Probezeit - Fristen für Arbeitgeber

vom 27.01.2010, 03:46 Uhr

Wer von euch kann mir alles über die Probezeit sagen und was man da alles an Fristen beachten muss? F hat einen Mitarbeiter eingestellt und der fängt nächste Woche bei F an. Da F das nun das erste Mal macht, möchte F da als Arbeitgeber keine Fehler machen.

F hofft natürlich dass sie gut klar kommen aber man kann ja nie wissen wie es sich entwickelt. Also was muss man über die Probezeit und die Fristen alles wissen?

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Hallo,

von welchen Fristen spricht F denn genau bzw. was genau möchte F denn eigentlich wissen? Bevor F den Arbeitnehmer eingestellt hat, hat er doch schriftlich oder mündlich einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen, was hatte der denn an Regelungen zur Probezeit als Inhalt, bzw. gab es dazu einen niedergeschriebenen Text oder eine mündliche Vereinbarung?

F. ist z.B. auch verpflichtet, eine Meldung zur Sozialversicherung zu erstatten an die Krankenkasse bei der der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist z.B., ist er dies nicht, waren auch des öfteren Beiträge noch an die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung abzuführen und gegebenenfalls eine entsprechende Meldung nach der "Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)" zu erstatten. "Erstatten" ist hier das fachlich korrekte Wort für "erstellen" kann man sagen. Hierzu hat er laut http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/BJNR034310998.html §6 Anmeldung derzeit 6 Wochen lang Zeit nach dem Beginn der Beschäftigung. Hier gibt es in bestimmten Fällen weitere Meldungen bei Besonderheiten oder meistens einmal im Jahr (Jahresmeldung mit dem Arbeitsentgelt) zu erstellen, hier sind allerdings Besonderheiten zu beachten, die man nicht so schnell zusammen fassen kann, da kann man sich als Arbeitgeber aber auch direkt bei der Krankenkasse informieren. Da gibt es oft für neue Arbeitgeber ein Begrüßungspaket, welches dann viele Informationen zu der Beitragszahlung für einen Beschäftigten, etc. enthält.

Hatte F. bisher keine Beschäftigten, muss er sich auch damit beschäftigen, wie man einen Beitragsnachweis erstellt, [url]hier[/url] kann man weitere Informationen dazu erhalten. Die Zeit, in der dieser erstellt worden sein muss, ist abhängig von der Fälligkeit der Beiträge, welche wiederum abhängig ist von dem Zeitpunkt der Zahlung des Arbeitsentgelts (man muss auch wissen, was Arbeitsengelt ist, besonders, wenn man neben dem "normalen Lohn" noch etwas anderes vergütet, egal, ob materiell oder sachlich, kann man aber alles bei der Krankenkasse erfahren).für den Beschäftigten. Brauchst Du dazu mehr Informationen, dann frag einfach nochmal nach oder rufe direkt bei der zuständigen Krankenkasse an.

Meinte F. andere Fristen, kann er das ja noch einmal konkret schreiben, worum es ihm jetzt ging, ich denke, es gibt sicher auch in anderen Rechtsbereichen noch Fristen, an die er sich halt generell halten muss bei der Aufnahme einer Beschäftigung.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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