Parken auf Privatgrundstück - einfach abschleppen lassen

vom 13.01.2010, 23:33 Uhr

Wir haben ein Grundstück und dass zur Straße hin offen ist. Leider ist das für Leute die einen Parkplatz suchen sehr einladend und so stehen immer wieder fremde Autos auf unserem Grund.

Wie ist das eigentlich mit dem parken auf Privatgrundstück, kann man die Autos abschleppen lassen oder nicht? Denn so langsam geht mir das auf den Geist, ich kann oft nicht in meine Garage rein, weil wieder so ein Trottel den Weg zu parkt.

» HyD » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich kannst du die Autos abschleppen lassen, schließlich handelt es sich um ein Privatgrundstück. Das Problem ist nur, dass du zunächst die Kosten dafür tragen musst und dann versuchen kannst, dir das Geld vom Flaschparker wiederzuholen. Und wenn das Grundstück nicht ausdrücklich als Privatgrundstück gekennzeichnet ist, kann das auch vorm Gericht zum Problem werden.

Wenn aber Garagenzufahrten zugeparkt sind, ist das ja eigentlich so oder so Falschparken, egal ob nun Privatgrundstück oder öffentlicher Verkehrsraum. Da stehen dann die Chancen nicht schlecht, am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Die Kosten hast du erstmal. Denn wer den Abschlepper bestellt, der muss eben erstmal zahlen. Ob du dann dein Geld vom Falschparker wieder bekommst ist dann eine andere Sache.

Also sollte man vielleicht überlegen, welche Alternativen es gibt, damit die fremden Leuten gar nicht erst aufs Grundstück fahren. Einfachste Möglichkeit wäre eine Stahlkette, welche auch angeschlossen ist. Diese direkt an der Einfahrt angebracht und schon kann niemand unbefugt auf das eigene Grundstück fahren.

Was mir noch einfällt wäre eben die Polizei. Nur ob die kommen ist dann die zweite Frage. Allerdings wärst du von den Kosten befreit, wenn diese ein Abschleppunternehmen rufen, um den Fremdparker abzuschleppen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Auf den Kosten wirst du erst einmal sitzen bleiben und dann kommt ja noch hinzu, dass du irgendwie den Halter ermitteln musst, damit du ihn kontaktieren kannst, um deine Auslagen wieder reinzuholen. Vor einigen Jahren war eine solche Auskunft beim Straßenverkehrsamt kostenpflichtig, und das wird sie entsprechend heute auch noch sein, wenn sie nicht gar mittlerweile ganz abgeschafft wurde.

Wenn du wirklich nicht in deine Garage reinkommst, dann würde ich die Polizei rufen oder vielleicht auch nur das Ordnungsamt, denn für den stehenden Verkehr sind Politessen und Co. zuständig. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ist ja ähnlich, wie wenn du auf einem Parkplatz zugeparkt werden würdest und nicht mehr rauskommst.

Zum anderen würde ich auch dafür sorgen, dass der Platz entweder nur noch durch dich befahrbar ist, also mit einer Kette oder so einem aufklappbaren Gitter, dass am Boden festgeschraubt wird und dann, wenn du durchfahren möchtest, runtergeklappt wird und danach wieder hochgeklappt, damit kein anderer mehr durchfahren kann. So werden hier oftmals die privat gemieteten Plätze bei Wohnungsgesellschaften vor unbefugten Parkern geschützt.

Zum anderen würde ich erstmal ein Schild anbringen mit "Privatgrundstück, unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" oder so. Das hält einige Falschparker auf jeden Fall schonmal ab und damit bist du rechtlich, wenn du die Polizei rufst, auf der sicheren Seite, denke ich.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



diezeuxis hat geschrieben:Wenn du wirklich nicht in deine Garage reinkommst, dann würde ich die Polizei rufen oder vielleicht auch nur das Ordnungsamt, denn für den stehenden Verkehr sind Politessen und Co. zuständig. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Bist du dir da sicher? Schließlich handelt es sich ja nicht um einen öffentlichen Verkehrsraum und nur dafür wären die beiden ja zuständig. Ich denke eher, dass man so oder so den Abschleppdienst selber rufen muss und dementsprechend immer erstmal die Kosten tragen wird. Wahrscheinlich wird man am Telefon auch gleich wieder abgewimmelt, wenn man so ein Anliegen vorträgt.

