Kilometerpauschale ab dem ersten Kilometer?
Ich fahre täglich 14,6 Kilometer, bedeutet 7,3 Kilometer hin und die selbe Strecke wieder zurück. Hierbei wird der kürzeste Weg zur Arbeit via Google Maps verwendet. Im Hinterkopf meine ich gehört zu haben dass das Finanzamt den Weg nicht über die tatsächliche Wegstrecke berechnet sondern per Luftlinie. Was stimmt den nun?
Kann ich meinen Anspruch schon mit diesen 14,6 km geltend machen oder ist dies erst ab 30 Kilometer möglich? Heißt im Klartext 4,38 € pro Tag stehen mir zu. Bei einer Vollzeit Job kommen ca. 250 Arbeitstage (bereits Urlaubstage abgezogen) zusammen. Gab es hier nicht eine bestimmte € Grenze ab der dieser Betrag überhaupt gelten gemacht werden darf oder bin ich auf dem Holzweg. Muss das Auto auf mich selber zugelassen sein, den leider ist das Auto wegen dem hohen Versicherungssatz auf meine Mutter zugelassen.
Bei der kurzen Strecke könntest Du ja auch zu Fuß gehen. Das war nur ein Spaß.
Du kannst natürlich die kürzeste Strecke die Du fährst angeben und in so einem Fall sogar auf 8 Km aufrunden. Auf den Meter genau werden die Angaben nämlich nicht gebraucht und ich halte dies auch für die Praxis für nicht machbar. Richtig ist auch, dass die Anerkennung ab dem ersten Kilometer gilt. Eigentlich gilt das für alle Jahre. Auch wenn es einmal Verwirrung gab und kurzfristig eben alles unter 20 Km nicht mehr anerkannt werden sollte. Das ist gekippt worden. Auch rückwirkend!
Nur darfst Du nicht den Hin- und Rückweg angeben. Die Km-Pauschale beinhaltet dies nämlich schon und daher gibst Du Deinen täglichen einfachen Arbeitsweg an. Ob nun wirklich 250 Tage zusammen kommen weiß ich nicht. Aber bei einem Vollzeitjob werden in jedem Fall mal 220 bzw. 230 Tage anerkannt.
Wie meinst Du eigentlich das mit dem Zustehen von Geld bezogen auf die Pauschale? Es ist ja nicht so, dass das Finanzamt Dir dann eine entsprechende Gutschrift zukommen lässt. Es wird einfach die so berechnete Summe von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass Du eben nicht mehr für die gesamte Summe Steuern zahlen musst, sondern um den hierdurch geminderten Betrag. Und so kommt es, dass Du vermutlich über das Jahr gesehen mehr Steuern gezahlt hast, als Du müsstest und diese Differenz wird Dir letztlich erstattet.
Es gibt übrigens wirklich einen maximalen Betrag, welcher für die Km Pauschale angesetzt werden kann. Soweit ich weiß beträgt die Obergrenze pro Jahr 4500 Euro. Das wäre dann als Einfacher Weg - bei den von Dir angesetzten 250 Arbeitstagen - eine Strecke von 60 Km am Tag (sofern meine angesetzten 30 Cent pro Km stimmen). Wobei hier natürlich auch die Ausnahme gelten kann, dass auch mehr anerkannt wird, wenn die Fahrten dann mit dem eigenen PKW stattgefunden haben und man diese nachweisen kann. Die 4500 Euro Begrenzung gilt hingegen immer, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden. Und wer das Fahrzeug zugelassen hat, spielt keine Rolle.
Einen Anspruch auf Ansatz der Kilometerpauschale besteht ab dem ersten Kilometer. Allerdings für die einfache Fahrt, also nicht 14,6 km sondern 7,3 km.
Als Grundlage wird dabei auch nicht die Entfernung per Luftlinie genommen, sondern der schnellste Weg. Ist oft auch der Kürzeste, aber wenn man weitere Strecken zurücklegt und per Umweg über eine z.B. Autobahn Zeit einsparen kann, wird das i.d.R. auch anerkannt. Bei Deinen 7 km sollte das aber eher nebensächlich sein.
Auf wen das Auto zugelassen ist, spielt letztendlich keine Rolle. In der Steuererklärung sind die Fahrten "mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kradftfahrzeug" anzugeben. Dumm nur, wenn mehrere Personen ein und das selbe Kennzeichen angeben, das kann eventuell zu Nachfragen führen. Aber wenn nur Du das Fahrzeug angibst, ist das kein Problem, wenn die Mutter als Halter eingetragen ist.
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