Beschuldigt wegen Kreditkartenbetrug im Internet

vom 15.01.2010, 13:47 Uhr

A hat heute ein Brief von der Polizei bekommen. Es ist eine Vorladung zu einer Vernehmung als Beschuldigte. A soll in der Osterzeit im letzten Jahr im Internet einen Kreditkartenbetrug begangen haben. Der Geschädigte B kommt aus Frankfurt und ist um ca 800 Euro betrogen worden. A hat heute sofort bei der Polizei angerufen, weil sie sich einfach nicht vorstellen kann, was das sein soll. A kennt keinen aus Frankfurt und hat noch nie irgendwas auf Kreditkarte gezahlt. A hat noch nie eine Kreditkartennummer im Internet irgendwo eingegeben.

Der Polizist C war sehr nett am Telefon und meinte, dass B wohl ca 800 Euro von seinem Konto abgebucht bekommen hat, was angeblich mit seiner Kreditkarte bezahlt worden ist. Die Seiten wo B angeblich drauf gewesen sein soll sind Gamer Seiter. Teilweise aus Hongkong und B hätte, weil er nicht auf den Seiten drauf war dann das Geld rückbuchen lassen.

Die Firmen haben nurn Nachforschungen angestellt und die e-mail Adresse von A, die angeblich mit den Kreditkartendaten bezahlt haben soll, erscheint auf den Seiten. Durch diese e-mail Adresse sind dann die ermittelnden Beamten auf die Adresse von A gekommen, weil A auch, ehrlich wie sie ist, alle Daten auch angegeben hat (Name und Adresse).

A war aber nie auf diesen Seiten und A hat auch mit keiner Kreditkarte bezahlt. Nicht mit der eigenen und auch nicht mit einer fremden Karte. A muss nun nächste Woche zur Polizei um Stellung dazu zu nehmen.

Wie kann A die Unschuld beweisen? A hat wirklich nichts gemacht. A hat in ihrem Leben noch nie einen Kugelschreiber mitgehen lassen, geschweige denn einen Kreditkartenbetrug gemacht.

Der Polizist war sehr freundlich und meinte, dass es nur eine Anhörung/Vernehmung ist und man mir ja auch nichts beweisen kann. Aber A ist trotzdem ziemlich runter und kann es nicht fassen, dass man sie beschuldigt. Wenn man mit Kreditkarte bezahlt, kann es denn sein, dass man einfach eine fremde e-mail Adresse angeben kann ohne dann irgendwas zu bekommen, was man aktivieren muss? A löscht grundsätzlich alle e-mails, wo was angeklickt werden muss und würde nie irgendwas machen, was nicht rechtens ist. Wie kann ein unbescholtener Bürger und einen dermaßenen Verdacht geraten? A ist fertig mit den Nerven und könnte nur noch heulen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hier hat A schon gleich zu Beginn der Sache zu viel getan. Der Anruf bei der Polizei mag zwar verständlich sein. Aber es ist naiv anzunehmen, der Polizist - wie nett er auch klingen mag - würde in dem Fall helfen können oder gar wollen! Wenigstens war die Information der Polizei an A richtig: es ist eine Vorladung, und dieser muss A nicht folgen!

Ich würde aber an As Stelle dennoch hingehen und ausschließlich (!) Angaben zur Person machen und mir weiter anhören, was die Polizei alles gegen einen vorbringt. Zum Rest keine Angaben machen. Denn man kann seine Situation bei einer solchen Anhörung idR. nicht verbessern sonder höchstens verschlechtern. Deshalb gerne noch einmal, auch wenn es nur ein fiktiver Fall ist, bei der Polizei keine Erklärungen, Beteuerungen oder Handlungen angeben. Lediglich personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) preisgeben. Fragen nach Internetnutzung usw. sind auch nicht zu beantworten.

Auch wenn es vielleicht gerne gemacht werden würde: es ist niemand verpflichtet, in einem Strafermittlungsverfahren seine Unschuld zu beweisen. Noch sind wir zum Glück weit weg von der Beweislastumkehr. Wie sollte man auch Nachweisen, etwas nicht gemacht zu haben?

Auch wenn es sicher nicht schön ist, aber ich würde wirklich an As Stelle die weiteren Entwicklungen abwarten. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Der hat dann auch die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen, um zu erfahren, wie konkret der Verdacht gegen A ist und worauf dieser fußt. Mehr bleibt A hier nicht übrig.

