Probezeit - Kündigung durch den Arbeitgeber

vom 12.01.2010, 23:16 Uhr

Vor kurzem hat C jemand eingestellt der nun aber doch nicht seinen Erwartungen entspricht. Nun möchte C ihm gern wieder kündigen aber C ist unsicher ob C da auch was beachten muss?

Wie ist das mit einer Kündigung in der Probezeit wenn man Arbeitgeber ist, was für Fristen gelten denn da für C? C möchte alles richtig machen, denn der gute Mann soll durch C keine Nachteile haben. Also wie macht C das mit der Kündigung, so dass es korrekt läuft?

» So Blonde! » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Normalerweise ist alles was die Probezeit betrifft im Arbeitsvertrag festgelegt. Das müsste C, wenn er wirklich was Personalentscheidungen betrifft was zu sagen hat, doch wissen.

Soweit ich weiß dauert eine Probezeit üblicherweiße drei Monate. Innerhalb dieser Probezeit darf C kündigen wie er lustig ist. Es muss noch nicht einmal einen Grund geben. Danach ist es allerdings nicht mehr so einfach.

Aus menschlicher Sicht sollte C das persönliche Gespräch nicht scheuen und mit dem Auszubildenen reden. Wenn die Defizite nicht ausräumbar sind, wird man bestimmt sich über eine anständige Lösung einigen können. Vielleicht gefällt es dem Auszubildenden ja auch nicht im Betrieb.

Eine Freundin von mir wurde so dermaßen in der Firma gemobbt und vollständig alleine in der Ausbildung gelassen, dass es der Chef persönlich soweit trieb, damit sie einen Tag vor Ende der Probezeit selbst aufgab. Ihr hat es gereicht den Job von Jedermann machen zu müssen und sich dabei immer wieder runterputzen zu lassen. Es gibt Ausbilder, die sind richtige Schweine.

» Len4ik » Beiträge: 97 » Talkpoints: 0,51 »


In der Probezeit besteht für beide Seiten die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dabei gelten eben die verkürzten Kündigungsfristen. Ich denke, es gibt auch eine entsprechende Grundlage durch das Bürgerliche Gesetzbuch.

Soweit ich informiert bin, beträgt die Frist in der Regel zwei Wochen, wobei der Arbeitgeber hier auch gerne von der Möglichkeit der bezahlten Freistellung Gebrauch machen kann. Denn der gekündigte Arbeitnehmer wird sich in den zwei Wochen kaum mehr so einsetzen, dass es wirklich einen Mehrwert für den Arbeitgeber bedeutet. Dann kann er ihn eigentlich auch gleich gehen lassen, auch wenn er dennoch den Lohn für die zwei Wochen übernehmen muss.

Einzig wenn die Probezeit für länger als sechs Monate vereinbart ist, ist zu beachten, dass nach dem 6ten Monat zumindest für den Arbeitgeber die normalen, gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Trotz Probezeit!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die Probezeit ist ja genau für solche Fälle gedacht. Dabei ist es egal, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes feststellt, dass die Zusammenarbeit wohl doch nicht wie erhofft funktionieren wird. Beide Seiten können den Arbeitsvertrag während der Probezeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Für den Arbeitgeber kann das nötig werden wenn der neue Mitarbeiter doch nicht ins Team passt oder nicht die erhoffte Leistung bringt. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise von der neuen Firma trennen, wenn er mit den neuen Kollegen oder dem Chef nicht zurechtkommt oder sich grundsätzlich nicht vorstellen kann, in dieser Firma (oder gar diesem Job im Allgemeinen) länger zu arbeiten.

Die Probezeit beträgt in der Regel drei Monate, wobei beide Seiten jederzeit kündigen können. Ich weiß nicht, ob in jedem Fall eine Frist zu beachten ist, innerhalb derer der Arbeitgeber noch Lohn für den Mitarbeiter bezahlen muss. So etwas sollte aber im Arbeitsvertrag geregelt sein. Da C den Arbeitnehmer ja scheinbar eingestellt hat, wird er ja auch wissen, welche Fristen zu beachten sind. Als Arbeitgeber weiß man doch, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ansonsten kann C auch nachschauen, welche Vereinbarungen hier getroffen wurden.

Am besten ist es, wenn C den Arbeitnehmer zu sich bittet und dann mit ihm bespricht, wie es nun weitergehen soll. Normalerweise wird der Arbeitnehmer in den folgenden Wochen, sofern er nicht von heute auf morgen geht, nicht so engagiert arbeiten. Das sollte C durchaus bedenken. Ansonsten muss C eigentlich nicht viel beachten, solange er/sie sich an die im Arbeitsvertrag geregelten Fristen hält.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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