Die Stromanbieter Falle
Hallo,
Stellt euch mal folgendes Szenario vor: Kurz vor Weihnachten taucht ein Strommensch bei Frau F. auf und stellt sich als Partner der Stromgesellschaft S vor, bei der sie Kunde ist. Der wirklich nette Mann erklärt ihr, dass sie jetzt auf ihren Strom Prozente bekommen und somit etwas einsparen kann. Mit Freuden will sie unterschreiben, stutzt jedoch beim zweiten Formular, in dem steht, dass der Vertreter nicht von der Stromgesellschaft S sei. Dieser Punkt ist im Prinzip kein Problem, weil er sich ja als Partner der Stromgesellschaft S vorgestellt hat. Doch sicherheitshalber fragte Frau F. noch mal nach und er bestätigt erneut, dass seine Firma Partner ihrer jetzigen Stromfirma S sei. Also unterschreibt sie.
Diesen Monat erhält Frau F einen Brief von der besagten Firma, der beinhaltet, dass die Firma dafür sorgt, dass ihr Vertrag bei ihrem jetzigen Stromanbieter S gekündigt wird und F. nun ihr neuer Kunde werde (für die nächsten 2 Jahre). Das will Frau F. nicht und geht zu ihrem derzeitigen Anbieter. Dieser erklärt ihr kopfschüttelnd, sie hätten von besagtem Partner noch nie gehört.
Jetzt weiß Frau F. nicht, ob sie aus dieser Falle so schnell wieder rauskommt, da die zwei Wochen Einberufungsfrist während der Feiertage waren und sie ihren Fehler bis dahin noch nicht bemerkt hatte.
Kann bzw. wie kommt Frau F. aus diesem Vertrag wieder heraus?
Diese Masche, auf die in dem fiktiven Fall die Frau B hereingefallen ist, ist leider sehr weit verbreitet und das zieht sich eigentlich durch alle Branchen durch. So betrifft es bei weitem nicht nur die Stromanbieter.
Zunächst sollte Frau B den ihr entstandenen Schaden abschätzen - soweit dies zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist. Klar genügt schon die Tatsache, dass Frau B zu einem Anbieter gewechselt worden ist, ohne das sie dies explizit wollte, um sich zu ärgern. Aber dieser Ärger verfliegt. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen würden über die gesamte Vertragslaufzeit bleiben. Sofern es wirklich Mehrbelastungen mit sich bringt. Unter Umständen spart Frau B durch den Wechsel wirklich Stromkosten ein. Wenn dies geklärt ist, könnte das Frau B helfen, sich mental ein wenig von der ganzen Sache zu distanzieren (wenn sie eben etwas spart). Oder aber es gibt ihr ein Argument an die Hand, um beim Vorgehen gegen diese Methode ein Indiz zu haben, gegen ihren Willen durch Täuschung den Vertrag eingegangen zu sein. Ich denke, jeder wird Frau B glauben schenken, wenn sie beteuert, einen schlechteren Vertrag als den Bestehenden niemals freiwillig unterschrieben zu haben.
Jetzt sollte Frau B gegenüber dem neuen Anbieter die Sache schildern und darauf hinweisen, dass der Werber nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sich das Vertrauen erschlichen hat. Frau B kann davon aus gehen, dass der "Strommensch" kein Festangestellter war, sondern auf Provisionsbasis arbeitet. Sollten sich neben Frau B auch noch mehrere andere Kunden (bzw. so geworbene Neukunden) über dessen Methoden beschwert haben, dann kann es sein, dass dieser Stromanbieter - von sich aus - den Vertrag auflöst bzw. dies anbietet. Schon des Images wegen.
Wenn das nicht geht bzw. abgelehnt wird, kann Frau B vorsichtshalber dennoch dem Vertrag widersprechen und denen verbieten, im Namen von Frau B den bestehenden Vertrag mit dem Stromanbieter S zu kündigen. Je nach dem wie wichtig die Sache der Frau B ist, könnte sie nämlich nun mit juristischen Mitteln versuchen, gegen den Vertrag vorzugehen. Immerhin wurde sie arg getäuscht! Allerdings kann ein Ausgang der Sache nicht vorher gesehen werden. Um das Kostenrisiko für sie abzuschätzen, sollte sie im Streitfall vorher einen Anwalt aufsuchen. Denn Frau B wird nichts schriftlich haben, wonach der Werber sich als Partner des Stromanbieters S ausgibt. Dafür hat die Gegenseite den Vertrag schriftlich, auf dem der Anbieter selbst eben nichts von Partnerschaften schreiben dürfte.
Der andere Weg wäre für Frau B der, den Vertrag zu erfüllen, wenn auch zähneknirschend. Gleichzeitig schickt sie aber auch eine reguläre Kündigung zum entsprechenden Zeitpunkt (sollte dem Vertrag zu entnehmen sein). Es bleibt ihr dabei aber leider das Gefühl, reingelegt worden zu sein.
Eigene Erfahrungen habe ich mit so was auch schon gehabt. Ganz ohne einen Juristen eingeschaltet zu haben. Eine über meine Familie mir bekannte ältere Dame (ohne Rechner, auch ohne ISDN Anschluß) hatte sich einen "günstigen Telefontarif" andrehen lassen. Natürlich inkl. DSL usw. Es ist aber so, dass die Dame eigentlich mit dem analogen Telefonanschluss der Telekom völlig zufrieden war. Der Provider wollte sie hier auch nicht aus dem Vertrag lassen. Als ich mir die Sache angeschaut hatte, hat es mich aber schon auch umgehauen. Die Frau ohne Rechner (!) soll offensichtlich auch die Option der "Online Rechnungen" gewählt haben. Nachdem ich in einem Brief stellvertretend für Sie beim Provider nachgefragt hatte, ob dies üblich ist, wurde tatsächlich der Vertrag aufgelöst. Und die Kündigung bei der Telekom war zum Glück durch den Provider noch nicht veranlasst bzw. konnte rückgängig gemacht werden. Manchmal kann man Glück haben und die Gegenseite lässt sich auf die Argumente ein.
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