Arbeitsgesetz - Was gilt in der Probezeit?

vom 27.01.2010, 03:49 Uhr

Wie kann man herausfinden welcher Teil vom Arbeitsgesetz schon während der Probezeit gilt? A hat vor ein paar Wochen in einer neuen Firma angefangen und da ist A nun recht unsicher was A alles fordern kann und was nicht?

A möchte nicht gleich unangenehm auffallen indem A Sachen verlangt die A in der Probezeit überhaupt noch nicht zustehen.

» Schweini25 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



In der Probezeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Unabhängig von meinen weiteren Rechten und Pflichten würde ich mich daher in der Probezeit zurück halten.

Urlaubsanspruch erwirbt man auch schon in der Probezeit. Anders lautende Vereinbarungen sind ungültig. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man Urlaub auch sicherlich schon in der Probezeit nehmen. Bestehen würde ich aber - unabhängig von der Rechtslage - nicht darauf. Aber die Probezeit geht ja auch maximal 6 Monate. Es bleibt dann noch genug Zeit den Urlaubsanspruch zu verprassen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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