Ansonsten wäre es sicher die beste Variante dafür zu sorgen, dass niemand mehr auf das Privatgrundstück kommt um so allem Ärger aus dem Weg zu gehen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Mein Vater hat vor seinem Haus ein ähnliches Problem, wo die Leute teilweise sogar so dreist sind und die Garageneinfahrt verstellen. Seitdem er Schilder aufgestellt hat mit dem Vermerk "Privatgrundstück" und "Parken verboten" hat sich die Lage verbessert. Da auch oft immer die selben Autos vor seinem Grundstück waren, hat er eine Zeit lang Briefe verteilt in die Windschutzscheiben und auch gemahnt dass bei den nächsten Malen das Auto abgeschleppt wird.

Wenn das Auto wirklich abgeschleppt wird, müsste der Grundsbesitzer es vorerst bezahlen. Wie man dann zu seinem Geld kommt, ist die andere unsichere Frage. Mein Vater hat seitdem nie in Auto abschleppen lassen, daher weiß ich nicht wie mühevoll es ist, das Geld dann im nachhinein einzutreiben.

Informieren kann man sich diesbezüglich normalerweise bei der Polizei. Zumindest konnte man meinem Vater dort gut weiterhelfen. Übrigens Falschparken auf Privatgrund ist eine Besitzstörung.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:
diezeuxis hat geschrieben:Wenn du wirklich nicht in deine Garage reinkommst, dann würde ich die Polizei rufen oder vielleicht auch nur das Ordnungsamt, denn für den stehenden Verkehr sind Politessen und Co. zuständig. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Bist du dir da sicher? Schließlich handelt es sich ja nicht um einen öffentlichen Verkehrsraum und nur dafür wären die beiden ja zuständig.

Also zumindest das Ordnungsamt ist dafür zuständig. Jedenfalls kamen die vor ein paar Jahren bei mir mal die Lage anschauen, weil unsere gegenüber wohnenden Nachbarn immer so rücksichtsvoll geparkt haben und wir zu wenig Platz hatten auf unser Grundstück zu gelangen bzw. es zu verlassen.

Und die haben dann wohl auch schriftlich dazu aufgefordert, das man eben laut § 1 StVo handeln sollte. Mal dort nachfragen wird bestimmt nicht schaden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb & diezeuxis
Ganz falsch! Und: Nein, da ist kein Ordnungsamt für zuständig, genauso wenig wie die Polizei! Unbefugtes Parken auf Privatgrundstücken ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, das juckt da keinen. Wenn die kommen, dann nur um eine Drohkulisse aufzubauen, mehr nicht und das war´s auch.

Die Polizei kommt nur dann bzw. muss nur dann kommen, falls hier jemand im Halteverbot oder einer wichtigen Zufahrt (Feuerwehr) steht, alles andere tangiert die nicht. Da kann und sollte man höchstens Bescheid sagen, wenn jemand abgeschleppt wurde.

Parken auf Privatgrundstücken, sowie ebenfalls für durch Falschparker zugeparkte / blockierte private Einfahrten, Garagen, Carports usw. und Zufahrtswege ist wie hier schon angesprochen lediglich eine Besitzstörung und somit reine Privatsache, mehr nicht. Und das ist alles andere als einfach da man hier nicht so ohne weiteres abschleppen lassen darf!

Das fängt schon dabei an, dass man sich hier im Rahmen der Besitzkehr nur dann mit dem Abschleppen wehren darf, solange man den Falschparker relativ "frisch" erwischt, da das Recht auf Besitzkehr sofort ausgeübt werden muss. Heißt: Steht der teils schon einige Stunden oder gar einen Tag und länger hat man (je nach Gericht) Pech gehabt und darf die Kosten selber tragen - und je nachdem sogar noch mehr, z. B. wenn dem Abgeschleppten dadurch Unkosten entstanden sind, z. B. Kosten für einen Mietwagen, Taxis usw.!

Und das Recht auf Besitzkehr hat noch eine Tücke: Bevor man hier jemanden abschleppen lassen darf muss man sich erst einmal darum bemühen, den Besitzer / Fahrer ausfindig zu machen (um diesen aufzufordern sein Auto umzustellen) - heißt: z. B. kurz bei Nachbarn fragen oder mindestens 5 - 10 Minuten nach Feststellung warten (unter Zeugen!). Erst dann darf man abschleppen lassen - übersieht man das oder ignoriert das ist man selbst der Dumme und kann seine Ansprüche so gut wie vergessen oder sogar noch für Schäden des anderen zahlen, denn man ist dazu verpflichtet den Schaden des anderen gering zu halten!

