Steuersünderkartei - kaufen oder ablehnen?

vom 01.02.2010, 02:56 Uhr

Jetzt ist es mal wieder so weit und irgendwie ist es doch nicht verwunderlich. Da, wo Daten gespeichert werden, kann es zu Missbrauch kommen. Das ist Branchen- und Länderübergreifend so. Und nun kann man ja mal beurteilen, ob es sich hier um einen guten oder schlechten Missbrauch handelt.

Offenbar wurde von einem ehemaligen Bankangestellten einer Bank in der Schweiz ein Datensatz kopiert und dieser enthält eine Liste mit Namen von etwa 1500 deutschen Staatsbürgern, die ihr Geld in der Schweiz haben. An und für sich ist das nichts Schlimmes. Verwerflich ist wohl nur die Tatsache, dass das Geld nicht versteuert wurde. Da Frage ich noch nicht einmal nach dessen Herkunft. Alles in Allem schätzt man hier eine ausstehende Steuerschuld von bis zu 200 Millionen Euro. Wenn ich vereinfacht 50% an Steuerlast annehme (was massiv übertrieben ist, aber einfacher zu rechnen), dann liegen auf den Konten bis zu ca. 400 Millionen Euro, die eben unter etwa 1500 Personen aufzuteilen sind. Übrigens heißt das nicht, dass es sich um das jeweilige Gesamtvermögen handelt, sondern eben nur um den entdeckten Teil. Immerhin im Höchstfall 266 666 Euro pro Person.

Offenbar gibt es hier jetzt aber im Regierungskreis ernsthaft die Diskussion, diese Daten - natürlich gegen Entgelt angebotene Datei bzw. CD mit den Daten - zu verwenden (gegen die Steuerflüchtlinge, die man sonst nicht ermitteln würde). Obgleich sich im ähnlichen Fall vor ein paar Jahren (Fall Zumwinckel :)) der Kauf aus finanzieller Sicht gelohnt hat. Für die Bundesrepublik und damit für den (einfachen aber dummen?) Steuerzahler. Zusätzlich haben Gerichte hier auch die Rechtmäßigkeit der Nutzung solcher Daten bestätigt.

Eigentlich ist es ja ein blödes Vorurteil, dass die Wohlhabenden (wobei die genannte Durchschnittssumme wirklich auf keine Riesenvermögen deuten lassen) sich eher von den aktuellen Regierungsparteien vertreten sehen. Aber irgendwie zeigt sich in dem konkreten Fall, dass da offenbar wirklich was dran ist. Wie kann es anders zu erklären sein, dass die Politiker, denen die Privatsphäre keinen Pfifferling mehr wert ist, wenn es darum geht, einem Hartz IV Empfänger nachzuweisen, dass z.B. die gewährten Bezüge um monatlich ein paar Euros zu hoch waren. Dafür wird dann auch gerne auf das Bankgeheimnis verzichtet und so ein Empfänger muss seinem Berater in der Arbeitsagentur seine Kontoauszüge präsentieren. Jetzt geht es aber um offenbar deutlich höhere Beträge und ein anderes Klientel und plötzlich geht es um den Schutz der Privatsphäre? Plötzlich ist das Bankgeheimnis heilig?

Jetzt wird argumentiert, dass die Datenquelle ja nicht legal wäre und sich die BRD so an bzw. durch Hehlerware bereichern würde. Obgleich Gerichte ja genau hier festgestellt haben, dass das nicht der Fall ist. Auf der anderen Seite ist die Art und Weise, wie Informationen über Sozialhilfeempfänger besorgt werden sollen und dürfen keiner solchen kritischen Prüfung unterworfen.

Aber kann es sein, dass einer wie der Hr. Dr. Schäuble mit seiner Ablehnung dieser vertraulichen Daten durchsetzen? Er rät allen ernstes, dass sich die Steuerflüchtlinge einfach selbst anzeigen, und man damit die Sache aus der Welt schaffen kann. Wie kann es kommen, dass so ein Affront gegen die ehrlichen Steuerzahler aber auch gegen die Empfänger von Sozialleistungen ungesühnt vollzogen werden kann? Eigentlich macht mich so eine Diskussion (wo es eigentlich nichts zu Diskutieren gibt, sondern wo gehandelt werden könnte und müsste) traurig.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich würde da glatt meinen, das wohl jemand befürchtet, das sein Name bei diesen Daten auftauchen könnte. Denn aus welchem Grund sollte man solche eine Datensammlung sonst ablehnen, wenn man massig Löcher zu stopfen hat?

