Gibt es eine Regelung zur maximalen Arbeitszeit pro Schicht?
Ich arbeite derzeit Nachtschicht in einem Supermarkt. Das ist ein Großprojekt und ein riesiger Supermarkt wurde komplett neu erbaut und derzeit sind wir in der Endphase. Die Neueröffnung wird am Montagmorgen sein und derzeit ist alles sehr hektisch und ich frage mich selbst wie das überhaupt funktionieren soll. Zwar besteht die Arbeit nur darin, die Ware einzuräumen, die geliefert wird, weil der Markt aber einfach unglaublich riesig ist und alles noch gescannt und geordnet und beschildert werden muss, ist natürlich jede Stunde kostbare Zeit. Der Martkleiter bekommt derzeit jedenfalls ständig halbe Nervenzusammenbrüche, weil er wohl selbst bemerkt hat, dass die Zeit sehr eng wird.
Nun meinte er gestern, also gestern Nacht, dass wir wirklich alles geben müssen damit das Montagmorgen um 7:00 alles fertig ist, eigentlich schon um 06:00, sodass noch das neue Personal an der Kasse kurz eingewiesen werden kann. Normalerweise arbeite ich von 21:00 bis 06:00, also eine normale Nachtschicht mit einer Stunde Pause - So zumindest steht es in meinem Vertrag. Nun habe ich mich schon darauf eingelassen, dass wir eine Stunde früher beginnen. Doch gestern um kurz vor 06:00 haben wir dann erfahren, dass wir heute 'etwas länger' machen müssen. Ich dachte dabei vielleicht an eine Stunde, doch die Idee der Marktleitzung war, dass wir bis 10:00 Uhr am Morgen arbeiten, dabei aber die Stunde Pause nicht überschreiten. Ich war wirklich fix und fertig und bin im Stehen fast eingeschlafen.
Nun vermute ich, dass er das weiter ausdehnen will je weiter es auf Montagmorgen zugeht, aber ich bin dazu wirklich nicht mehr bereit. Ich weiss, dass er jemand ist, der einem, im Falle einer Beschwerde, einfach rät, die Sachen zu packen und zu gehen, deshalb ist das Gespräch mit ihm eigentlich unnötig. Ich frage mich eher, ob es eigentlich eine gesetzliche Regelung dazu gibt, das vorsieht, dass eine Arbeitszeit (mit eingehaltener Pause) nicht länger andauert als meinetwegen 10 oder 12 Stunden. Gibt es sowas denn oder kann das beliebig ausgedehnt werden?
Natürlich schreibt das Arbeitsgesetz maximale Arbeitszahlen vor, die prinzipiell auch eingehalten werden müssen. Wenn bei einer Überschreitung ein Unfall passiert, könnte es ganz schön Ärger geben. Die genauen Zeiten müsstest du mal selbst im Arbeitszeitgesetz nachschauen. Meines Wissens liegt sie täglich bei 10 Stunden exklusive Pause, aber es könnte sein, dass es bei Nachschichten Abweichungen gibt.
Wenn die Aktion einmalig ist, kann man sicherlich nachvollziehen, dass man auch mal etwas länger arbeiten muss. Ich persönlich würde mich auf das Gesetz nur berufen, wenn das tatsächlich regelmäßig vorkommt. Wenn du allerdings so müde bist, dass damit deine eigene Sicherheit gefährdet wird, muss der Chef auch irgendwo ein Einsehen haben.
Wenn es wirklich gar nicht mehr geht und der Chef kein Einsehen hat, kannst du theoretisch immer noch überlegen, zum Arzt zu gehen. Ich vermute mal, dass der dich da krank schreiben kann.
Während der Arbeit selbst sehe ich meine Sicherheit eher weniger gefährdet, weil ich im Prinzip nur am Regal stehe und Chipstüten einräume. Und ich bin nicht so müde, dass ich einfach umfalle (das war eher übertrieben). Es ist aber so, dass ich eben noch 30 Kilometer nach Hause fahren muss mit dem Auto und besonders dann eben merke wie müde ich tatsächlich bin. Die Frage ist natürlich tatsächlich was im Falle eines Unfalls wäre - Ich könnte ja nicht nachweisen, dass ich aufgrund der Müdigkeit eigentlich fahruntauglich bin. Aber anders komme ich eben auch gar nicht dorthin!
