Falsche Fotos in Katalogen / Online-Shops - Preisminderung?
Ich habe vor einigen Tagen einen Bikini bei www.frontlineshop.com bestellt, der auch drei Tage später bei mir eintraf. Zuerst dachte ich, es sei das selbe Produkt, das auch online auf einem Foto zu sehen war und habe ihn am selben Tag im Hallenbad dann auch getragen. Aber irgendetwas war trotzdem anders und ich konnte nicht so recht sagen, was. Ich habe mir am nächsten Tag dann nochmal das Foto mit dem Model auf der Bestellseite angesehen und habe erkannt, dass ich eine völlig andere Hose zum Bikini erhalten habe. Meine musste außen gebunden werden, das Model hingegen trug eine, die geschlossen war. Außerdem war auf der Hose des Models das Firmenlogo in Strasssteinen, das bei mir komplett fehlte. Da war für mich klar, dass ich wohl das falsche Produkt bekommen habe und habe angerufen.
Der Berater am Telefon meinte aber, dass das Problem wohl länger schon bekannt sei und der Hersteller ein falsches Foto geschickt habe, der Bikini aber trotzdem der sei, den ich bekommen hatte. Nun sah er aber dennoch anders aus und es war definitiv nicht der Richtige. Umtauschen war ja aber nicht möglich, weil es ja laut frontlineshop.com der Bikini zu dem Foto ist, bei welchem das Foto einfach vom Originalprodukt stark abweicht. Er bot mir an, sie würden das Produkt natürlich zurücknehmen, aber das Recht hatte ich ja eh. Ich habe das Gespräch dann auch beendet, weil ich schon etwas angefressen war.
Aber jetzt frage ich mich, ob man dem Händler nicht auch eine Preisminderung in so einem Fall vorschlagen kann? Der Bikini gefällt mir im Prinzip ja schon und es war eh ein Angebotsbikini, der um 60 % reduziert war. Ich nehme also an, es war ein Restposten. Würdet ihr nochmal anrufen und so etwas vorschlagen? Geht das überhaupt?
Meines Wissens nach sind die Angaben bei den Katalogen oder in Onlineshops immer ohne Gewähr. Meistens wird auch irgendwo in den AGB oder direkt in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen.
Da es eben vorkommen kann, dass die tatsächliche Ware anders aussieht als abgebildet oder die Bilder schlichtweg nicht detailgenau genug waren, gibt es ja bei Katalog- oder Internetbestellungen das sogenannte Fernabsatzgesetz, das dem Kunden ein Rückgaberecht binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zusichert.
Nur kannst du in deinem Fall nicht darauf pochen. Schließlich hattest du den Bikini bereits an. Hättest du gleich festgestellt, dass der Bikini nicht dem entsprach, den du wolltest, und ihn erst gar nicht getragen, wäre das etwas Anderes gewesen. So hast du ihn ja bereits getragen und er ist für Frontlineshop praktisch nicht mehr verkäuflich. Eigentlich macht daher der Shop ein Verlustgeschäft, wenn er dir dennoch die Rückgabe anbietet. Ich finde das daher sehr kulant, dass dir das angeboten wurde und kann nicht nachvollziehen, weshalb du dich darüber aufregst. Verpflichtet ist der Shop dazu nämlich nicht!
Das ist ja echt ärgerlich. Da hätte der Shop ja in der Artikelbeschreibung mal drauf hinweisen können, dass das Photo nicht dem tatsächlichen Artikel entspricht. Gerade wenn das schon länger bekannt ist.
Du kannst natürlich versuchen da nochmal nachzufragen und vielleicht lassen sie sich darauf ein, dir etwas vom Preis zu erlassen. Gesetzlich verpflichtet sind sie nicht. Ich meine, dass sie den Bikini zurücknehmen und dir dein Geld zurück erstatten würden ist schon völlig ok. Mehr müssen sie darüber hinaus nicht machen.Ich würde es aber versuchen. Fragen kostet ja nichts und möglicherweise möchten die ihre Kunden nicht verärgern und sind sogar gleichzeitig froh, wenn sie die Bikinis los sind. Gerade weil du den Bikini schon getragen hast und die den daher sowieso nicht mehr verkaufen können.
@netti78" Hä? Was soll denn daran kulant sein, dass ich ein 14tägiges Rückgaberecht habe? Wenn du dich einigermaßen auskennen würdest, dann wüsstest du, dass man das IMMER hat - Das ist demnach nicht kulant, sondern selbstverständlich. Natürlich ist der Shop dazu verpflichtet, wenn ich dort online etwas gekauft habe. Bevor du so etwas einfach behauptest, solltest du wirklich mal überlegen, ob das der Wahrheit entspricht. Abgesehen davon möchte ich den Bikini so oder so behandelten, weil er mir trotzdem gefällt. Deshalb war die Frage auch nicht nach einer Rückgabe, sondern nach einer Preisminderung.
Zu dem Punkt, dass Ware anders aussehen kann als sie es in der Realität nachher tut: Ja, natürlich. Aber wenn in der Artikelbeschreibung steht, dass ein Produkt eine Strassaplikation hat, die nachher nicht vorhanden ist, dann ist das für mich kein objektives Wahrnehmen, sondern die Tatsache, dass ich ein Produkt erhalten habe, das ganz anders ist.