Und es wird noch besser: Sind durch das Abschleppen Schäden am Fahrzeug entstanden so muss man für diese zahlen - heißt: Auch etwaige Schäden am Fahrzeug müssen vom Auftraggeber des Abschleppunternehmens vorher dokumentiert werden (unter Zeugen) wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, und das Fahrzeug muss zum nächstmöglichen, zulässigen Stellplatz geschleppt werden, sonst muss man ebenfalls die Auslagen (Pflicht den Schaden gering zu halten ;)) erstatten, die dem Abgeschleppten hier entstehen.

Heißt auf gut deutsch: Parkt jemand in meiner privaten Einfahrt, ich lasse ihn nach einer Wartezeit abschleppen und weiter weg als nötig muss ich ihm die Fahrtkosten von meiner Einfahrt bis dahin ersetzen. Das ist ziemlich häufig der Fall, da viele den "Zuparkern" noch eins reinwürgen wollen und das Auto oft bis zum Betriebshof / Parkplatz des Abschleppunternehmens schleppen lassen anstatt es auf dem nächstmöglichen (und wenn der direkt neben der Einfahrt wäre, ganz egal) Parkplatz abstellen zu lassen.

Was von unausgelasteten Kollegen da gerne empfohlen wird: Falschparker abmahnen statt abschleppen lassen, dazu braucht der Mandant lediglich Datum, Uhrzeit sowie das Kfz Kennzeichen (und möglichst: alles dokumentieren, also Foto mit Ort und Datum oder schriftlich unter Zeugen!) - Vorteil: Der Falschparker muss die nicht gerade billige Abmahnung zahlen und im Wiederholungsfall, also wiederholtem Falschparken, eine Vertragsstrafe zahlen (begrenzt auf max. 1000 Euro). Das einzige Problem dabei: Man hat zwar keine eigenen Kosten, aber zuerst den Ärger und muss den Falschparker "gewähren" lassen bevor man sich danach ins Fäustchen lachen kann.

Übrigens sollte man immer deutlich darauf hinweisen (ordentliche Beschilderung), dass unberechtigtes Parken teuer wird. Sonst gibt´s wieder Streitpotenzial ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:
diezeuxis hat geschrieben:Wenn du wirklich nicht in deine Garage reinkommst, dann würde ich die Polizei rufen oder vielleicht auch nur das Ordnungsamt, denn für den stehenden Verkehr sind Politessen und Co. zuständig. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Bist du dir da sicher? Schließlich handelt es sich ja nicht um einen öffentlichen Verkehrsraum und nur dafür wären die beiden ja zuständig. Ich denke eher, dass man so oder so den Abschleppdienst selber rufen muss und dementsprechend immer erstmal die Kosten tragen wird. Wahrscheinlich wird man am Telefon auch gleich wieder abgewimmelt, wenn man so ein Anliegen vorträgt.

Ansonsten wäre es sicher die beste Variante dafür zu sorgen, dass niemand mehr auf das Privatgrundstück kommt um so allem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Ganz sicher bin ich mir da nicht, hatte aber nun auch einen kleinen Denkfehler in meiner Aussage: ich meinte, dass man das Ordnungsamt anrufen sollte, wenn die einfahrt zugeparkt wird, also wenn jemand auf einem öffentlichen Platz steht und einem die Zufahrt zu seinem eigenen Grundstück versperrt. Aber das scheint ja auch nicht der Fall zu sein, dass man dann das Ordnungsamt auf den Plan rufen kann, so wie Subbotnik sagt.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eigentlich ist es ziemlich unverschämt, dass man als Besitzer einer Garage selbst darum kämpfen muss, dass diese nicht zugeparkt wird und letzten Endes in vielen Fällen die Kosten tragen darf, zumindest vorläufig.

Neben der entsprechenden Beschilderung, die das Parken in der Einfahrt ausdrücklich untersagt und mit dem Abschleppen des Fahrzeuges droht, würde ich, sofern möglich, eine entsprechende Kette oder einen versenkbaren Pfosten installieren.

Vielleicht kannst du auch während deiner Abwesenheit, oder wenn dein Auto in der Garage parkt, etwas in die Einfahrt stellen, so dass dort kein Auto mehr parken kann. Sofern du den öffentlichen Raum nicht behinderst, kannst du zum Beispiel eine Mülltonne in die Einfahrt stellen. Ich würde vielleicht auch einfach mal ein paar Backsteine aufstellen. Da will sicher niemand drüberfahren.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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