Geringes Einkommen nur Wohngeld - kein ergänzendes ALGII?

vom 17.01.2010, 17:51 Uhr

A war längere Zeit arbeitssuchend, hat sogar ALG II bezogen. Nun hat A wieder einen Vollzeitjob und dieses Einkommen reicht auch aus, um As Lebenshaltungskosten wieder komplett zu decken. Nur für die ersten beiden Monate im neuen Job braucht A noch etwas Anschubhilfe. Denn A beginnt am Ende eines Monats. In diesem Monat hat A noch gar kein Einkommen aus seiner Tätigkeit, im zweiten Monat hat A nur ein geringes Einkommen, eben das aus den wenigen Tagen im Job aus dem Vormonat. Nun hat A bei der ARGE nachgefragt, wie es denn mit dem Geld aussähe. Dort erhielt A die Auskunft, dass für den ersten Monat das ALG II wie bisher gezahlt würde, im zweiten Monat müsste A dann Wohngeld beantragen.

Die Wohngeldbehörde meinte dagegen, dass A auch im zweiten Monat auch noch ALG II beziehen könnte, wenn A ein so geringes Einkommen hätte. Darum solle A sich auch bemühen, da die Bearbeitungszeitenfür Wohngeld momentan rund drei Monate betragen würden und A sicher kaum Rücklagen hätte.

Was ist nun richtig? Welche Leistung steht A zu? Da A wirklich kaum Rücklagen hat, ist A auf diese Unterstützung angewiesen! Kann A dann wenigstens ein Darlehen beantragen und mit Ergehen des Bescheid und Auszahlung der Gelder zurückzahhlen? Denn dass A auf jeden Fall noch die Kosten für die Unterkunft gezahlt bekäme, haben beide Stellen übereinstimmend gesagt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das ist eine blöde Situation für A. Ich verstehe das schon so, dass A dann keinen Anspruch auf ALG II mehr hat, weil A ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Vefügung steht, da A ja einen Job hat in dem betreffenden Monat und somit nicht mehr zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört.

Letztendlich würde ich sagen A hat Anspruch auf Wohngeld. Wenn A ganz sicher gehen will, kann A ja bei der Arbeitsagentur trotzdem einen Antrag stellen und die schriftlichen Ablehung mit zum Wohngeldantrag dazu legen, damit wären dann weitere Diskussionen hinfällig.

Die Wohngeldbehörde meinte dagegen, dass A auch im zweiten Monat auch noch ALG II beziehen könnte, wenn A ein so geringes Einkommen hätte. Darum solle A sich auch bemühen, da die Bearbeitungszeitenfür Wohngeld momentan rund drei Monate betragen würden und A sicher kaum Rücklagen hätte.

So wie das hier steht, hat das Wohngeldamt A ja eher die Empfehlung gegeben lieber ALG II zu beantragen anstatt Wohngeld, eben aufgrund der längeren Wartezeit von 3 Monaten. Daher verstehe ich das nicht als Ablehnung und würde so verfahren wie oben beschrieben. Das Wohngeld kann A ja schon ab sofort für den betreffenden Monat um den es geht, beantragen auch wenn noch nicht alle Formulare vorliegen hat, dann geht es vielleicht schneller. Danach kann A alle Unterlagen nachreichen.

Wie die Zeit dazwischen bewerkstelligt werden kann ist jedoch eine Tatsache die das Wohngeldamt wenig interessieren wird und wo iman leider A auch keinen Rat geben kann, wie das zu überbrücken ist, außer sich irgendwo Geld zu leihen.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Yazz hat geschrieben:Das ist eine blöde Situation für A. Ich verstehe das schon so, dass A dann keinen Anspruch auf ALG II mehr hat, weil A ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Vefügung steht, da A ja einen Job hat in dem betreffenden Monat und somit nicht mehr zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört.

Es gibt doch auch genügend Aufstocker und für einen Monat würde A dann auch zu diesem Personenkreis gehören. Von daher hätte A unter Umständen eben doch noch Anspruch.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hartz 4 oder Arbeitslosengeld 2 oder wie auch immer man das nennen mag oder es genannt wird, wird nicht nur an erwerbsfähige Menschen ausbezahlt. Auch Menschen die schon lange im Rentenalter sind, und deren Rente unter dem Regelsatz liegt, können ergänzende Leistungen bekommen, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Und das obwohl der Bezieher in dem Fall ja nicht mehr erwerbsfähig ist. Und genauso können Menschen die einen Vollzeitjob haben, aber zu wenig verdienen, auch ergänzende Leistungen beziehen.

Die Bearbeitungszeiten von Anträgen, dabei ist es nun egal, ob es ein Antrag auf ergänzende Leistungen oder auf Wohngeld sind, können dauern. Selbst wenn man alles eingereicht hat. Allerdings ist nicht das Datum entscheidend, an dem die letzten Unterlagen eingereicht werden, sondern der Tag der Antragsstellung. Wenn man also im Januar Wohngeld beantragt und der Bewilligungsbescheid im März kommt, werden die Leistungen rückwirkend bis zum Tag der Antragsstellung bezahlt. In dem Fall halt bis Januar.

Da die Person im Eröffnungspost ja bisher Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bezogen hat, dürfte es an sich kein Problem sein, für die erste Zeit ein zinsloses Darlehn zu bekommen.