Gerade weil es um recht viel Geld geht, was der Staat da noch kassieren kann, sollte man die Liste annehmen und die Daten entsprechend prüfen lassen. Sicher wird es auch manchen Steuersünder geben, welcher sich jetzt noch schnell anzeigt. Aber der Großteil wird versuchen die Sache auszusitzen und hoffen, das sein Name dort nicht gespeichert ist.

Da es von Gerichten als legal angesehen wird, solche Daten zu nutzen, sollte man da auch nicht ewig diskutieren, sondern handeln. Das sehe ich genauso wie du.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich gehe mal nicht davon aus, dass sich Minister, Kabinettmitglieder, Politiker in repräsentativen Führungspositionen usw. direkt auf einer solchen Liste finden lassen. Soviel Anstand traue ich ihnen jedenfalls unabhängig von der Parteizugehörigkeit (wenn man mal die Volksparteien sowie FDP, Linke und Grüne nimmt) zu.

Wohl aber kann ich mir prominente Unterstützer der großen Parteien darunter vorstellen. Außerdem kann ich mir Überlegungen vorstellen, wonach sich die Regierenden nicht als diejenigen positionieren wollen, die die "Leistungsträger" und "Eliten" der Gesellschaft bestrafen wollen. Übrigens auch nur, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein einfacher Schichtarbeiter seine, auf der Grundlage der geltenden Tarifverträge, erarbeiteten Vermögen auf Schweizer Konten schafft, um so vor dem Fiskus sein Geld in Sicherheit zu bringen. Was aber nicht heißen soll, dass dieses Klientel sich eher von der Opposition vertreten fühlen muss. Immerhin haben die ja Hatz IV ermöglicht.

Aber ich gehöre nicht zu den Neidern. Das wäre auch das falsche Motiv. Mir wäre es einfach Recht, wenn in solchen Fragen schlicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden würden. Im Idealfall verzichtet der Staat auf die Datei bzw. die CD (und überlässt es den Steuersündern, sich massenhaft zu stellen). Dafür werden die Prüfkriterien sowie die zugehörigen Methoden für Sachbearbeiter von Hartz IV Beziehern angepasst, so dass auch hier von einem würdevolleren Umgang gesprochen werden kann. Oder aber, es wird der gleiche Maßstab eben auch auf die oberen Zehntausend angewandt. Mit allen Konsequenzen.

Nebenbei: der oben gemeinte Fall schreibt sich ohne 'ck', also "Zumwinkel". :oops:

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe schon ein gewisses "moralisches" Problem mit dem Fall. Denn hier hat jemand seinen Arbeitgeber bestohlen und man weiß wahrscheinlich nicht mal genau wie er das gemacht hat und was er dafür gemacht hat und ob dabei jemand zu Schaden gekommen ist, was ja theoretisch durchaus möglich wäre. Und statt diese Tat zu verfolgen und zu bestrafen, was ja eigentlich die logische Konsequenz wäre, wird diese Tat dadurch legitimiert, dass der Person für ihre Informationen Geld bezahlt wird.

Für mich steht es nicht zur Diskussion, dass Steuersünder bestraft werden müssen und dass für alle Menschen die gleichen Regeln zu gelten haben, das versteht sich eigentlich von selbst. Aber wenn eine Straftat begangen wird um eine andere Straftat aufzudecken macht das die erste Straftat doch noch lange nicht akzeptabel, oder?

Wenn ich den Politikern mal ein Gewissen und eine Moral unterstelle kann ich jedenfalls gut verstehen, warum der ein oder andere hier zögert und der Vergleich zu Empfängern von Sozialleistungen hinkt für mich deshalb, weil mir kein Fall bekannt ist in dem ein Sozialbetrug von jemandem aufgedeckt worden wäre, der Daten gestohlen hat.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Cloudy24 hat geschrieben:der Vergleich zu Empfängern von Sozialleistungen hinkt für mich deshalb, weil mir kein Fall bekannt ist in dem ein Sozialbetrug von jemandem aufgedeckt worden wäre, der Daten gestohlen hat.

Ja, aber nur deshalb, weil Du die Rechtmäßigkeit der Datenbeschaffung nicht in Zweifel ziehst. Die Steuerdaten, um die es hier geht, wurden gestohlen. Aber eben nur, weil die Finanzbeamten kein Sanktionsmittel zur Hand haben, welches sie gegen Spitzenverdiener richten können, die nicht alle ihre Konten offen legen.