A sollte sich auf Grund dieser Geschichte nicht selbst fertig machen und sollte diese Geschehnisse ignorieren. Zu Befürchten sollte nichts sein, sofern A wirklich nichts gemacht hat. Die Angabe einer Email-Adresse reicht jedenfalls sicher nicht aus, um auf dieser Grundlage jemanden für Schuldig zu befinden, einen Betrug begangen zu haben. A hat zwar ein wenig Stress, aber der sollte sich im Sande verlaufen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


A sollte erstmal tief durchatmen. Wie der Beamte schon sagte wird man A nur zur Sachlage befragen. Die Beamten sind verpflichtet jedem kleinen Hinweis nachzugehen. A wird sicherlich nicht die einzige Person sein, die zum Kreis der Glücklichen gehört.

Mein Freund war mal in einer ähnlichen Situation. Aus heiterem Himmel bekam er Post in der ihm mitgeteilt wurde, dass er ein Verdächtiger ist und Stellung nehmen soll. Es ging damals um einen bewaffneten Raubüberfall. Nur weil ein Zeuge meinte sein Kennzeichen gesehen zu haben, musste er sich zur Sache äußern. Ich denke, dass damals alle die ein ähnliches Kennzeichen hatten ebenfalls Post bekommen haben. Aber daran haben wir damals natürlich nicht gedacht. Ist ja auch ein Schock wenn man das Wort Verdächtiger liest.

Wir waren damals naive Teenager und unsere Nerven lagen blank, weil wir nicht wussten wie wir beweisen sollen, dass er es nicht gewesen ist. Als er bei der Vernehmung gewesen ist konnte er auch nur sagen, dass er diesen Tag mit mir verbracht hat und ich das bezeugen könnte. Handfeste Beweise gab es nicht und doch hat es gereicht. So eine Anhörung ist nicht so schlimm wie es sich anhört.

Das mit Email-Adressen ist immer so eine Sache. Bei mir kommen Spam-Mails an die nicht mal an meine Adresse geschickt wurden. So sicher ist das System nicht. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine Mailadresse allein ausreicht um etwas zu beweisen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine Nachbarstochter meiner Freundin hatte mal die E-Mailadressen ihrer Freunde auf solchen Seiten angegeben. Irgend wie hat sie das durch die E-Mailumleitung der eigenen E-Mailadresse geschafft.

Meine Freundin bekam ein hohe Rechnung, die angeblich ihr Sohn verursacht haben soll. Das ganze ist dann aber herausgekommen. Es kann also schon sein, dass jemand eine fremde Adresse angibt und trotzdem auf den Aktivierungs Link klicken kann. Wie es geht weiß ich allerdings nicht.

Allerdings würde ich A auch noch raten mal in der eigenen Familie nachzufragen, ob da nicht, so krass es sich vielleicht anhört, das eigene Kind oder der Partner etwas verursacht hat.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



bijin hat geschrieben:Allerdings würde ich A auch noch raten mal in der eigenen Familie nachzufragen, ob da nicht, so krass es sich vielleicht anhört, das eigene Kind oder der Partner etwas verursacht hat.

An den PC von A kommt nur der Ehemann von A dran und da es am Osterwochenende war, kann der Ehemann von A auch nicht daran gewesen sein, ohne dass A etwas gemerkt hätte und der Ehemann von A würde so was auch nicht machen.

Vor allem muss A dann ja auch eine Kreditkartennummer gehabt haben. Nämlich die von dem angegebenen Geschädigten. Aber A und der ehemann von A haben keine fremde Kreditkartennummer. Sie haben zwar eine eigene Kreditkarte, aber die wurde vor 4 Jahren das erste und letztemal genutzt und seitdem wurde nie wieder eine Kreditkartennummer irgendwo eingegeben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:
bijin hat geschrieben:Allerdings würde ich A auch noch raten mal in der eigenen Familie nachzufragen, ob da nicht, so krass es sich vielleicht anhört, das eigene Kind oder der Partner etwas verursacht hat.

An den PC von A kommt nur der Ehemann von A dran und da es am Osterwochenende war, kann der Ehemann von A auch nicht daran gewesen sein, ohne dass A etwas gemerkt hätte und der Ehemann von A würde so was auch nicht machen.

