Muss das Krankenhaus Auskunft geben?

vom 22.01.2010, 18:24 Uhr

Ich und mein Freund sind nicht verheiratet, leben allerdings seit 2 Jahren zusammen und haben eine kleine Tochter. Heirat ist eh für dieses Jahr geplant aber ich habe da vorher noch ein Problem.

Mein Lebensgefährte muss jetzt mal für mindestens 10 Tage ins Krankenhaus und wird wahrscheinlich auch operiert. Jetzt kommt meine Frage. Bekomme ich Auskunft vom Krankenhaus über ihn, wenn zum Beispiel irgendwas nicht passt oder bei der Operation schief geht? Wir sind ja nicht verheiratet. Ich hoffe es ja nicht aber man kann ja nie wissen. Würde einfach vorher gerne informiert darüber sein.

Wer bekommt sonst noch Auskunft. Mit seinen Eltern gibt es keinen Kontakt mehr, nur noch mit seiner Schwester. Gibt es eine Möglichkeit das wir das zum Beispiel schriftlich machen, das mir das Krankenhaus Auskunft geben darf. Ich möchte mich nur vorher absichern damit ich, wenn wirklich was sein sollte, etwas erfahre. Auch stellt sich mir die Frage, wenn etwas sein sollte, und mein Freund nicht mehr selbst entscheiden kann - wer darf das? Ich vermutlich nicht.

Wäre schön wenn mir irgendwer hier eine Auskunft geben könnte.Ich komme übrigens aus Österreich aber ich vermute mal das es in Deutschland auch nicht besonders viel anders sein wird.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Hier in diesem ähnlichen Thread Unverheiratet - Bei Unfall des Partners nicht informiert wer wurden schon einige Tipps gegeben. Allerdings ist es so, dass man im Krankenhaus schon Schwierigkeiten bekommen kann. Wenn dein Freund allerdings bei der Einlieferung ins Krankenhaus schon sagt, dass du die Verlobte bist, dann wird dir auch Auskunft gegeben.

Eine Verloung zählt dabei auch und wenn irgendwas ist, dann wirst du auch benachrichtigt und dir wird Auskunft erteilt, wenn dein Freund die Ärzte dir gegenüber eine Entbindung der Schweigeplicht auspricht. Vorsichtshalber kann er es auch schriftlich machen. Er soll aber in dem Schreiben dann "Verlobte" schreiben, damit du wirklich Auskunft erhälst.

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt ist das ja noch einfacher wie bei einem Unfall. Da kann auch die Entbindung der Schweigepflicht geplant werden. Sicher ist sicher.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


In dem von Dir geschilderten Fall sehe ich es ähnlich wie Diamante. Dein Freund kommt ja nicht unvorbereitet nach einem Unfall und ohne Bewusstsein ins Krankenhaus. So kann er mit den Ärzten und Schwestern schon bei der Aufnahme alle von der Schweigepflicht Dir gegenüber entbinden bzw. sie vom Umstand eurer "Quasi"-Verlobung informieren. Dann solltest Du auch keine Probleme bei Anfragen haben. Und auch die Angestellten im Krankenhaus sind auf der sicheren Seite.

Aber auch im nicht zu erhoffenden schlimmsten Fall, wenn also ein Partner ins Krankenhaus ohne Bewusstsein eingeliefert wird, sollte es so sein, dass solche Konstellationen von Ärzten durchaus anerkannt werden. Auch hier ist das ja praktisch gleichbedeutend mit dem verlobt sein. Da muss es sich schon um einen sehr verständnislosen Arzt handeln. Aber im Zweifel kann ja eure Tochter um Informationen ersuchen und Du als ihr gesetzlicher Vormund sprichst für sie.

Selbst in Österreich werden die Ärzte ja wohl auch immer mit sich reden lassen und daher wird hier bzgl. der Auskünfte sicher kein Problem auf Dich zukommen. Bleibt zu wünschen das die Untersuchung wunschgemäß verläuft.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ganz gleich ob in Deutschland oder Österreich. Ich würde es auf jeden Fall schriftlich machen.

Sicher ist sicher. Wenn dein Freund es im Vorfeld schriftlich festhält, das du der nächste Ansprechpartner bist, dann müssten das die Ärzte auch so akzeptieren. Es geht bei dieser Regelung ja eigentlich darum, das nicht jeder Auskunft bekommt. Was ich im übrigen auch gar nicht mal verkehrt finde. Ich fänd es auch nicht so prickelnd, wenn sich auf einmal irgend jemand, den ich vielleicht nur flüchtig kenne, nach meinem Befinden erkundet und detaierte Auskunft erhält.

Setzt also ein Schreiben auf, in dem steht, das du auf jeden Fall benachrichtigt wirst. Ausserdem wünsche ich euch ganz viel Glück, das alles gut geht.

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» fleissigesbienchen » Beiträge: 339 » Talkpoints: 35,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich danke euch für eure Antworten. Wir hoffen auch das die Untersuchungen gut ausgehen und nicht das schlimmste eintritt.

Wir werden jetzt auf alle Fälle das mal alles schriftlich machen. Wenn es nicht hilft, oder wenn wir es nicht brauchen schadet es auch nicht. Ich war nur relativ verunsichert da eine bekannte während der Schwangerschaft mit einer Blinddarmentzündung eingeliefert wurde und ihr Freund absolut keine Auskunft bekam. Aber wir machen es jetzt schriftlich und hoffen das wir es nicht brauchen.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Also die Schriftform ist auf jeden Fall von Nöten und es bringt natürlich rein gar nichts dort nur "Verlobte" rein zu schreiben, denn bei der Verlobung wird ja nichts Schriftliches gemacht, kann ja jede daher kommen und behaupten der oder die Verlobte zu sein. Da muss Name und Anschrift rein, wie es im Personalausweis steht.

In Deutschland gibt es da weiterhin die Vorsorgevollmacht, dieses Ding haben wir in der Familie uns alle gegenseitig ausgestellt, wenn zum Beispiel meine Mutter im Koma läge, berechtigt mich diese Vorsorgevollmacht dazu, beispielsweise ihre Bankgeschäfte zu erledigen. So etwas ist sehr sinnvoll.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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