Meine persönliche Meinung ist an sich, wenn man ein Grundeinkommen hat, mit dem man auch krankenversichert ist und welches halt unter dem Regelsatz liegt, halte ich es für sinnvoller Wohngeld zu beantragen. Einmal ist der Satz höher als bei ergänzenden Leistungen und man muss nicht jedes Cent den man eventuell mehr bekommt umgehend angeben. Bei Wohngeld gibt es einen Verdienstspielraum. Der ist aber auf dem jeweiligen Bewilligungsbescheid genau angegeben. Da steht dann sowas drinne in der Art, wenn sie im Bewilligungszeitraum ein Einkommen von xx Euro bis xx Euro haben ist der Betrag den sie beziehen bewilligt. Sollten sie mehr oder weniger als xx bis xx Euro bekommen müssen sie das uns umgehend melden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Hartz 4 oder Arbeitslosengeld 2 oder wie auch immer man das nennen mag oder es genannt wird, wird nicht nur an erwerbsfähige Menschen ausbezahlt. Auch Menschen die schon lange im Rentenalter sind, und deren Rente unter dem Regelsatz liegt, können ergänzende Leistungen bekommen, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Und das obwohl der Bezieher in dem Fall ja nicht mehr erwerbsfähig ist. Und genauso können Menschen die einen Vollzeitjob haben, aber zu wenig verdienen, auch ergänzende Leistungen beziehen.

Stimmt, das habe ich nicht bedacht. Ich habe mich jetzt nochmal gefragt, warum die Arbeitsagentur das unter diesen Umständen trotzdem ablehnt und habe etwas gefunden, dass für die Arbeitsagentur der Grund sein könnte, dies abzulehnen.

Demnach gilt ALG II als sogenannte nachrangige Hilfe. Das bedeutet, dass die ALG II Leistungen wohl immer nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen zu sein haben. Daher wurde A warscheinlich an das Wohngeldamt verwiesen. Weil A erst alle anderen (vorrangigen) Sozialleistungen beantragen und in Anspruch nehmen muss, bevor A dann ALG II beantragen darf bzw. darauf Anspruch hat. Geregelt wird das in §12a SGB.

Daher ist dann wohl wirklich der Gang zum Wohngeldamt ratsam. Mit einem frühzeitigen Antrag klappt das ja vielleicht zeitlich noch einigermaßen. Ich drücke A die Daumen.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich weiss, das Ende 2008 an verschiedene Personen die ergänzende Leistungen bezogen haben, Schreiben von der Arge rausgingen, das man doch bitte Wohngeld beantragen soll, weil sich das Wohngeldgesetz zum 1.Januar 2009 ändern würde. Das betraf auch diejenigen die schon länger Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bezogen.

Ich würde auf alle Fälle wohl sowohl Wohngeld wie auch ergänzende Leistungen beantragen. Wenn ich mich recht erinnere, ist in beiden Anträgen die Frage enthalten, ob man andere Leistungen bezieht ( also im Wohngeldantrag wird gefragt, ob man Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bezieht und im Antrag für ergänzende Leistungen wird gefragt, ob man Wohngeld bezieht). Diese Frage sollte man natürlich ehrlich beantworten und darauf hinweisen, das man gleichzeitig einen Antrag bei dem anderen Amt eingereicht hat. Die Ämter stehen eh untereinander in Verbindung.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wohngeld und ALG2 schliessen sich aus. In so einem fall schliessen sich beide Ämter auch miteinander kurz, deshalb auch die Frage nach dem Bezug oder Antrag der jeweils anderen Leistung auf dem jeweiligen Antrag.

Weshalb das Wohngeldamt allerdings auf die ARGE verweisst, erscheint mir recht logisch: wenn man einen Job hat und in absehbarer Zeit eben nicht mehr bedürftig ist, bleibt eben maximal die Möglichkeit eines Kredites. Erfahrungsgemäss ist das Procedere aber auch aufwändig, zumal wenn es sich um so Kleckerbeträge handelt und nicht ganz so dringend ist - wie zB der Umzug einer von Wohnungslosigkeit bedrohten Frau mit Kind, die vom Ehemann geshclafen wird oder ähnliches. Die ARGEN und Wohnungsämter sind überlastet, auch das kein Geheimnis.

Für den Staat ist es also besser, wenn du "nur" einen Kredit beantragst, da du den ja zurückzahlen musst. Wohngeld musst du nicht zurückzahlen. Okay, dauert womöglich tatsächlich länger.

Ich würde also beides beantragen und eben auf beiden das Kreuzchen machen. Und ggf. eine kurze Erläuterung wie hier deiner Situation dazuschreiben.

Parallel schauen, ob dir Freunde oder Verwandte etwas leihen können für diesen kurzen Zeitraum. Achtung: geliehenes Geld zählt im Falle des ALG2 Bezuges als Einkommen bzw. muss sehr dezidiert als "zweckgebundes" Geld deklariert sein, wenn es auf Kontoauszügen erscheinen sollte. Problematisch auch, wenn es von Verwandtene rsten Grades käme, denn auch das ist familiäre Unterstützung, die als Einkommen zählt.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A (nicht immer stelle ich Fragen für mich) hat übrigens für den Februar doch noch Unterstützung von der ARGE bekommen, so wie es im entsprechenden Gesetzbuch auch vorgesehen ist. Sicher wäre ein Kredit von der ARGE auch möglich gewesen, aber das würde dann das Motto Fordern und Fördern mal wieder entgegen stehen: immerhin hat A aus Hartz-IV heraus einen gut bezahlten Vollzeitjob gefunden und den so schnell wie möglich angetreten, statt bis zum 1. Februar zu warten. A bekommt definitiv ab März überhaupt keine Förderung mehr, worauf A auch stolz ist; denn nun kann A wieder selbst für sich sorgen und muss sich außerdem einmal weniger rechtfertigen :wink: . Aber für den Februar war es eben einfach noch mal wichtig.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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