Okay, das ging aus dem obigen Text nicht hervor. Kann es sein, dass die angegebene E-mail sich aus dem Namen und dem Kürzel des E-mailanbieters zusammensetzt? Dann kann es auch ein Zufall sein, dass die Adresse gewählt wurde.

Die geschädigte Firma müsste ja eigentlich die Möglichkeit haben über die Internet ID den Betreiber lokalisieren zu lassen, mit dem sich A angeblich bei ihnen eingewählt hat.

Wenn sich das nicht mit den Internetdaten von A deckt, dann sollte es bewiesen sein, dass sich A nicht bei der Firma eingewählt hat und auch nichts mit der Kreditkarte von B gekauft hat. Vorrausgesetzt A hat ein Alibi für die Zeit, in der die Transaktion getätigt wurde.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@ bijin! Die e-mail Adresse setzt sich aus 2 Buchstaben des Vornamens und 6 Buchstaben des Nachnamens zusammen. Der Polizist hat zu A gesagt, dass diese e-mail Adresse nicht so häufig zu finden ist und man schon genau wissen muss, wie sich die e-mail Adresse zusammensetzt. A hat allerdings auch Visitenkarten, die sie auch dem einen oder anderen mal gegeben hat, wo diese e-mail Adresse drauf steht. Dann ist A auch in vielen Foren angemeldet, wo diese e-mail Adresse auch angegeben ist. Aber irgendwie muss doch der richtige Täter an die e-mail und auch an das Passwort des Accounts gekommen sein, weil doch irgendwie diese e-mails von diesen Seiten im Postfach sein müssten. A löscht zwar unbekannte e-mails sofort, Aktiviert oder einen link angeklickt hat A aber noch nie. Die mails von unbekannten Absendern werden sofort gelöscht ohne sie zu öffnen oder zu lesen.

A ist nur nicht klar, wie man auf Seiten kommt, wo man mit Kreditkarte zahlen muss, die e-mail Adresse angeben muss und dann nicht den link aktivieren muss um die e-mail Adresse zu bestätigen, wie es in Foren ja üblich ist. Und wenn dann auch noch Geld dahintersteckt, sollten doch solche Sicherheitsmaßnahmen auch sein, oder?

Der Polizist meinte zu A, dass man mit der IP Adresse nichts anfangen kann, weil man erstens immer eine andere IP zugewiesen bekommt und dann auch noch aus einem Internetcafe oder aus dem Urlaub auch solche Dinge machen kann, ohne dass man den eigenen Computer nutzt. Die Adresse meinte der Polizist haben sie deswegen, weil der e-mail Anbieter, wo die e-mail Adresse drüber läuft, die von A ist und auch angeblich genutzt wurde, diese Adresse rausgegeben hat. Aber mal ehrlich, wer wirklich betrügen will, der nimmt doch dann keine e-mail Adresse, wo er den vollen richtigen Namen angegeben hat. Der Polizist meinte, dass A, wenn sie demnächst mal eine e-mail Adresse bei einem Freeanbieter macht, einfach einen anderen Namen angeben sollte.

A ist aber ehrlich und hat ja auch nichts gemacht. A hat ja auch nie was gemacht, was strafbar ist und wie schon erwähnt, auch keine Kreditkartennummer irgendwo eingegeben. A weiß überhaupt nicht, wie sie an diese Nummer hätte kommen können. A war noch nie in ihrem Leben in Frankfurt und kennt auch keinen in Frankfurt.

Gekauft soll A angeblich, nach Aussage der Polizei nichts haben. A war nur auf Seiten, wo man spielen kann oder ich glaube Spiele runterladen kann. A hat der Polzei auch gesagt, dass sie den Computer durchchecken können. Es soll angeblich ein Schaden von 800 Euro entstanden sein und A hat nun Angst, dass sie unschuldig so viel Geld auch zahlen muss, weil man glaubt, dass sie es gemacht hat.