Als Sozialhilfeempfänger bist Du natürlich (genauer: Deine Daten) auch durch das Bankgeheimnis geschützt. Der Behörde sind theoretisch die Hände gebunden. Jetzt stellt sich mir die Frage, wieso es dennoch Mittel gibt, die einen Hartz IV Empfänger dazu bringen kann, trotzdem einem Angestellten der Arbeitsagentur (also seinem Berater, der für ihn arbeiten soll) seine Kontoauszüge sowie die Bewegungen darauf zu offenbaren.

Ebenso fragwürdig sind die (Schnüffel-)Methoden, um bei Sozialhilfeempfängern festzustellen, ob es sich um eine WG oder Bedarfsgemeinschaft handelt. Gibt es hier nicht Hausbesuche, bei denen darauf geachtet wird, wo wer schläft und wem welche Zahnbürste gehört? Für mich sind solche Aktionen sehr wohl strafbar (und die Behördenangestellten wissen das sie so niemanden zwingen dürfen!) und der Betreffende kann sie sich verbitten. Im Gegenzug aber bekommt er einfach Leistungen gestrichen und kann noch nicht einmal effektiv dagegen vorgehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die illegale Beschaffung von personenbezogenen Daten - im Ausland, ist der Tatbestand der Förderung strafbarer Handlungen im Ausland. Die Förderung des Datenschutzmissbrauchs in der Schweiz durch die Bundesrepublik Deutschland - durch den käuflichen Erwerb der illegal beschafften Daten, wäre gegeben.

Ein vorschubleistende Handlung zum Straftatbestand, welcher die bilateralen Verträge mit der Schweiz berührt, auch wenn die Schweiz dem Gesuch der Ermittlungshilfe zustimmt; hier nach Schweizer Recht wiederum ein Straftatbestand darstellt. Die Nutzung ist egal wie gesehen, mindestens ein Straftatbestand. Würde die Bunderegierung und der Bundestag die Zustimmung zum käuflichen Erwerb und der folgenden Nutzung zustimmen, so wäre es mindestens die vorschubleistende Handlung zum Bruch eines zwischenstaatlichen Abkommens.

» kauz21 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 0,04 »


derpunkt hat geschrieben:Ja, aber nur deshalb, weil Du die Rechtmäßigkeit der Datenbeschaffung nicht in Zweifel ziehst.

Erst mal muss ich sagen, dass ich mich nicht wirklich gut auskenne mit dem, was bei den Beziehern von Sozialleistungen legal ist und was nicht und was gängige Praxis am Rande der Legalität ist. Denn ich habe mich selber zum Glück noch nie damit beschäftigen müssen.

Aber nachdem ich deine Beschreibung gelesen habe, komme ich trotzdem nicht zu dem Schluss, dass es moralisch einwandfrei ist diese Daten von mutmaßlichen Steuersündern zu kaufen. Für mich ergibt sich daraus eher der dringende Bedarf einer grundsätzlichen Änderung des Systems, so dass die Regierung in Zukunft nicht mehr auf zwielichtigen Geschäfte mit Datendieben angewiesen ist.

Ich habe aber gerade im Radio gehört, dass die Regierung nun wohl beabsichtigt diese Daten zu kaufen und bin nun gespannt, wie sich das ganze weiter entwickelt und ob diese Affäre zum Anlass genommen wird um über Gesetzesänderungen nachzudenken.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ja, wer hatte das gedacht! Aber ausgekocht ist es schon. Nun vermeldet Yahoo, das die Daten nicht von einem Verkäufer aus der Schweiz, sondern aus dem Hause der britischen Bank HSBC stammen sollen.

Das bedeutet nun, das die Bundesregierung Daten eines Maulwurfs der HSBC kauft, aber nicht Daten einer Schweizer Bank. Zumindest gilt letzteres erst zu beweisen. Mit einfachen Worten: eine vorschubleistende Handlung zur Begehung einer Straftat (gegenüber bilateraler Verträge mit der Schweiz) besteht somit nämlich nicht. Es handelt sich jetzt um einen inneren EU-Vorgang. Im schlimmsten Falle wird die HSBC wegen mangelnder Aufsichtspflicht gerügt und der entsprechende Maulwurf entlassen.

» kauz21 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 0,04 »


Mein Hauptproblem bei der ganzen Sache: Woher will man denn genau wissen, ob es wirklich nicht versteuertes Vermögen ist und wieviel? Auch die Formulierung "bis zu" macht mich skeptisch.

