Verwahrlostes Haus - Besitzer unerreichbar!

vom 03.02.2010, 19:58 Uhr

Hallo!

Bei uns im Dorf gibt es ein altes Fachwerkhaus. Dies wurde früher von einer Familie als Ferienhaus genutzt. Das Haus besteht auf dem Wohnhaus, einem großen Hof und einer Scheue mit Stall. Irgendwann fuhren die Leute nach ihrem Ferienaufenthalt wieder und sind seitdem nie wieder gekommen.

Das Haus zerfiel und verwahrloste daraufhin immer mehr. Es waren einige Dorfbewohner im Haus, die Sachen mitgenommen haben, die sie gebrauchen konnten. Genauso wurde dort irgendwann Schutt und Dreck abgeladen. Es gab auch ein paar Interessenten,die das Haus kaufen wollten. Aber jedes Mal lehnte die Familie diese Angebote ab. Das Haus zerfiel weiter und es wurde dann auch gefährlich. Irgendwann kam auch jemand und spannte eine Kette mit einem Warnhinweis, dass es Lebensgefährlich ist, dieses Haus zu betreten. Aber gerade die Kinder hielten sich nicht daran und mussten regelmäßig aus dem Haus geholt werden. Die Scheiben wurden eingeworfen oder sind von der Witterung kaputt gegangen. Die Türen wurden aufgebrochen und alles mögliche geklaut oder durcheinander gebracht. Katzen nutzen das Haus als Unterschlupf und überall liegt Kot und Dreck. Es ist wie eine richtige Ruine geworden.

Die Scheune litt in den letzten Jahren immer mehr durch die Witterung. Es sind auch Teile der Scheune im Garten der Nachbarn gelandet. Diese wollten sich dann an die Hauseigentümer wenden, aber erreichten dort niemanden. Nun ist es soweit gekommen, dass gestern Nacht, die Hälfte der Scheune eingestürzt ist. Dabei wurde auch das Dach des Nachbarhauses beschädigt. Nun wurde wieder versucht, die Eigentümer zu erreichen. Leider vergebens. Es war nun auch eine Abrissfirma da, die die Trümmer beseitigen wird. Das Haus selbst, darf nicht abgerissen werden, da es unter Denkmalschutz steht.

Ich frage mich nun, was passiert, wenn man den Hauseigentümer einfach nicht erreicht. Irgendwie muss man doch an ihn ran kommen. Ich weiß, dass er anscheinend schon alt ist und auch mal eine Zeit lang krank war. Vielleicht lebt er mittlerweile nicht mehr. Aber es wurde auch versucht, seine Tochter zu erreichen, was auch vergeblich war. Hat dann die Polizei noch Möglichkeiten, um die Besitzer zu informieren? Wie läuft so etwas dann ab?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wem das Gebäude gehört, muss grundsätzlich im Grundbuch stehen. Wenn jemand verstirbt, kann es natürlich einmal gerade nicht "aktuell" sein, bis die Erben feststehen, aber grundsätzlich verstehe ich die geschilderte Problematik nicht.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Theoretisch kann man mit dem Grundbuch schon einiges anfangen. Allerdings verziehen Eigentümer bzw. deren Erben und dann kann man durchaus Probleme bekommen, Kontakt zum Eigentümer herzustellen. Mir sind da gleich zwei Fälle bekannt: bei einem ist der Eigentümer eines Grundstücks höchstwahrscheinlich inzwischen in Spanien wohnhaft, bei einem anderen Grundstück ist der Eigentümer nicht mal innerhalb Deutschlands aufzufinden.

In so einem konkreten Fall wird die Polizei wohl (erst mal) nichts tun, warum auch? Der Geschädigte wird zunächst selbst für die Kosten aufkommen müssen und kann dann versuchen den Verursacher ausfindig zu machen und von diesem dann die Kosten zurück zu verlangen. Wie das dann passiert, steht wieder auf einem anderen Blatt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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