Wird der Führerschein bei bestimmten Krankheiten abgenommen?

vom 16.01.2010, 20:17 Uhr

Ich habe einen Bekannten, der seit einigen Jahren schon darunter leidet, dass er in bestimmten Situationen ohnmächtig wird für ein paar Sekunden. Es ist vielleicht deshalb auch eher mit einem Sekundenschlaf zu vergleichen, weil er danach eigentlich sofort wieder da ist. Er ist deshalb einige Jahre auch nicht Auto gefahren. Nun habe ich ihn gestern wieder getroffen und mich mit ihm unterhalten und er meinte dann, er würde wieder Auto fahren und hätte sich da langsam wieder ran getraut. Das Problem ist nur, dass seine Krankheit noch immer nicht besser wurde.

Die Chance, dass er beim Autofahren mal ohnmächtig wird ist also doch noch recht groß (etwa 2 bis 5 Mal monatlich kommt das vor). Wenn ich mir jetzt ausmale, dass jemand auf der Autobahn unterwegs ist und selbst nur 1,5 Sekunden lang weggetreten ist, möchte ich mir gar nicht ausmalen was da alles passieren kann. Aber er lässt sich das nicht ausreden und meinte, er würde ja eh keine Strecken fahren, wo man dann so schnell fährt und das müsste ja schon 'mit dem Teufel zugehen', wenn ein Ohnmachtsanfall ausgerechnet in die Zeit fällt, in der er Auto fährt. Seither frage ich mich, ob es eigentlich so etwas gibt wie eine Stelle, die so etwas überprüft. Was ist mit Leuten, die nachweislich eine Krankheit haben, die sie beim Autofahren stark einschränkt. Kann einem dann nicht der Führerschein entzogen werden?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke schon, dass solche Krankheiten dazu führen können, dass einem der Führerschein abgenommen wird. Es ist ja schon so, dass man nach Arztbesuchen, bei denen Betäubungsmittel im Spiel waren - z.B. Spritzen beim Zahnarzt- in seiner Fahrtüchtigkeit mitunter eingeschränkt sein kann. Wenn man nun also aufgehalten wird und herauskommt, dass man solche Mittelchen intus hat, muss man mit Folgen rechnen.

Ich denke also, dass man bei richtigen Krankheiten, welche die Fahrtüchtigkeit und vor allem die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beeinflussen kann, mit empfindlichen Folgen rechnen muss. Allerdings schätze ich, dass es erst zu Folgen kommt, wenn man sich auffällig benimmt bzw. die Fahrweise Aufmerksamkeit der Polizei erregt. Denn bei bestandener Führerscheinprüfung frägt niemand, ob Krankheiten bestehen, die zur Gefahr werden können. So etwas wird nicht kontrolliert. Da muss wohl erst etwas passieren, bis man reagiert.

Allerdings finde ich es von deinem Bekannten unverwantwortlich, dass er auch nur daran denkt, mit solch einer Krankheit Auto zu fahren. Er ist damit eine ständige Gefahr für sich und andere. Das ist unverantwortlich. Ganz ehrlich, das würde ich melden. Denn wenn etwas passiert, endet es wohl mit schlimmen Folgen. Du schreibst selbst, er hat seine Krankheit nicht im Griff. Er ist eine tickende Zeitbombe. So jemand DARF NICHT hinterm Steuer sitzen. Solange er seine Ohnmachtsanfälle nicht in den Griff bekommt, kann er sich und andere tödlich verletzten bzw. umbringen.

» steffi11191 » Beiträge: 1275 » Talkpoints: -2,88 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Zunächst zu deinem Bekannten: Ich würde ihn auch bezüglich seiner Fahrtätigkeit noch einmal eindringlich auf den Zahn fühlen. Zwar macht Auto-Fahren Spaß und ist ungemein praktisch, aber mit einer solchen Krankheit, in denen man für ein paar Sekunden wegtritt und sich nicht mehr unter Kontrolle hat, sollte man sich ganz genau überlegen, auf was man sich da einlässt. Dass sich dein Bekannter fünf Jahre vom Steuer ferngehalten hat, zeigt ja durchaus, dass er sich über die Gefahren vollstens bewusst ist. In diesem Bewusstsein sich jetzt nach fünf Jahren aber wieder hinter das Steuer zu setzen, nimmt mir den Respekt vor seiner vorigen "Enthaltung" jedoch wieder.

