Geld mit Computerarbeit verdienen
@karlchen:
Die AGB haben recht wenig zu sagen, da kann der Anbieter ja erst einmal reinschreiben was er möchte. Wenn du dein Einkommen versteuerst, bist du das, was ich durchaus unter selbstständig verstehe. Wo wird das ganze in der Steuererklärung angegeben?
Also langsam wird es nur noch albern, denn erstens bin ich als angemeldete Privatperson bei Textbroker auf keinen Fall selbständig. Kein freier Autor braucht für seine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich hierbei nämlich um eine geistig schöpferische Tätigkeit.
Wo es in der Steuererklärung angegeben wird, diese Frage muss ich jetzt aber nicht ernst nehmen oder? Schaue dir einmal in eines der vielen Autoren Foren um, denn dort findest du auch zahlreiche Angebote in Bezug auf Textarbeit.
Die Frage ist durchaus ernst gemeint, denn ich gehe davon aus, dass man die Einnahmen auf Anlage S angeben muss. Und da steht ganz Fett drüber "Einnahmen aus selbstständiger Arbeit". Dass man trotzdem noch eine Privatperson ist und dass man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden musst, ist ja selbstverständlich. Aber es gibt ja schließlich noch andere Formen von Selbstständigkeit.
@Weasel_
Da ich es lange nicht mehr musste und nicht umsonst einen Steuerberater habe (wegen solchem Bürokram) - keine Ahnung ob bei Anlage S usw., aber für freiberufliche, "künstlerische" Tätigkeiten (Autor, Musiker, Dozent usw.) muss man kein Gewerbe anmelden. Je nachdem kann das aber das jeweilige Finanzamt anders sehen.
Das einzige was man hier beachten muss ist das man bei Einkünften
- über 4.000 Euro aus dieser Tätigkeit der Künstlersozialkasse beitreten muss, sowie
- ab einem Gewinn von 5150 Euro muss der Handelskammer ein Obulus entrichtet werden,
- ab 7.235 Euro Lohnsteuer
- ab 16.620 Euro besteht Umsatzsteuerpflicht und
- ab 24.500 Euro Gewerbesteuerpflicht.
Und vielleicht, ich weiß ja nicht wie alt Du bist, auch noch wichtig:
- ab 3.900 Euro erlischt der Anspruch auf Mitversicherung in der Familienkrankenversicherung,
- ab 4.227 Euro fällt der BaföG Anspruch weg
- ab 7.188 Euro fällt das Kindergeld weg
Für die Zahlen lege ich aber meine Hand nicht ins Feuer , die stammen aus dem Mandantenbrief meines Steuerberaters von 2006.
Trotzdem lohnt sich meist der Gewerbeschein bzw. die 10 - 15 Euro dafür (kann man auch absetzen) - denn ich bin auch immer skeptisch, wenn jemand ohne UStID ankommt. Wobei natürlich das ganze sein Problem ist, wenn er das nicht ordentlich angibt (Steuerhinterziehung ).
Da bringst du jetzt aber einiges durcheinander. Wie ich schon mehrfach gesagt habe, ist Selbstständigkeit und Gewerbe zwei völlig verschiedene Dinge. Jeder freiberufliche Künstler arbeitet selbstständig! Vielleicht reden wir da aneinander vorbei, aber ich habe es ja jetzt schon mehrfach erwähnt.
Es ist klar, dass du für ein paar Textbrokertexte kein Gewerbe brauchst, aber es ist nun einmal eine selbstständige Arbeit und daran führt kein Weg vorbei. Wichtig ist ja, dass es ordentlich in der Steuererklärung angegeben wird, und wenn jemand sagt er braucht dafür keine Selbstständigkeit und kann das als Privatperson machen klingt das für mich eben so, dass er eben keine Einkommenssteuer dafür bezahlt.
Und auch ein Freiberufler kann eine UStID haben - wie ja aus deinen eigenen Ausführungen auch herauskommt. Von daher ist das kein Grund, ein Gewerbe anmelden zu müssen. Da geht es rein darum, ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird.
Klar, versteuern muss man diese Einkünfte immer bzw. je nachdem nicht einmal das, sondern nur in der Steuererklärung angeben. Prinzipiell ist man immer selbstständig sobald man etwas nicht Weisunggebunden oder innerhalb eines Unternehmens ausübt. Jeder der etwas auf eBay verkauft oder auf dem Flohmarkt ist so gesehen schon selbständig.
Man ist dann zwangsweise als Privatperson selbständig - und man kann sich da eben ganz normal anmelden und loslegen ohne groß etwas beachten zu müssen bis zu einem gewissen Umfang.
