Fahren im Fahrverbot erlaubt?
Ein Bekannter von mit hat ein Fahrverbot bekommen und er hält sich auch ganz eisern daran. Aber nun bekommt seine Frau bald ein Baby und er hat Angst dass er sie nicht in die Klinik bringen darf. Aber ich bin der Meinung dass für so einen Fall sicher eine Ausnahme gilt.
Ist bei so einem Notfall das Fahren im Fahrverbot erlaubt oder nicht? Denn es geht da ja um Minuten und er kann da nicht auf ein Taxi warten, das muss doch möglich sein.
Also nach § 34 StGB wird rechtswidriges Verhalten toleriert, sofern man nicht andere gefährdet und die Situation dementsprechende Maßnahmen erfordert. Jedoch ist in dem Fall einer schwangeren Frau die Frage, ob es ein Notfall ist?
Ich würde sagen, da die Frau unter Umständen sogar aufgrund fehlender Versorgung sterben könnte (was jedoch recht weit hergeholt ist). In dem Moment, wo der Mann ohne Fahrerlaubnis von der Polizei angehalten wird, diese aber sieht, dass er eine hochschwangere Frau gerade ins Krankenhaus fahren will, werden sie ihn mit Sicherheit fahren lassen. Nur ob nach der Geschichte noch ein Verfahren auf ihn zukommt, ist die Frage. Ich jedoch würde nein sagen, ohne das mithilfe weiterer Paragraphen belegen zu können!
Fahren wenn der Führerschein entzogen wurde ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ich frage mich gerade, was es für eine Ausnahme geben soll. Und gilt die denn dann immer oder nur bei den Leuten, denen man der Führerschein z.B. wg. Trunkenheitsfahrten oder schwerer Drogenabhängigkeit entzogen hat? Was ist mit Leuten, die nie einen Führerschein besessen haben?
Wird das Fahren ohne die Fahrerlaubnis festgestellt, wird ein Verfahren eingeleitet. Das ist übrigens dann auch keine schlichte Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Für diese sind sogar Haftstrafen von bis zu zwölf Monaten vorgesehen. Im Wiederholungsfall droht darüber hinaus durchaus auch der Entzug des Fahrzeugs.
Auch das Zulassen des Fahrens eines Fahrers ohne Fahrerlaubnis ist mit Strafen bedroht. Wobei ich in dem konstruierten Fall der Schwangerschaft meinen möchte, dass die Frau nicht belangt wird, da von einer besonderen Situation auszugehen ist.
Tritt tatsächlich der Ernstfall ein, bleibt dem Mann im Beispiel nur übrig, ein Taxi zu rufen. Das kann so organisiert werden, dass er bereits im Vorfeld mit 2-3 Taxifahrern spricht und mit ihnen Vereinbarungen trifft, so dass diese oder Kollegen eben möglichst schnell da sein können. Oder aber er ruft einen Krankenwagen, was bei dringenden Fahrten ins Krankenhaus sicher der bessere Weg ist. Denn wenn es zu einem Stau kommt, hat der Fahrer im normalen Wagen keine Sonderrechte. Der Krankenwagen hingegen schon und er kann sich den anderen Verkehrsteilnehmern bemerkbar machen.
Auf Grund der verschiedenen und realistischen Optionen glaube ich kaum, dass man sich also in dem Fall auf einen Notfall berufen könnte. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, ist sie einfach mal weg!
Das Fahrverbot trägt ja nicht umsonst diesem Namen. Wenn man dennoch mit dem Auto oder einem anderen motorisierten Fahrzeug unterwegs sein dürfte, würde das Fahrverbot seinen Strafcharakter ja völlig verlieren. Ein Taxi- oder Busfahrer kann sicher auch nicht so argumentieren, dass das Fahrverbot ihn bei der Ausübung seines Berufes stören würde. Natürlich kann man für alles eine Regelung finden und der Umgang mit Fahrverboten wird sicher auch sehr kulant gehandhabt, zumindest ist das mein Eindruck, den ich bisher aufgrund diverser Aussagen und Berichte bekommen habe.
Wenn dein Bekannter sich ins Auto setzt, obwohl sein Fahrverbot nach wie vor besteht, und dabei erwischt wird, wird er garantiert weitere Probleme bekommen - zusätzlich zu denen, die er ja bereits hat. Das Fahrverbot ist ja nicht ohne Grund verhängt worden und wenn er nun trotzdem wieder Auto fährt, muss er mit weiteren Konsequenzen rechnen. Auf diesem Weg rückt das sorgenfreie Autofahren immer weiter in den Hintergrund.
Es ist ja nicht so, dass es keine Alternativen gibt. Wenn die Frau deines Bekannten schwanger ist, bedeutet das ja nicht automatisch, dass sie unverzüglich ins Krankenhaus muss. Andere Leute bestellen für normale Wege auch ein Taxi und das ist deinem Freund und seiner Freundin auch durchaus zuzumuten, sofern die Freundin des Typen selbst nicht fahren möchte oder aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht kann. Falls die Entbindung unmittelbar bevorsteht und die Geburt unmittelbar bevorsteht, ist es ziemlich blöd, selbst mit dem Auto ins Krankenhaus zu fahren. Auch für solche Fälle gibt es Rettungswagen, die dann auch die erforderlichen Mittel direkt an Bord haben und im Notfall Kind und Mutter besser betreuen können. Zudem muss man als normaler Autofahrer zu bestimmten Uhrzeiten immer mit Staus und anderen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs rechnen, die einem Rettungswagen weitgehend erspart bleiben, sofern er mit Blaulicht unterwegs ist. Auch wenn man erst auf den Rettungswagen warten muss, was gefühlt Stunden dauert, ist dieser Weg tatsächlich und rational betrachtet meistens der schnellste.
Sage deinem Bekannten, dass er sich auf die öffentlichen Verkehrsmittel beschränken soll und im Notfall keine falsche Scheu haben muss, den Rettungsdienst (112) anzurufen. Und in ein paar Wochen gibt es dann auch den Lappen zurück - diesmal hoffentlich für immer.
In diesem Fall würde ich das Auto schön stehen lassen, denn wenn sich die ersten Wehen bemerkbar machen, ist es fast nie so dringend, dass man unverzüglich und auf schnellstem Wege ins Krankenhaus muss. Wenn doch, würde ich ohnehin den Rettungsdienst alarmieren, da diese Fahrzeuge sich mit Alarmsignalen einen schnelleren Weg bahnen können und außerdem auch schon auf dem Weg zur Klinik die werdende Mutter und das Kind entsprechend behandeln. Das erfährt man auch gern von Hebamme oder Gynäkologe.
Für mich klingt das eher nach einer blöden Ausrede, um trotz Verbotes mal wieder fahren zu dürfen und das würde ich auch meinen Bekannten so sagen - würden die in einer solchen Situation stecken.
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