Wegen dem einen Mal jetzt werde ich auch nichts zum Marktleiter sagen. Wie gesagt, das Gespräch mit ihm ist in der Regel in der Hinsicht eh für die Katz'. Die Krankschreibung ist aber eigentlich eine ganz gute Idee - Aber dann werde ich leider auch nicht bezahlt. Das ist ein Studentenjob, der Montagmorgen so oder so zu Ende geht.
Auch wenn sich das Problem inzwischen sicherlich schon erledigt hat hier noch einmal die genauen gesetzlichen Regelungen. Sie gelten generell für Arbeitnehmer, egal ob als Aushilfe eingestellt oder unter besonderen Bedingungen wie den Inventuren. Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für volljährige Arbeitnehmer, wer Jugendliche unter achtzehn Jahren beschäftigt muss sich an die Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes halten.
Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden und darf nicht überschritten werden. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden wenn in den folgenden sechs Monaten oder innerhalb der nächsten vierundzwanzig Wochen die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.
Wie immer gibt es abweichende Regelungen, Montagebetriebe können die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausdehnen wenn daduch Freizeit herausgearbeitet wird (mit Genehmigung durch die zuständige Behörde), das gleiche gilt für kontinuierliche Schichtbetriebe wenn dadurch zusätzliche Freischichten erreicht werden (12-Stunden- Rhythmus) und für die Saison- und Kampagnebetriebe (Ernte). Wenn in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen es zugelassen wird mehr als zehn Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu arbeiten ist das auch möglich, aber nur wenn zugleich umfangreiche Arbeitsbereitschaft anfällt. Es kann aber auch ohne Ausgleich in den oben genannten festgelegten Zeiträumen bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, dieses aber nur an höchstens sechzig Tagen im Jahr.
Für Nachtarbeiter gilt auch dass nicht länger als acht Stunden werktäglich gearbeitet werden darf und diese auf zehn Stunden verlängert werden kann. Hier sind allerdings die Ausgleichzeiten kürzer. Der Ausgleich muss innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen erfolgen und im Durchschnitt muss man wieder auf die acht Stunden kommen.
Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und sind deshalb von der Anzahl der anwesenden Stunden immer abzuziehen. Ruhepausen sind im Voraus festzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr sechs bis zu neun Stunden sind dreißig Minuten obligatorisch, bei einer Arbeitszeit über neun Stunden fünfundvierzig Minuten. Die Zeiten können natürlich in mindestens fünfzehn Minuten lange Kurzpausen aufgeteilt werden. Nach spätestens sechs Stunden ununterbrochener Arbeitszeit ist die Pause aber auch zu nehmen, Durcharbeiten und dafür eher gehen ist nicht zulässig. Für besondere Bereiche gibt es wieder Sonderregelungen (Verkehrsbetriebe, Schichtbetriebe)
Interessant wäre vielleicht noch die Ruhezeit bis es wieder losgeht. Diese muss mindestens elf Stunden betragen. Hier gibt es auch wieder Ausnahmen mit entsprechenden Verkürzungen (unter anderen in Krankenhäusern und Gaststätten, Verkürzung um eine Stunde aber mit Ausgleich).
Und wer sich jetzt vor Lachen den Bauch hält weil er die gesetzlichen Bestimmungen mit seiner tatsächlichen Arbeitszeit vergleicht dem kann ich nur sagen, entweder so akzeptieren wie es ist oder den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz) den Sachverhalt mitteilen. Beschwerden werden zwar anonym behandelt aber wer im Betrieb schon einmal dieses Thema angeschnitten hatte und dann kurz danach zufällig die Gewerbeaufsicht autaucht um eine Arbeitszeitkontrolle durchführt (alles was über acht Stunden Arbeitszeit geht muss aufgezeichnet werden, ebenso Sonn- und Feiertagsarbeit), der ist auf jeden Fall Verdächtiger Nummer 1.
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