Schneeräumungen an Bushaltestellen - Verantwortlichkeit?
Ich wohne an einer Durchgangsstraße und dort hat man jetzt nach der Sanierung der Straße und der Fußwege sehr zur Freude der dort direkt wohnenden Anwohner Bushaltestellen eingerichtet. Also es sind keine richtigen Haltestellen mit Häuschen und so sondern nur die Stange mit dem Haltestellenschild, abgesenkten durchgehenden Bordstein und andersfarbigem Pflaster beziehungsweise umlaufender Rasenfläche. Dazu wurden die Fußwege auf das Doppelte verbreitert, an manchen Stellen ist der Fußweg sogar breiter als die Straße.
Nun kam es ja wie allseits bekannt in der letzten Zeit zu erheblichen Schneefällen und da mein Blick jeden Tag auf die Haltestelle fällt sehe ich dass dort so ungefähr ein halber Meter Schnee liegt. Das heißt, wer dort Ein- oder Aussteigen will versinkt erst einmal im Schnee und Wartende müssen im hohen Schnee stehen bis der Bus kommt. Das macht natürlich niemand, es wird auf dem geräumten Fußweg gewartet und der Bus versucht so zu halten dass die Leute direkt an den privaten Ausfahrten der Bewohner einsteigen können. Alles an sich kein Problem, besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen.
Aber vom Grundsatz her würde ich gerne wissen, wer ist für die Beräumung der Wartezone verantwortlich? Wer ist verpflichtet dort aufzuräumen und den Müll zu entsorgen, wer mäht regelmäßig den Rasen und so weiter? Ich vermute mal dass es den geplagten Anwohner trifft, ich könne mir aber auch vorstellen dass die Kommune oder der Busbetrieb es sein könnte.
Bei uns ist dafür die Stadt direkt zuständig. Sowohl für Grünpflege, Sauberkeit und auch den Winterdienst.
Da der städtische Betrieb mit dem Winterdienst aber bereits bei Kleinstmengen Schnee hoofnungslos überfordert ist und dieses Jahr durchaus von Schneemassen gesprochen werden kann, hat sie die Aufgabe, die Bushaltestellen frei zu räumen an die Freiwillgen Feuerwehren der einzelnen Ortsteile delegiert.
Das stimmt so nicht (unbedingt). Für den Bordstein, egal ob dort eine Bushaltestelle oder nicht drauf ist, ist im Regelfall der Anwohner zuständig. Ausnahmen können hier von der Kommune geregelt werden. Bei uns ist es zum Beispiel so, dass das Stadtgebiet in verschiedene Zonen unterteilt wurde. In einigen Zonen ist die Stadt für die Räumung zuständig, in anderen Zonen nicht. Auch ist das Versinken im Schnee beim Einsteigen rechtlich eventuell irrelevant, da man teilweise nur verpflichtet ist, eine gewisse Breite (meistens 1-1,5 Meter) von Schnee und Eis zu räumen.
Hier gibt es aber kommunal so große Unterschiede, dass ich hierüber nichts genaues sagen kann, ohne deine Stadt zu kennen. In einigen Städten darf man Salz streuen, in anderen nicht, in wieder anderen muss man 1m breit scheppen usw. Dies nur als Beispiele. Meistens sind diese Gesetze von der jeweiligen Stadt auch auf der Internetpräsenz der Stadt verfügbar.
Ich würde sagen, wenn es Anwohner gibt und die Bushaltestelle auf dem regulären Bürgersteig ist, sind die Anwohner zuständig, sonst die Stadt. Da es sich in der Schilderung um eine Bushaltestelle handelt, die durch Grünstreifen von regulären Bürgersteig getrennt ist, tendiere ich dazu, die Zuständigkeit bei der Stadt zu sehen.
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