Waschbecken defekt - Wer muss zahlen?
Der Tochter (7 Jahre) von A ist heute im Bad etwas aus der Hand gerutscht und dabei wurde das Waschbecken beschädigt. Es ist so noch voll benutzbar, da der Schaden aussen entstanden ist.
A bewohnt eine Mietwohnung. Ist die Behebung, sprich Einbau eines neuen Beckens, nun Sache von A oder muss der Vermieter dafür sorgen?
Die Haftpflichtversicherung von A muss zahlen. Hat A keine Haftpflichtversicherung, dann ist A in der Pflicht. Denn dafür ist eine Haftpflichtversicherung da.
Das Waschbecken gehört zur Mietsache und das ist mit der Haftpflichtversicherung abgegolten. Anders wäre es, wenn es eine Eigentumswohnung wäre. Da kommt die Haftpflicht nicht auf, weil es Eigentum von A ist. Aber bei einer Mietwohnung ist das Waschbecken das Eigentum des Vermieteres, was man mitgemietet hat.
Der Vermieter muss auf keinen Fall dafür sorgen, weil die Mieter, sprich die Tochter des Mieters es ja kaputt gemacht hat.
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