Streupflicht - Wer hat sie in diesem Fall?

vom 18.01.2010, 12:08 Uhr

Hallo!

A und B wohnen zur Miete und haben natürlich im Mietvertrag stehen, dass sie für ihren Eingangsbereich und die Treppen Streupflichtig sind. Das haben A und B auch immer Ernst genommen und gemacht. C ist Vermieter der Beiden und wohnt neben an in einem eigenen Haus. Zwischen den Häusern liegt ein großer Parkplatz, den alle nutzen dürfen.

Nun ist es so, dass A und B auch bis zum Parkplatz geräumt haben. Aber die große Einfahrt des Parkplatzes und den Parkplatz selbst nicht. A und B haben ein eigenes kleiner Tor, durch dass sie auf die Straße gelangen und durch das auch der Briefträger geht, wenn er die Post bringt. Er lässt das Postauto dann auf der Straße stehen.

Jetzt hat sich der Postbote allerdings beschwert, dass er nicht auf den Parkplatz fahren könnte, um C Post zu bringen und hat auch Post von A und B bei einem Nachbarn abgegeben. Heute hat A dann versucht, etwas den Parkplatz und die Einfahrt zu räumen. Jedoch ist A nicht besonders stark und hat die gefrorenen Schichten beseitigen können. Daher hat dann dort auch noch etwas Salz gestreut. Allerdings fragen sich A und B wer eigentlich dafür zuständig ist, dass der Parkplatz und die Einfahrt geräumt werden. Denn A und B benutzen den Parkplatz und die Einfahrt ja auch.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Fürs streuen, räumen etc. ist immer der Vermieter zuständig. Er kann (und wird es auch in den meisten Fällen) per Mietvertrag diese Pflichten auf alle oder einzelne Mieter übertragen. Es kommt also beim Parkplatz und der Auffahrt darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn darüber weiter Unklarheiten bestehen, würde ich einfach mal den Vermieter ansprechen. Ein kleiner Hinweis, dass im Mietvertrag darüber ja nichts drin steht, kann Wunder bewirken.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Falls der Vermieter nicht den Parkplatz räumen lässt, würde ich einfach eine kleine Gasse vom Parkplatz bis zum Briekasten räumen. Die Schneise muss ja nur eine Schneeschaufel breit geräumt werden. Dann kann sich der Postbote nicht beschweren. Und keiner der Mieter muss den ganzen Parkplatz räumen. Das wäre, je nach Parkplatz auch ziemlich viel verlangt.

Bei uns in der Region parken die Postboten immer kurzzeitig am Straßenrand. Warum ist das in diesem Falle nicht möglich? Vielleicht kann man ja an die menschliche Seite den Postboten appellieren. Wenn dieser weiß, dass die Bewohner körperlich dem Räumen nicht gewachsen sind, dann könnte er Einsicht haben. Es sei denn, bei euch in der Straße ist vor eurer Wohnung absolutes Halteverbot.

Eine Beschwerde, die man schriftlich bei der lokalen Post einreicht, könnte in diesem Falle auch Wunder wirken. Man kann ja als Postbote nicht bei Hinz und Kunz Post einwerfen, die nicht für diese Person bestimmt ist. Das würde meiner Meinung nach ziemlich die Privatsphäre verletzen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



So viel ich weiß ist der Besitzer eines Gebäudes, in diesem Fall dann der Vermieter, für die Räum- und Streupflicht zuständig. Allerdings wird diese Pflicht meistens im Mietvertrag an die Mieter weitergegeben.

Wie sieht denn der Mietvertrag aus. Steht da drinnen das die Mieter verpflichtet sind die Straße und den Parkplatz zu räumen? Ansonsten würde ich mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch führen damit wirklich mal jeder weiß woran er ist.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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