Beleidigungen über Intranet - Aussperrung rechtens
Im Intranet der Firma gilt keine Narrenfreiheit und wer sich daneben benimmt sollte eins beachten: Wer andere Mitarbeiter über Intranet beleidigt, dem darf vom Arbeitgeber auch der Zugang zu diesem temporär gesperrt werden, so das hessische Landgericht in Frankfurt (Az 17 SaGa 1331/07).
Damit wurde von den Frankfurter Richtern die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber im Eilverfahren zurückgewiesen, dem von diesem die Schreib- und Leseberechtigungen für das Intranet für einige Monate entzogen wurde da dieser vor den anstehenden Betriebsratswahlen Kandidaten und Kollegen im Intranet strafbare Handlungen nachsagte und sie als „Rattenfänger“, „Zwerg“ oder „Verräter“ diffamierte. Das Unternehmen begründete diesen Schritt damit, dass sich der betreffende Mitarbeiter nicht an den aufgestellten Verhaltenskodex gehalten habe.
Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht, da es die Aufgabe des Arbeitgebers sei, andere Mitarbeiter in der Betriebsöffentlichkeit vor möglichen beleidigenden Angriffen zu schützen. Zudem konnte der Kläger nicht den Nachweis erbringen, warum er einen dringenden Zugang zum Intranet benötigen würde. Das Grundrecht auf Meinungsäußerung, auf das er verwies, decke dieses Verhalten oder ein Bedürfnis nicht ab.
Das finde ich vollkommen richtig, dass dieser Mitarbeiter für eine Weile vom Intranet ausgeschlossen wurde. Vielleicht kommt er dann zur Besinnung und beleidigt keine Kollegen mehr. Das Intranet ist dafür da, die Information der Mitarbeiter zu verbessern und ihnen die neuesten Meldungen kund zu tun, aber nicht dafür, gewisse Mitarbeiter zu verunglimpfen.
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