Mit dem Smart parken

vom 18.01.2010, 21:24 Uhr

Ich glaube meine Frage ist schon oft gestellt worden aber ich weiss nicht wie das nun genau aussieht. Darf man mit zwei Smart auf einem Parkplatz parken? Denn der ist ja so klein dass das ohne weiteres gehen würde.

Und wie ist das mit den Gebühren, denn für einen Parkplatz gibt es ja nur eine Parkuhr und in die kann man ja nur einmal was reinschmeissen. Wenn ihr die Antwort kennt dann schickt sie mir und ob das geht oder nicht!

» PermaFrosti » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also das Parken von zwei Autos (Smarts) auf einem Parkplatz ist erlaubt, solange man auch einen gewissen Abstand einhält! Schließlich kann man den anderen Smart nicht so zu parken, dass dieser nicht mehr herrauskommt. Und entgegen einiger Gerüchte darf man sich mit einem Smart nicht quer in eine Parklücke stellen. Das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, vergleichbar mit dem Gesetz, dass man sich nicht entgegen der Fahrtrichtung stellen darf!

Die Sache mit der Parkuhr ist da schon etwas interessanter. Nach einigen Recherchen konnte ich kein Gesetz finden, dass darüber etwas Genaueres aussagt. Und da man ja auch für die Parkplätze und nicht für die stehenden Autos bezahlt (sonst würde ein kleineres Auto ja auch eine geringere Parkplatzgebühr bezahlen), würde ich einfach mal sagen, dass das unter die Kategorie "Gesetzeslücke" fällt. Wenn man es tatsächlich als Lücke bezeichnen kann, schließlich sehe ich hier keine Ausnutzung der Gesetzesgrenzen o.Ä..

» Razor » Beiträge: 404 » Talkpoints: 5,43 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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