Vielleicht wird er nicht auf eine Autobahn oder Schnellstraße fahren und damit nicht im rasanten Verkehr einen Unfall heraufbeschwören. Aber er wird wohl in der Stadt/Dorf in gemäßigtem Tempo fahren, dort, wo man sogar konzentrierter fahren müsste, weil jeder Zeit ein Kind hinter dem nächsten parkenden Auto hervorschießen könnte. Mit welchen Worten legitimiert dein Bekannter denn seinen neuen Entschluss? Ich würde vor allem mir selbst gegenüber ein überaus negatives Gefühl haben mich in dem vollsten Bewusstsein meiner persönlich dargestellten Gefahr in einen Wagen zu setzen..

Was ich weiterführend aber als interessante Diskussion sehen würde, ist die Problematik des Führerscheinentzugs. Muss denn erst etwas passieren, dass man über solche Schritte nachdenkt? Wollen Menschen ihre Berechtigung zur Kraftfahrzeugnutzung nicht mehr abgeben, nachdem sie sie einmal erstanden haben, ganz egal ob sie körperlich für die Führung geeignet sind oder nicht? Ist es nicht eine Art und Weise,sich für sich und seine Umwelt verantwortlich zu zeigen, indem man sich diese Schwäche eingesteht und rational für sich mit solchen Aktivitäten abschließt? Dabei spielen sowohl diverse Krankheitsbilder eine Rolle, als auch die Alterung selbst, die das Fahren im Alter in vielen Fällen oftmals zum Problem der Mitmenschen macht..

Wäre es dann nicht sinnvoll, zum einen eine zeitlich periodisierte körperliche (geistige?) Kontrolle der fahrnötigen Fähigkeiten durchzuführen? Ich würde zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung stark befürworten.. (bspw. alle zehn Jahre?), um die Fahrtüchtigkeit der Führerscheinbesitzer zu überprüfen.

» antiheldin » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,48 »



Sippschaft hat geschrieben: Was ist mit Leuten, die nachweislich eine Krankheit haben, die sie beim Autofahren stark einschränkt. Kann einem dann nicht der Führerschein entzogen werden?

Die Leute müssen ja erst mal "erwischt" werden. Wenn sie also durch diese Krankheit einen Unfall verursachen oder während einer Verkehrskontrolle in Ohnmacht fallen, dann wird wohl ein Test gemacht werden, der dann auch von den Beamten veranlasst wird.

Ansonsten sieht es schlecht aus, dass kranken Leuten den Führerschein verlieren. Denn man sieht es den Leuten ja nicht an, dass sie eine Krankheit haben. Wenn man zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung noch gesund war, dann wird der Führerschein auch solange die Gültigkeit haben, bis der kranke Mensch den Führerschein selber abgibt oder die Person bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein verliert. Aber wenn die Krankheit dann nicht sichtbar ist, dann hat die Person wieder "Glück" gehabt. Und wenn man den Führerschein macht und die ganze Zeit nicht auffällig wurde, dann kann man ihn sogar mit dieser Krankheit machen.

Krankheit heisst nicht, dass man dadurch automatisch der Arzt oder das Gesundheitsamt oder die Krankenkasse auch dem Straßenverkehrsamt Bescheid gibt. Das wäre zwar manchmal bestimmt besser, aber so läuft das nicht. So können ja auch Alkoholiker so lange mit dem Auto fahren, bis sie irgendwann mal erwischt werden. Leider oftmals, wenn sie andere Leute schon mit gefährdet haben.

Mein Onkel ist sehr starker Diabetiker gewesen und in Stresssituationen ist er enorm unterzuckert und dann auch in einen Zuckerschock gefallen. Das passierte auch währen der Autofahrt. 3 x hatte er "Glück", dass er in einer verkehrsberuhigenden Zone unterwegs war und die Hecke eines Nachbarn rammte. Beim 4. Mal ist er auf der Autobahn gewesen und voll in eine Leitplanke gefahren. Zum Glück ist nicht viel passiert ausser Blechschaden, aber die Polizei ist gekommen und hat den Führerschein sicher gestellt, weil die Sanitäter wohl den Zuckerschock feststellten. Den Führerschein hat er nicht mehr wiederbekommen. Wenn er nie erwischt worden wäre, wäre er auch weiterhin auf Deutschlands Straßen unterwegs gewesen, bis er dann starb. Denn er war auch sehr uneinsichtig, was seine Krankheit und die Folgen betraf.