Selbständigkeit und die Anmeldung eines Gewerbes sind in der Tat zwei verschiedene Dinge. Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn man beispielsweise eine Dienstleistung anbietet oder etwas verkauft. Bei dem Verkauf sind natürlich geistige Werke dabei ausgeschlossen.
Anders sieht es bei den sogenannten Schreibbüros aus, denn für diese Art der Tätigkeit ist ein Gewerbeschein zwingend notwendig, d.h. man bietet nämlich eine Dienstleistung an. Hier handelt es sich meistens um reine Abschreibarbeiten und keine eigenständigen schöpferischen Tätigkeiten. Die Bezeichnung als Autor ist kein geschützter Begriff. Auch über Schreibbüros kann man übers Internet Geld verdienen, denn hier werden oft Schreibaufträge angeboten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten im Internet mit dem Computer Geld zu verdienen. Es gibt zum einen eine Seite, die nennt sich Loomondo.de.
Was ist Loomondo.de? Diese Seite dient zur Vermittlung von Jobs. Auftraggeber sind verschiedene Firmen oder aber auch Privatpersonen, die verschiedene Aufgaben vergeben. Nach der Registration kann man sich auf verschiedene Jobs, die zu vergeben sind, bewerben. Die Registration ist grundsätzlich kostenfrei. Die Annahme von Aufträgen ist ebenfalls kostenfrei. Nur wenn man selbst Aufträge vergeben möchte wird ein Vermittlunghonorar fällig.
Die Bezahlung für die Jobs hängt vom Umfang und Anforderungen der Aufgabe ab. Es sind Geldbeträge von 3 Euro bis zu 5.200 Euro möglich.
Eine weitere Möglichkeit sind Umfragen von Gfk Marktforschungsinstitut. Desweiteren gibt es mit Paidmail Systemen die Möglichkeit Geld zu verdienen. Jedoch ist die Bezahlung hier nicht so gut. Dies rechnet sich erst mit der Zeit.
tannja89 hat geschrieben:Eine weitere Möglichkeit sind Umfragen von Gfk Marktforschungsinstitut. Desweiteren gibt es mit Paidmail Systemen die Möglichkeit Geld zu verdienen. Jedoch ist die Bezahlung hier nicht so gut. Dies rechnet sich erst mit der Zeit.
Das hatten wir doch schon durch - das hat nichts mit Arbeit zu tun und der Verdienst entspricht nicht einmal einem Taschengeld! Wenn man 20 - 50 Euro für viel Geld hält und damit im Monat glücklich ist und sowieso keinen Job bekommt, na gut.
Aber für jemand, der sich ernstzunehmend etwas dazuverdienen möchte ist das Kinderkram - und auch hier: Würde man die Zeit die man da reinsteckt, und seien es nur ein paar Stunden im Monat, arbeiten gehen (Tagelöhner vermittelt auch das Arbeitsamt ) würde man immernoch wesentlich mehr verdienen.
tannja89 hat geschrieben:Hallo,
Was ist Loomondo.de? Diese Seite dient zur Vermittlung von Jobs. Auftraggeber sind verschiedene Firmen oder aber auch Privatpersonen, die verschiedene Aufgaben vergeben. Nach der Registration kann man sich auf verschiedene Jobs, die zu vergeben sind, bewerben. Die Registration ist grundsätzlich kostenfrei. Die Annahme von Aufträgen ist ebenfalls kostenfrei. Nur wenn man selbst Aufträge vergeben möchte wird ein Vermittlungshonorar fällig.
Die Bezahlung für die Jobs hängt vom Umfang und Anforderungen der Aufgabe ab. Es sind Geldbeträge von 3 Euro bis zu 5.200 Euro möglich.
Wenn ich das schon wieder lese muss ich einfach nur lachen, denn es ist wieder einmal nur Halbwissen. Eine wichtige wenn nicht sogar die wichtigste Grundvoraussetzung ist hierbei, dass man den angebotenen Auftrag auch erledigen kann. Es gibt hier nämlich ein Bewertungssystem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das findet man sofort raus, wenn man sich erfolgreich registriert hat. Wenn man die ganze Sache nun einmal ins rechte Licht rückt, muss man auch damit rechnen keine Aufträge zu bekommen.
Man kann einfach nicht so pauschal schreiben es sind 3 Euro bis 5200 Euro Verdienstspanne pro Auftrag drin. Auf die Eignung kommt es in erster Linie an. Und die Aufträge müssen korrekt erledigt werden, ansonsten gibt es kein Geld. Die Auftraggeber stellen bei diesem Portal selbstverständlich auch gewisse Ansprüche keine Frage.
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