Ein Alibi ist ja gar nicht so einfach. Es soll in der Zeit vom 12.4. - 14.4 letzten Jahres gewesen sein. Da war A zu Hause mit ihrem Mann. Aber zwischendurch bestimmt auch mal vor der Tür. Wer weiß schon, was er genau vor 3/4 Jahr gemacht hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn A ihre e-mail Adresse bei diversen Seiten angegeben hat und nur eine unseriöse Seite dabei war, kann es doch gut sein, dass die Betreiber dieser Seite oder auch Dritte, die sich Sicherheitslücken auf der Seite zu Nutzen gemacht haben, die e-mail für ihre kriminellen Machenschaften missbraucht haben. So etwas passiert leider immer häufiger und erscheint in meinen Augen gar nicht mal so unwahrscheinlich.

Andere Möglichkeit: A hat sich versehentlich Malware auf den Rechner geladen und es wurde z.B. ein Keylogger installiert, der A ausspioniert hat. Daher würde ich A auch raten, in jedem Fall einen Virenscan zu machen und den Rechner zu durchforsten, falls A das nicht ohnehin regelmäßig tut.

Ich glaube nicht, dass A dafür belangt werden kann, denn die e-mail Adresse kann weiß Gott wie in kriminelle Hände gelangt sein. Klar ist so etwas unschön, aber A sollte sich keinen Kopf machen und einfach bei der Polizei aussagen. Die Polizei weiß mit Sicherheit auch, dass e-mail Adressen nun mal leicht "den Besitzer wechseln" können und ich bin mir ziemlich sicher, dass A zwar aussagen muss, aber nicht weiter dafür belangt werden wird.

A sollte aber meiner Ansicht nach ihre e-mail Adresse ändern, auch wenn das viel Aufwand mit sich bringt .Mir wäre es an As Stelle einfach zu gefährlich, dass die e-mail Adresse erneut missbraucht werden kann, was ja offensichtlich der Fall war. So erspart sich A weitere eventuelle Unannehmlichkeiten.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:A ist nur nicht klar, wie man auf Seiten kommt, wo man mit Kreditkarte zahlen muss, die e-mail Adresse angeben muss und dann nicht den link aktivieren muss um die e-mail Adresse zu bestätigen, wie es in Foren ja üblich ist. Und wenn dann auch noch Geld dahintersteckt, sollten doch solche Sicherheitsmaßnahmen auch sein, oder?

Bei Shopping-Seiten ist das beispielsweise nicht üblich und wer weiß, wie das bei Seiten aus anderen Staaten ist?! Ich jedenfalls nicht, weil ich mich da noch nicht angemeldet habe. So kann es sein, dass gar nichts aktiviert werden musste und A künftige Mails einfach als Spam abgetan und gelöscht hat.

Die IP-Adresse wird im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung selbst in Deutschland nur ein halbes Jahr gespeichert. Da wären dann Daten aus den ersten beiden Quartalen des vorigen Jahres auch nicht mehr verfügbar. Zusammen mit anderen Daten kann die IP-Adresse also schon hilfreich sein; in diesem Fall wohl eher nicht.

Und wenn man erst nach einem knappen Jahr mittels der angegebenen E-Mail-Adresse überhaupt einen Verdächtigen ermittelt, dann scheint die Beweislage ja sehr dürftig zu sein - wenn man denn überhaupt von wirklichen Beweisen sprechen kann. Trotzdem wäre es keine schlechte Idee schon vor der Vernehmung einen (möglichst auf Internet-Recht spezialisierten) Anwalt aufzusuchen, der dann auch noch mal konkrete Tipps zum Verhalten bei der Vernehmung geben kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@netti78! Kaspersky ist auf dem Rechner schon seit 2 Jahren drauf und immer aktuell. Da ist nichts drauf und Kaspersky hat auch noch nie angeschlagen

@JotJot! A kann sich ermal keinen Anwalt leisten und dann weiß A auch nicht, warum sie einen Anwalt nehmen soll, weil sie ja nichts gemacht hat. A hat es auch gewundert, dass 3/4 Jahr nach dem angeblichen Vorfall in ihre Richtung ermittelt werden soll. Sowas sollte doch eigentlich viel eher raus kommen und ermittelt werden. Dann wäre der richtige Täter vielleicht auch eher ermittelbar, als wenn so viele Monate ins Land gehen.

Vielleicht ist ja hier jemand, der einem noch fachmännische Tipps zum Verhalten von A geben kann. Da A sich nichts zu Schulden kommen gelassen hat, wollte A auch alles sagen, was sie weiß bzw. nicht weiß. A hat ja nichts gemacht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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