Vorraussetzung ist also, dass die Behörden "Wind" von der Sachlage bekommen und den Fahrer dabei erwischen, wie er fahruntüchtig ist. Ansonsten kann man den Führerschein auch behalten, wenn man ihn aus Vernunftgründen nicht freiwillig abgibt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es ist durchaus unterschiedlich. Ich kenne eine Person, die von Geburt an Epilepsie leidet; diese Person darf gar keinen Führerschein machen. Das ist sicher auch von der speziellen Diagnose abhängig. Eine andere Person, bei der die Epilepsie später diagnostiziert wurde, hat bis heute den Führerschein, allerdings musste sie ihren Job im Außendienst aufgeben. Privat fährt die letztgenannte Person immer noch fleißig Auto und hat auch nicht vor, den Führerschein freiwillig abzugeben.

Verstehen kann ich es auch nicht recht, wenn man mit solchen Voraussetzungen noch Auto fährt. Gerade wenn man auch in einer Großstadt lebt, in der der ÖPNV wirklich gut ausgebaut ist. Die Bekannte mit der Epilepsie hatte zwar bisher noch nie Anfälle - aber einmal ist immer das erste Mal und warum nicht beim Auto fahren. Allerdings haben wir kaum Kontakt, so dass ich sie danach auch noch nicht gefragt habe.

Dass bei einer solchen Diagnose nicht von einer der schon genannten Stellen das Straßenverkehrsamt informiert wird, finde ich schon in Ordnung. Mich würde mal interessieren, ob nicht der diagnostizierende Arzt den Patienten aufklärt und vielleicht nahe legt über eine freiwillige Abgabe das Führerscheins nachzudenken.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Eine Meldung an entsprechende Behörden geht nicht raus. Denn auch meinem Vater wurde vor zwei Jahren aus ärztlicher Sicht das Autofahren verboten. Allerdings hat er sich auch daran gehalten und bis er wieder grünes Licht bekam. Danach ist er auch nur noch grössere Strecken gefahren, wenn ich dabei war.

Denn bei meinem Vater hat man es gemerkt bzw. er selbst, wenn die Konzentration nachliess und ich hätte übernehmen können. Allerdings hat er eben auch den Führerschein deswegen nicht gleich zur Behörde gebracht und hatte ihn auch immer bei sich.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


So weit ich weiß, kann man als naher Verwandter bei der Polizei bzw. bei der Führerscheinstelle melden, wenn beispielsweise Verwandte im unvernünftigen gesundheitlichen Zustand Auto fahren. Es handelt sich hier ja nicht nur um das eigene Risiko des Kranken, sondern er bringt ja auch unschuldige Dritte in Gefahr.

Ich fände es also durchaus sinnvoll, dass fahruntüchtigen Leuten der Führerschein so lange entzogen wird, bis sie vollständig genesen sind.

Es ist zwar irgendwie gemein, jemandes Krankheit zu verpetzen. Aber letztlich finde ich, dass Dein Nachbar vollkommen unverantwortlich handelt. Wenn er wirklich 2 bis 3 Mal monatlich einschläft, ist das meiner Ansicht nach ein erhebliches Risiko. Und nach meinem laienhaften Rechtsverständis würde ich das als fahrlässige Tötung einstufen, wenn dein Nachbar tatsächlich einen Unfall mit Todesfolge haben würde. Ich würde meinem Nachbarn erstmal dringend nahelegen, das Autofahren zu unterlassen. Wenn Du also wirklich 100% sicher bist, dass er diese Erkrankung hat, dann würde ich mich mal bei der Polizei ohne Namensnennung erkundigen, ob man irgendwo so etwas melden kann und was dann abläuft. Im Normalfall wird auch keinem sofort der Führerschein entzogen, sondern erst eine MPU oder andere Fahrtauglichkeistuntersuchungen gemacht. So weit ich weiß, jedenfalls.

Nur: ich würde solche Schritte nur einleiten, wenn ich wirklich sicher wäre, dass mein Nachbar wirklich krank ist. Wenn er nämlich beispielsweise nur ein Wichtigtuer ist, dann wäre das ganz schön blöd, dass er deshalb den Führerschein verliert.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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