Einspruch gegen Fahrverbot einlegen

vom 23.01.2010, 23:43 Uhr

Gegen F wurde ein Fahrverbot verhängt und F möchte sich das nicht gefallen lassen. Wie und wo kann F einen Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen. Muss F das irgendwie begründen oder reicht es zunächst dem Fahrverbot zu widersprechen?

F muss sich wegen der Einzelheiten dann mit einem Anwalt zusammen tun. Aber zunächst möchte F einen Einspruch einlegen damit F da keine Fristen versäumt. Wie läuft das mit dem Einspruch, könnt ihr mir da mehr sagen?

» Schweini25 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also ich denke, dass es am Besten ist, wenn F so schnell wie möglich Einspruch dagegen erhebt, die genaueren Fristen kann ich dir da nicht sagen. Je schneller desto besser, damit du noch Chancen hast. Ich muss dich aber gleich vorwarnen: Ohne geeignete Beweise kommst du wohl kaum gegen die Legislative an.

Ich kenne nur einen Fall x, indem A von B beschuldigt wurde zur Tatzeit Y ein Vergehen in der Straßenverkehrsordnung getätigt zu haben und deshalb aufgefordert wurde, den Führerschein unverzüglich bei B abzugeben. Jedenfalls war A zum von B im Schreiben geschilderten Zeitpunkt in einer Klausur und konnte das Vergehen gar nicht begangen haben. A informierte gleich seinen Anwalt, dieser kümmerte sich um die Angelegenheit A und hatte seitdem nie mehr etwas von B gehört, nachdem er dem Anwalt die Bestätigung der Klausuranwesenheit gefaxt hatte.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Fraglich ist, weswegen das Fahrverbot verhängt wurde, und ob es natürlich wirklich begangen wurde. Ich kenne den Fall:

A wurde von B von der Straße gedrängt (durch eine Schneewehe) und überfuhr aufgrunddessen eine rote Ampel. Diese war mit einem Blitzgerät ausgestattet und hielt das Vergehen fest. Der Bescheid kam und A schilderte den Fall fristgerecht aus seiner Sicht und legte damit Widerspruch ein. Er bekam Recht.

Hat F aber tatsächlich eine rote Ampel (zB) überfahren und gibt es dafür keine plausiblen Gründe, dann kann er zwar Einspruch erheben, wird aber kein Recht bekommen.

Wenn ich mich nicht irre, beträgt die Frist 14 Tage.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^