Unterschied zwischen Ist-, Kann- und Formkaufmann

vom 01.02.2010, 23:03 Uhr

Momentan beschäftigt mich das Thema wieder. Ich habe das mal vor drei Jahr in der Schule gelernt, aber da ich da schon zwei Jahre wieder draußen bin, und auch in meiner eigenen Wohnung mit meinem Freund lebe, besitze ich meine Schulhefte nicht mehr.

Nun kann mir jemand nochmal erläutern, was der Unterschied zwischen dem Istkaufmann, dem Kannkaufmann und dem Formkaufmann ist? Ich habe es einfach vergessen. Aber das ist einer der ersten Gedanken, die ich am Morgen, beim Frühstück vorbereiten, habe.

» MalibuKirsch » Beiträge: 173 » Talkpoints: -2,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist bei mir nun auch etwas länger her, aber mal schauen, ob ich es noch richtig zusammen bekomme: Ein Kannkaufmann hat die freiwillige Auswahlmöglichkeit, ob er sich ins Handelsregister eintragen lassen möchte oder nicht. In dem Moment, indem die Eintragung erfolgt ist er eingetragener Kaufmann, wenn er sich dagegen entscheidet, dann ist er Nicht-Kaufmann bzw. ein Kleingewerbetreiberder.

Ein Ist-Kaufmann betreibt ein Gewerbe mit kaufmännischer Organisation und muss sich deswegen mit seinem Handelsgewerbe ins Handelsregister eintragen lassen. Folglich ist er auch ein Kaufmann nach dem HGB. Währenddessen stellt ein Form-Kaufmann Handelsgesellschaften dar, welche aufgrund ihrer Rechtsform einen Kaufmann ausmachen. Auch hier ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht.

Ich finde es toll, nach all den Jahren wieder im alten Wirtschaftswissen herum stöbern zu dürfen. Da werden Erinnerungen wach und es macht Spaß, da man es nicht mehr können muss, aber dennoch auf die Reihe bekommt. :D

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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