Unfall Parken

vom 23.01.2010, 23:34 Uhr

Vor ein paar Tagen hatte A einen kleinen Unfall beim parken, A ist an ein anderes Auto angestossen und hat den Spiegel beschädigt. Da keiner da war, hat A einen Zettel an die Scheibe gehängt und ist dann gleich zur Polizei und hat das ganze gemeldet. Für A war das damit erledigt - Adachte nun kommt ein Schreiben mit der Rechnung oder so. Aber der dem das Auto gehört will A nun wegen Fahrerflucht anzeigen weil A nicht auf ihn gewartet hat.

Aber A hat das doch der Polizei gemeldet, A ist doch wirklich nicht geflüchtet. Was kann A da nun tun?

» Sparapfel » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



A hat doch sicherlich bei der Polizei ein Schreiben bekommen, wo er beweisen kann, dass er seinen Unfall gemeldet hat und wenn der Unfallgegner (nennen wir ihn mal B) den Unfal anzeigt, muss er ja auch zur Polizei und dort wird dann auch bewiesen werden, dass A den Unfall bereits gemeldet hat.

Hat A es auch seiner Versicherung gemeldet? Das wäre auch noch Sache von A. Er sollte mit dem Schreiben der Polizei und dem Kennzeichen des beschädigten Fahrzeug zu seiner Versicherung gehen und den Unfall auch dort melden.

A sollte das nächste mal vom Unfallort die Polizei anrufen und den Unfall melden und auch sagen, dass er scho gewartet hat und keiner kommt und sich bei der Polizei absichern. Entweder kommen sie raus, was bei einer Bagatelle wohl dauern kann oder aber sie bestellen A dann zur Wache, wo der Unfall aufgenommen werden kann.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn A alles bei der Polizei gemeldet hat, dann muss A ein Aktenzeichen bekommen haben. Damit kann A jeder Zeit nachweisen, das er/sie den Unfall ordentlich gemeldet hat.

Da aber der Unfallgegner sagt, das er A erst anzeigen will, kann dieser ja noch nicht wissen, das A schon alles angezeigt hat. A dürfte also nichts weiter passieren und solche Delikte werden eigentlich wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Was die Versicherung angeht, so muss da nichts gemeldet werden, wenn man die Sache selbst bezahlen will. Allerdings ist es ratsam dies zu tun. Denn es wird ja über die KfZ-Haftpflichtversicherung geregelt und diese zahlt halt nicht nur berechtigte Ansprüche von Geschädigten, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Man meldet es also erstmal seiner Versicherung und entscheidet dann bei Eingang der Rechnung, ob man selbst bezahlt oder doch die Versicherung regeln lässt. Zahlt man selbst, dann reicht ein Anruf dazu bei der Versicherung und diese schliessen die Akte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Also mit Fahrerflucht hat das ganze nichts zu tun. Wenn A jetzt nur einen Zettel an das Auto gehängt hätte und dann gefahren wäre dann ja, aber wenn er zur Polizei gegangen ist und im Prinzip eine Selbstanzeige gemacht hat ist das kein Problem.

A müßte bei der Polizei ein Schreiben bekommen haben das er es angezeigt hat. Wenn nicht würde ich noch mal auf den Posten gehen und so etwas verlangen. Damit hat er ja den Beweis das er nicht geflohen ist sondern den Schaden übernehmen will. Ansonsten geht man ja nicht zur Polizei.

Wenn A den Schaden selber bezahlen will muß er der Versicherung auch nichts melden. Eventuell würde A durch das Melden der Versicherung mehr Schaden haben weil zum Beispiel die Versicherung teurer werden würde, als wenn er den kleinen Schaden aus eigener Tasche bezahlt.

Benutzeravatar

» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Hm, wenn man es definiert wäre es wohl Fahrerflucht. Derjenige, der den Unfall verursacht hat muss, wenn er den Unfall bemerkt, an der Unfallstelle bleiben. Entfernt er sich von der Unfallstelle, ist es Fahrerflucht und das war in diesem Fall ja der Fall.

A hätte die Polizei telefonisch verständigen können, während er noch am Unfallort war. Ein Zettel an der Scheibe ersetzt die Anwesenheit des Unfallverursachers natürlich nicht.

Immerhin hat er es gemeldet. Soweit mir bekannt wirkt eine Selbstanzeige strafmildernd. Wenn A keine Zeugen hat, kann er nicht beweisen, ob er direkt zur Polizei gefahren ist, oder noch gewartet hat und ein schlechtes Gewissen bekommen hat und sich deswegen gemeldet hat.

