung gesetzlich geregelt ist, dann müssten wir unser Festlegungen in der Firma nämlich völlig ausarbeiten.

» Kizzou » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung. Erfolgt eine Freistellung und dafür wird der Urlaubsanspruch angerechnet, so ist dieser erloschen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann der Mitarbeiter freigestellt werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer ebenso freigestellt werden. Jemand, der im Betriebsrat ist, wird für diese Tätigkeit freigestellt. Minderjährige werden für die Berufsschule und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme auch freigestellt. Es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten einer Freistellung. Eine davon ist zum Beispiel im Mutterschutzgesetz verankert. Es gibt Freistellungen laut Gesetz und es gibt Freistellungen, die der Arbeitgeber gewähren kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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