Video Überwachung vor Haustür zur Straße hin
Liege ich richtig mit der Annahme, dass Menschen nur ihr Privatgelände überwachen dürfen? Also, dass eine Privatperson nicht öffentliches Gelände überwachen darf, mit einer dauerhaft angebrachten und angeschalteten Kamera?
Wie wäre es dann mit diesem Fall: Man nähme an, es gäbe eine Person A. Person A hat ein Einfamilienhaus. Im Garten steht eine Kamera, die in Richtung des Tores des Gartenzaunes gerichtet ist. Man sieht mit dieser Kamera das Zauntor, und jeweils etwa 1,5 Meter links und rechts davon. Allerdings eben auch den Fußgängerweg, der dort genau entlang führt, die Straße dahinter, und auch die andere, ebenfalls parallel verlaufende, Straßenseite (noch ein Bürgersteig). Die Kamera überwacht also quasi auch die Straße und die beiden Bürgersteige außerhalb des eigenen Grundstückes mit.
Ist dies so rechtens? Oder ist es nicht rechtens, wenn bei dem Aufstellen der Kamera nicht nur der eigene Eingangsbereich und Garten sichtbar sind, sondern auch öffentliche Wege?
Und was könnte Person A unternehmen, wenn das so wäre, und sie ihren Eingangsbereich aber weiterhin kameraüberwachen möchte? Denn optisch liegen die öffentlichen Wege nun einmal hinter dem Tor, und sind damit immer im Blickfeld. Selbst, wenn Person A eine hohe Mauer errichten würde, um einen Blick nur auf das Tor frei zu geben, so sieht man da doch noch genau das, was hinter dem Tor liegt, und das sind eben die Straße und die Gehwege.
Wawa666 hat geschrieben:Die Kamera überwacht also quasi auch die Straße und die beiden Bürgersteige außerhalb des eigenen Grundstückes mit.
Ist dies so rechtens?
Nein, da das wie schon selbst festgestellt ein öffentlicher Raum ist und hier je nachdem die Rechte anderer verletzt werden, z. B. indem Passanten gefilmt werden die da normal vorübergehen.
Wawa666 hat geschrieben:Und was könnte Person A unternehmen, wenn das so wäre, und sie ihren Eingangsbereich aber weiterhin kameraüberwachen möchte?
Einfach den öffentlichen Raum nicht überwachen. Das mit dem Tor ist Quatsch und ehrlich doch nur eine Ausrede, man kann den Blickwinkel entweder so wählen dass man nur das Tor film und den eigenen Grund und Boden (stellt man halt einen hohen Mast daneben und montiert die Kamera darauf und lässt sie von schräg oben filmen) oder den Sichtbereich der Kamera so abkleben, dass ein Filmen des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist.
Mal als erklärendes Beispiel:
Nicht zulässig!
Zulässig
Den Effekt kann man einfach damit erreichen, indem man die Linse der Kamera abklebt oder eine Pappblende davorklebt der den öffentlichen Bereich erfassen würde.
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