Im schlechtesten Fall beschädigt man hier das Verhältnis zur Schweiz (noch mehr, man denke an Steinbrücks Kommentare) und erhält eine Sammlung alter Daten oder von Daten, die unter`m Strich weniger wert sind als das, was man dafür bezahlt.

Im besten Fall macht der Bund bzw. die Länder gut Kasse und um es mal ganz arrogant zu sagen: Die Schweiz war in der Vergangenheit nicht der beste Partner bei der länderübergreifenden Strafverfolgung in diesen Dingen und hat oft stark im eigenen Interesse bzw. ihrer Banken gehandelt. Zudem ist die Schweiz stärker von Deutschland abhängig als Deutschland von der Schweiz. Böse gesagt wäre das so als ob der Kuchen dem Krümel grob an den Karren fährt: Der kann sich ärgern, aber muss trotzdem damit alleine klar kommen.

Das Hauptproblem der Schweizer ist sowieso nicht der illegale Datenklau oder irgendwelche illegalen Beschaffungen von Daten, da kann man sich zurechtphantasieren was man will. Die Schweiz weiß sehr wohl um ihr Image als Steuer(flucht)oase und auch, dass man das nicht zu Unrecht hat - und die Schweiz profitiert davon seit Ewigkeiten. Wenn nun das dorthin verschaffte Geld auch nicht mehr "sicher" ist, sinkt diese Attraktivität dafür deutlich ab. Und der starke Kapitalabfluss dürfte die Schweiz mehr jucken (und ihr vor allem in einem ihrer Kerngeschäfte schaden) als irgendwelche geklauten Daten.

Belustigend finde ich, wer sich hier alles gegen den Ankauf ausspricht, vor allem Klientel Minister wie zu Guttenberg werfen sich da ja gut ins Zeug. Oder was hat hier sonst der Verteidigungsminister mitzureden? Aber naja, unsere neue Regierung ist da ja, wie hier auch schon angedeutet wurde, wohl nicht ganz frei von Interessen ihrer "Sponsoren". Oder vielleicht geht es auch direkt um die eigene Haut - die FDP und CDU/CSU sind ja alles andere als immun gegen Spendenaffären und haben auch so ihre Probleme damit, eingenommene Gelder korrekt anzugeben.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Woher will man denn genau wissen, ob es wirklich nicht versteuertes Vermögen ist und wieviel?

Die eigentlichen Hintergründe kenne ich natürlich auch nicht bzw. nur das, was durch die Presse geistert. Und so wie ich das verstanden und gelesen habe, wurden bereits ein paar Testdaten übermittelt. Denn natürlich wird auch das deutsche Finanzministerium nicht die Katze im Sack kaufen wollen.

Und bei der Überprüfung dieser Testdaten (dahinter stehen ja immer Menschen bzw. dann Steuerflüchtlinge!) scheinen sich die Hinweise zu erhärten und für die konkret Betroffenen ist es für eine Selbstanzeige zu spät.

Auf die Werte kommen die Ermittler wohl durch die Hinweise des Informanten sowie vermutlich durch diese ersten Testdaten, wobei hier natürlich eigentlich der Zeitpunkt für eine abschließende Beurteilung noch lange nicht gekommen ist.

Subbotnik hat geschrieben:Wenn nun das dorthin verschaffte Geld auch nicht mehr "sicher" ist, sinkt diese Attraktivität dafür deutlich ab.

Mir ist diese Problematik durchaus auch sehr bewusst. Natürlich ist so ein Punkt vermutlich auch wesentlich problematischer für die Schweiz. Das dürfte tatsächlich ein Punkt sein, der die sonst eher ruhigen Eidgenossen so erbost hat. Immerhin haben die Schweizer Banken auch kein Problem damit, Gelder von Drogenbossen und Diktatoren aus aller Welt sicher zu verwalten. Moral spielt hier eher keine Rolle. Aber ehrlich gesagt sind es auch nicht die Schweizer Sorgen, die ich betrachten wollte, sondern schockiert mich vielmehr die vorgeschobene Sorge um Grundrechte der Betroffenen, wenn es um die Verwendung solcher Daten geht.

Das vor allem von Leuten, die sonst jeden Preis zahlen würden, um die "Sicherheit" auf Kosten der Freiheit zu erhöhen. Da soll jeder noch so belanglose Vorgang möglichst lange und verdachtsunabhängig gespeichert bleiben.

Und gerade die, die sich nicht wehren können, müssen freiwillig Daten hergeben, um die es hier geht. Nur geht es eben in dem Fall um Daten von Leuten, die sehr wohl bisher dafür sorgen konnten, dass sie vor Behörden geheim bleiben konnten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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