Das Verhalten war also schon nicht ganz korrekt.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Autofahrer A hat sich eindeutig der Fahrerflucht schuldig gemacht. Wie Winny2311 schon bemerkt hat spielt es keine Rolle ob man den Unfall selbst der Polizei meldet oder nicht, wer sich als Verurscher unerlaubt vom Unfallort entfernt ist dran. In dem von dir geschilderten fiktiven Fall würde aber nach meinem Ermessen sicherlich nichts passieren und das Verfahren später eingestellt werden.

Autofahrer die einen Unfall verursachen sind verpflichtet einen angemessenen Zeitrahmen abzuwarten um zu sehen ob der Besitzer kommt. Niemand erwartet dass der Autofahrer in der Nacht auf einem verlassenen Parkplatz bis zum nächsten Morgen ausharrt aber eine Viertelstunde ist wohl mindestens Pflicht, je nach vermuteter Schadenshöhe, auch bei Bagatellschaden. Der Name hinter der Windschutzscheibe reicht absolut nicht aus.

Problematisch aus versicherungstechnischer Sicht ist es wirklich wenn der Autofahrer ein Verfahren wegen Fahrerflucht am Halse hat und später auch verurteilt wird. Den Makel „Vorbestraft“ hat man dann auch ewig, das macht sich auch nicht gut bei Bewerbungen.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hier kann A ganz beruhigt der Dinge harren. Es ist doch entgegen mancher anderer Behauptungen hier sicher nicht von Fahrerflucht zu sprechen. Denn bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Und die kann man ohne Vorsatz nicht begehen!

Wenn sich Person A nun vom Unfallort entfernt, um den Unfall (nicht sich selbst oder ähnliches) bei der Polizei zu melden, so dass diese die Personalien von A zweifelsfrei feststellen sowie den Schaden aufnehmen können, so möchte ich gerne wissen, mit welchem Vorsatz sich Person A vom Unfallort entfernt hätte?

Und natürlich sieht man eigentlich eine Wartefrist vor, die der Unfallverursacher zu warten hat. Aber ich denke, bei Bagatellschäden sollte eine viertel Stunde als Wartezeit genügen. Wenn sich dann kein Opfer meldet, bleibt dem Unfallverursacher gar nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen oder aber selbst zur Polizei zu gehen. Und ob man während der Wartezeit Löcher in die Luft starrt oder aber einen Zettel mit Name und Anschrift schreibt, ist wohl jedem selbst überlassen.

Einig sind sich wohl alle hier, dass das Hinterlassen von Name und Anschrift natürlich nicht genügt hätte. Wohl aber das Informieren der Polizei! Daher ist das Verhalten von A eben aus dem, was über den fiktiven Fall geschrieben wurde, korrekt und nicht zu beanstanden. Oder erwartet wirklich jemand, A hätte auf das Unfallopfer auch Tage lang warten müssen? Die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit soll angemessen sein. Mehr nicht. Es sind keine Zeiten genannt, was ja auch klar ist. Schließlich ist in unterschiedlichen Situationen eine unterschiedliche Wartezeit angemessen.

Person A ist nun angezeigt worden. Die Anzeige sollte sich aber im Sande verlaufen. Sollten noch Fragen an A kommen, würde A doch vermutlich auf die Polizei verweisen. Ich denke, damit hat A genügend Glaubwürdigkeit in seine Aussagen gepackt.

hooker hat geschrieben:Den Makel „Vorbestraft“ hat man dann auch ewig, das macht sich auch nicht gut bei Bewerbungen.

Aber um Vorbestraft zu gelten, bedarf es einer Verurteilung zu einer Strafe von über 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Haft. Bei einem geständigen Ersttäter, der sich selbst stellt, und bei einer Tat, welche keine großen Schäden hervorgerufen hat, schätze ich die Chance auf eine Vorstrafe gering ein.

Zusätzlich bedarf es eines Vorsatzes. Sonst kann man keine Straftat begehen. Und der Vorsatz sollte leicht auszuräumen sein.

Was die Bewerbungen angeht: damit der Arbeitgeber etwas davon mitbekommt, müsste er sich schon das polizeiliche Führungszeugnis geben lassen. Aber ehrlich gesagt, wird das nur ein sehr geringer Teil der Arbeitgeber machen. Natürlich ist es blöd, wenn man sich bei Behörden beweben will. Aber solche Spekulationen führen im vorliegenden Beispiel dann doch zu weit.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^