Konto im Ausland (CH oder AUT) wegen Pflegefall in Familie

vom 09.12.2007, 16:57 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe vor ein Konto im Ausbland zu eröffnen, weil wir einen Pflegefall in der Familie haben und das Staat mein Erspartes wegnehmen wird, um die Pflegekosten zu decken. Um dieszu umgehen, möchte ich ein Konto in Österreich oder in der Schweiz eröffnen.

Welches der beiden Länder ist besser / sicherer?

Ich möchte keine Steuern oder ähnliches hinterziehen,darum geht's mir nicht. Ich möchte nur mein Erspartes behalten, weil ich extra sparsam lebe und meine Zukunft abzusichern. Wie ist das mit der Steuererklärung. Das KOnto muss ich ja dem Finanzamt melden. Bekommt das dann auch das Sozialamt mit? Genau dann wäre der Weg ja umsonst..

Gruß
Jan

» janmeier » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,49 »



Ja, die Möglichkeit eines Kontenabgleich gibt es durchaus. Wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, ist es dem Sozialamt auch egal, wo Dein Vermögen liegt, sei es auf Deinem (deutschen) Girokonto, einem Schweizer Nummernkonto oder unter Deiner Matratze...

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich empfehle dir die Schweiz. Es gibt verschiedene Gründe:
Erstens bin ich Schweizer und wir Schweizer haben es gerne, wenn Geld in unser Land fliesst :D .
Zweitens gibt es in der Schweiz ein Bankengeheimniss. Nicht mal die Polizei kann von Banken Information verlangen. Dies ist unteranderem ein Grund, wieso die schweizer Banken so erfolgreich sind und warum in vielen Gangster-Filmen die Bösen das Geld auf ein schweizer Bankkonto überweisen :D .

Mit freundlichen Grüssen janno

» janno » Beiträge: 75 » Talkpoints: -0,48 »



Naja, so stimmt das ja auch nicht ganz - bisher konnten die Behörden auch von Schweizer Banken eine Auskunft verlangen, wenn jemand wegen Steuerbetrugs angeklagt war. Soviel zum bisherigen Geheimnis.

Und ab 2008 soll damit auch Schluss sein, wenn die Steuerfahnder an Schweizer Türen klopfen wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Das berühmte Bankgeheimnis wird also ziemlich aufgeweicht....

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Blödsinn nur bei STRAFTATEN wird Auskunft gegeben und bei nichts anderem, weder das Finanzamt noch Sozialamt oder sonst wer hat Zugriff und solange man mit seiner neuen Auslandsbankverbindung nicht hausieren geht wer soll es wissen ?

» Bernd » Beiträge: 32 » Talkpoints: 12,32 »


Subbotnik hat geschrieben:bisher konnten die Behörden auch ... eine Auskunft verlangen, wenn jemand wegen Steuerbetrugs angeklagt war.


Bernd hat geschrieben:Blödsinn nur bei STRAFTATEN wird Auskunft gegeben und bei nichts anderem


Meines Wissens stellt Steuerbetrug/Steuerhinterziehung tatsächlich eine Straftat da :roll:
Ansonsten kann ich mir die ganzen Steuerhinterzieher, die im Gefängnis sitzen und/oder eine Geldstrafe zahlen müssen, nicht so recht erklären :lol:

» helene32 » Beiträge: 703 » Talkpoints: -0,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Steurerhinterziehung ist in der Schweiz, aber keine Straftat, daher auch keine Auskunft bei solchen Anfragen.

» Bernd » Beiträge: 32 » Talkpoints: 12,32 »



Zwar ist das Bankgeheimnis in der Schweiz geschützt, jedoch sollte man mal etwas weniger blauäugig an die Sache herangehen und sich informieren.

Bernd hat geschrieben:Blödsinn nur bei STRAFTATEN wird Auskunft gegeben und bei nichts anderem, weder das Finanzamt noch Sozialamt oder sonst wer hat Zugriff und solange man mit seiner neuen Auslandsbankverbindung nicht hausieren geht wer soll es wissen ?

Die Aussage ist völliger Quatsch, wenn man Bescheid wüsste, wüsste man auch warum!
Bernd hat geschrieben:Steurerhinterziehung ist in der Schweiz, aber keine Straftat, daher auch keine Auskunft bei solchen Anfragen.

