Weiterbildung für Gesellen Richtung Meister - Förderung
Ich bin Fliesenleger Geselle. Seit vielen Jahren arbeite ich bei derselben Firma in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe. Seit einiger Zeit denke ich aber an eine eigene Selbständigkeit. Mich würde Interessieren, ob eine Weiterbildung für mich als Geselle in Richtung Meister gefördert wird, wenn daraus auch ein neues Unternehmen herausgeht, dass eventuell auch wieder neue Arbeitsplätze schaffen würde.
Wie kann ich die Sache vernünftig angehen und was muss ich zu diesem Thema alles wissen?
Die Förderungen sind in jedem Bundesland anders. In Sachsen sind sie zum Beispiel zum Jahreswechsel erhöht worden, so dass die finanzielle Belastung für den zukünftigen Meister geringer wird. Welche Förderungen es dabei gibt, sollte die IHK und auch die Handwerkskammer wissen und dort kann man sich auch entsprechend beraten lassen.
Dort kann man auch abklären, ob du für einen eigenen Betrieb auch zwingend den Meistertitel benötigst. Es gibt da nämlich bei Fliesenlegern auch Ausnahmen, wenn man eine gewissen Erfahrung in leitender Position nachweisen kann.
Punktedieb, für Fliesenleger gilt seit 2020 wieder der Meisterzwang, wenn man sich selbstständig machen möchte. Die Abschaffung wurde rückgängig gemacht, weil die Erleichterung zu einer extremen Zunahme von Einmannbetrieben geführt hat und gleichzeitig die Zahl der Ausbildungsplätze massiv eingebrochen ist.
Um den Meister zu machen, bietet der Bund das Aufstiegs-Bafög an, früher hieß das Meister-Bafög. Da werden Lehrgangs- und Prüfungskosten, Materialkosten und die Lebenshaltungskosten durch Zuschüsse und zinsfreie Darlehen gefördert.
@cooper75: Dann lies mal hier nach. Dort steht eindeutig, dass man mit einer mehrjährigen Erfahrung in leitender Stellung auch ohne Meistertitel eine Firma als Fliesenleger gründen darf.
Punktedieb, die Quelle ist veraltet. 2019 ist die Meisterpflicht wieder beschlossen worden und 2020 ist die Regelung in Kraft getreten. Jetzt sind die Voraussetzungen festgelegt und nur mit Erfahrung wird es verdammt schwer. Denn die Altgesellenregelung erfordert mindestens sechs Jahre Tätigkeit im entsprechenden Beruf in einem Betrieb mit Meister. Davon müssen mindestens vier Jahre lang in einer leitenden Position gewesen sein, in der Aufträge von Anfang bis Ende eigenverantwortlich bearbeitet worden sind. Dazu kommt der Nachweis der rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse. Das ist für die meisten Gesellen schlichtweg nicht möglich.
Ansonsten hilft nur eine gleichwertige Aufstiegsqualifikation wie ein Ingenieur oder ein Industriemeister. Oder du hast bereits einen Meister in einem verwandten Handwerk und erweiterst den durch eine Sachkundeprüfung. Gute Karten hast du auch als Ausländer aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, wenn du beispielsweise über eine mindestens sechsjährige Betriebsleitung belegen kannst. Oder du bekommst einen Altersbonus, weil die Meisterprüfung nicht mehr zumutbar ist, weil eine solide Betriebsgründung sonst nicht mehr möglich ist.
Das sind aber Ausnahmen vom Meisterzwang, der eben seit 2020 für zwölf Handwerksberufe wieder eingeführt wurde, nachdem er für einige Jahre abgeschafft worden war. Wobei diese Sonderregelungen für alle Berufe, die die Gesundheit betreffen, nicht gelten. Bestehende Betriebe ohne Meister haben Bestandsschutz, sofern sie rechtzeitig in die Handwerksrolle eingetragen worden sind und sich an der Betriebsführung nichts ändert.
@cooper75: Also wenn da steht, dass die Meisterpflicht seit 2020 wieder eingeführt wurde, aber Ausnahmeregelungen bestehen, dann ist nichts veraltet. Vielleicht doch mal besser durchlesen und nicht nur überfliegen. Dass die Hürden ohne Meisterbrief das Gewerbe anmelden zu dürfen, recht hoch sind, ist doch gar nicht das Thema hier.
Nur welche Förderungen es gibt und ob er wirklich erst den Meisterbrief in der Tasche haben muss oder ob seine bisherige berufliche Laufbahn da schon den Weg ebnet, wird man wohl eher auf der IHK oder Handwerkskammer sagen können, als in einem Forum wie hier. Denn die Förderprogramme sind auch unterschiedlich je nach Bundesland.
Punktedieb, die Vorgaben sind klar geregelt. Da kannst du einfach mal ins Gesetz gucken. Die Industrie- und Handelskammer kann da übrigens gar nicht weiterhelfen, die ist für anerkannte Handwerksberufe nicht zuständig. Auskunft geben kann nur die zuständige Handwerkskammer.
Allerdings sind die Ausnahmen eben nicht mal eben so erfüllbar. Denn welcher Geselle übernimmt für mindestens vier Jahre die komplette Betriebsführung inklusive der Angebotserstellung, Arbeitsausführung, Rechnungsstellung und Prüfung des Zahlungseingangs, bestellt das Material und so weiter?
Denn einfach mal zu sagen, es geht über Erfahrung und den Rest sollen nicht zuständige Stellen klären, ist ein wenig schwach, oder. Zur Finanzierung hast du ja auch nicht viel beigetragen.
Hier ist das noch mal genauer erklärt unter welchen Bedingungen man auch ohne Meisterbrief die Firma gründen kann. Es gibt also immer Ausnahmen von der Regel.
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