Rechte des Arbeitnehmers - Was geht, was nicht?

vom 01.02.2010, 22:42 Uhr

As Chef ist einer von der ganz alten Schule, er meint er hätte das Sagen und A und Kollegen müssten nur das tun was er verlangt und ansonsten den Mund halten. Nun das hat vielleicht früher mal funktioniert aber heute geht das nicht mehr so einfach.

Aber ehe A und Kollegen hier einen Aufstand anzetteln wollen sie sich erst mal über die Rechte des Arbeitnehmers schlau machen. Wie sieht sehen die Rechte des Arbeitnehmers aus?

» Putin, yes we can! » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie wärs damit, dass du diese Frage konkretisierst? Arbeitnehmer haben ziemlich viele Rechte und müssen sich auch längst nicht mehr alles bieten lassen. Aber hier eine Liste mit Arbeitnehmer-Rechten zu erstellen, würde glaub ich den Rahmen sprengen. (na gut, so könnte ich mir genug Punkte für den I Pad abstauben) Aber Scherz bei Seite. Hier helfen entsprechende Gesetzesbücher oder direkt der Gang zu einem Anwalt. Deshalb sollte man auch unbedingt ne Rechtsschutzversicherung haben. Dann kostet solch eine Beratung nämlich auch nix mehr. Man kan konkrete Fragen stellen und bekommt konkrete Antworten. (Bevor hier jetzt wieder das Genörgel wegen den Kosten entsteht)

Alternativ könnte ich dir noch empfehlen dich bei diversen Arbeitnehmerverbänden vorzustellen etc.pp. Auch diese dürften dir da weiter helfen, wenn es "so schlimm" in der Firma zugeht.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also grundsätzlich kann der Chef natürlich verlangen, dass seine Angestellten seine Anweisungen befolgen. Immer vorausgesetzt sie sind nicht gesetzeswidrig, stehen in Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung, erniedrigen niemanden und verstoßen nicht gegen die Schutzrechte des Arbeitnehmers.

Um jetzt aber in Sachen „Rechte des Arbeitnehmers“ ins Detail gehen zu können bräuchte ich schon genauere Informationen. So ins Blaue zu schreiben macht nicht wirklich Sinn und wird A auch nicht weiterhelfen. Vom „anzetteln eines Aufstands“ würde ich aber in jedem Fall abraten – der Chef sitzt immer noch am längeren Hebel und kann wegen Arbeitsverweigerung, Vertrauensmissbrauch und diversen anderen Gründen die Kündigung aussprechen. Im Ernstfall bietet sich ein Gespräch mit dem Chef, der Gang zum Betriebsrat, das Nachschlagen in Büchern über Arbeitsrecht, ein Anruf bei der Arbeitskammer (falls vorhanden) oder die Suche nach einem neuen Job an.

Benutzeravatar

» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^