Genauso Quark, natürlich ist die Schweiz kein Staat, in dem Steuerhinterziehung legal ist - sonst würde kein Schweizer mehr einen Franken abdrücken!

Das Bankgeheimnis in der Schweiz ist zwar recht "hochwertig", jedoch auch nicht absolut und durch zahlreiche Ausnahmen bedingt. Diese können:
- vertragsrechtlicher Natur sein, z. B. dass es nur solange besteht, solange kein Mißbrauchsverdacht vorliegt
- dadurch gegeben sein dass die Banken bestimmte Verdachtsfälle melden müssen
- durch ein Konkursverfahren gegeben sein
- von kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen abhängig sein, siehe Art. 47 Abs. 4 BankG

Dazu kommt die Tatsache, dass einerseits seit mehr als 10 Jahren auch in der Schweiz ein internationales Rechtshilfegesetz existiert, welches JEDEM Staat das Recht einräumt, Auskunftspflichten von der Schweiz zu verlangen wenn ein bestimmtes Vergehen in beiden Staaten strafbar ist, also der Schweiz und Staat XYZ. In welchem Umfang diese erfolgen müssen, entscheiden die Schweizer Behörden. Dazu kommen mehrere bilaterale Verträge und Rechtsabkommen der Schweiz mit anderen Staaten, die das Bankkundengeheimnis dadurch aufweichen, dass nicht nur bei beidseitigen Straftaten Auskunft erteilt wird.
Per Gerichtsentscheid und wenn eine Geringfügigkeit wegfällt (ohne die bilateralen Abkommen zu betrachten, die auch "mehr" ermöglichen) kann eine ermittelnde Behörde von Staat XYZ bei der Schweiz auf Grundlage eines richterlichen Entscheids und anhand von Hinweisen, dass Schweizer Konten bei einer Bank bestehen von der jeweiligen Schweizer Bank Auskünfte einfordern. Eine Auskunft wird nur dann nicht erteilt, wenn nur Hinweise vorliegen, aber nicht genau benannt werden kann, bei welcher Bank ein Konto besteht.

Natürlich lassen sich die Banken oft Zeit mit der Auskunft, aber geben müssen sie sie in den meisten Fällen wo diese angefragt wird, letztendlich doch.

Der einzige Staat dieser Erde der wirklich auf biegen und brechen nicht das Bankgeheimnis "verletzt" sind die Cayman Islands, die Schweiz hat das durch internationale und bilateral Abkommen schon lange deutlich aufgeweicht im Vergleich zu früher.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


janmeier hat geschrieben:ich habe vor ein Konto im Ausbland zu eröffnen, weil wir einen Pflegefall in der Familie haben und das Staat mein Erspartes wegnehmen wird, um die Pflegekosten zu decken. Um dieszu umgehen, möchte ich ein Konto in Österreich oder in der Schweiz eröffnen.

Bist Du Dir sicher das "das Staat" :wink: Dich zur Begleichung der Pflegekosten heranziehen wird und hast Du Dich schon mal informiert, wie viel Du tatsächlich zahlen müsstest? Denn immerhin dürfen Angehörige nicht unbegrenzt belastet werden! Schau doch auch mal hier vorbei: Kosten im Pflegefall.
Wir hatten auch einen Pflegefall in der Familie und von uns wurde keiner zur Kasse gebeten, nicht mal eine Prüfung oder so fand statt. Der "Pflegfall" hatte sein Geld in Form einer Rente, etwas Erspartem und Pflegegeld und das reichte um die Kosten zu decken.
Ansonsten hast Du ja auch einige Freibeträge und Dein Erspartes könntest Du ja in entsprechenden Anlagen zugriffssicher halten. Da würde ich dann mal einen Steuerberater aufsuchen.

Zur Strafbarkeit verschwiegener Konten im Ausland. Ich denke, wenn man wirklich von Dir erwartet für den Pflegefall in Deiner Familie aufzukommen, dann müsstest Du ganz sicher Angaben zu Deinen finanziellen Verhältnissen machen, und wenn Du dann versicherst, alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben und herauskommt, dass Du eben nicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast, dann ist das sicher auch eine Straftat.

Also bevor Du weiter anik schiebst, informiere Dich erst mal.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^