Das 14 tägige Rücknahmerecht hast du aber nicht, wenn du Unterwäsche oder andere Kleidung schon im Alltag getragen hast. Du kannst doch nicht einen Bikini, den du schon getragen hast umtauschen. Und wenn die Firma das macht ist es wirklich kulant.
Dann kann ja jeder einen Bikini kaufen und eine Woche in Urlaub fahren, ihn tragen und dann zurücksenden. Oder ein Hochzeitskleid bestellen, kurz bevor man heiratet und es nach der Feier wieder zurücksenden. Das Rücknahmerecht bezieht sich auf die Kleidung, die noch nicht getragen ist.
Wenn das Aussehen ein anderes ist, dann hätte dir das auch sofort auffallen können und dann hätte der Shop es auch ohne Kulanz zurücknehmen müssen. Aber die Ware kann der Shop ja nicht mehr verkaufen. Nicht mal als Rückläufer. Es ist ja ein Second Hand Kleidungsstück, wenn man es genau nimmt.
Ruf doch einfach noch mal an und bitte um einen Preisnachlass. Die Rücknahme wurde dir ja kulanter Weise angeboten. Vielleicht lassen sie sich ja darauf ein. Wobei 60 % Preisnachlass für einen Bikini ja schon viel war. Aber anrufen kostet ja nicht viel und versuchen kann man es.
Verstehst du eigentlich nicht, dass ich den Bikini überhaupt nicht zurückgeben MÖCHTE? Ich möchte ihn behalten und deshalb kommt die Rücksendung doch so oder so nicht in Frage. Mir ist selbst klar, dass ich den Bikini getragen nicht mehr zurücksenden kann aber die Firma hat mir das auch nicht in Anbetracht der Tatsache angeboten, dass ich ihn schon getragen habe. Das habe ich doch gar nicht erzählt, weil ich nicht drüber nachdachte, das überhaupt zu tun. Von daher wurde mir die Rücksendung doch nur als selbstverständlicher Service angeboten, nachdem ich gefragt habe, wie man weiterhin verfahren könnte.
Ich rufe doch da nicht an und erzähle denen, dass ich einen Bikini gekauft und getragen habe, der mir jetzt als falsches Produkt aufgefallen ist und für den ich jetzt nochmal 10 % Rabatt haben möchte. Dann kann ich es auch gleich bleiben lassen.
Ich denke, er/sie "versteht" das schon (ist aber trotzdem nett, dass du sicherheitshalber noch mal nachfragst, ob es Verständnisprobleme wegen missverständlicher Formulierung von deiner Seite gab). Es ging hier nur um die Vollständigkeit, weil du nach Kulanz gefragt hattest, was das 14-tägige Rückgaberecht angeht. Es sollte also nur eine Ergänzung sein, damit sich andere auch endlich mal "einigermaßen auskennen" und nicht "einfach was behaupten, was nicht der Wahrheit entspricht" und was für die Zukunft lernen. Dass du das behalten willst, daran besteht doch gar kein Zweifel. ((Edit: Und eben deswegen konnte man ja nicht wissen, dass der Gebrauch nicht erwähnt wurde, das hattest du bis eben nicht gesagt).
Im Laden gibt es doch oft den Hinweis, dass bei reduzierter Ware kein Preisnachlass mehr möglich ist; sei es bei einer speziellen Aktion oder wenn man ein Stück findet, das Make Up - verschmiert ist oder ein Knopf fehlt. Inwieweit das allerdings rechtlich durchsetzbar wäre, wenn man es denn drauf anlegen will und ob das auch auf Onlineshops, insbesondere nach dem Kauf, zutrifft, kann ich nicht sagen.
PS: Ich würde übrigens bei deinen Preisverhandlungen, so du sie denn noch durchführst (so weit ich weiß, kann das bei Frontline schon einiges an Märkern ausmachen), auf keinen Fall auf solche Formulierungen, wie du sie hier gegenüber anderen Forumsmitgliedern benutzt, verzichten - der Gegenüber wird immer direkt freundlicher, verständnisvoller und entgegenkommender, wenn man so formuliert.
Also ich habe jetzt mal bei Women / Beachwear rumgeguckt, da aber nichts finden können, ich schreibe daher mal ins Blaue hinein, da ich ja nicht weiß, wie das Angebot nun konkret aussah.
Wenn das Angebot arg von der Artikelbeschreibung abweichen sollte, z.B. markante Details ganz und gar abweichen (Strasssteine / Firmenname) ist das natürlich ein Rückgabegrund oder eben einer zur Kaufpreisminderung, da der Artikel ja nicht wie beschrieben geliefert wurde bzw. ein stark abweichender. Kaufpreisminderung ist aber wie gesagt Händlerkulanz, darauf bestehen kannst Du nicht.
Und solange nicht bei dem Angebot dabeistand, dass das Bild nicht der gelieferten Ware entspricht: Problem des Händlers, nicht deines. Die Frage wäre, ob der Hersteller das gleiche Bild verwendet in seinem offiziellen Angebot oder nicht.
Fällt ja alles weg, da Du ihn im Grunde behalten willst, dann kannst Du wirklich nur versuchen, hier Süßholz zu raspeln und um eine Kaufpreisminderung zu bitten und auf die Fakten verweisen (wie gesagt, da wäre es besser, das Angebot zu kennen, so ist es nur Spekulation) und wenn das nicht klappt sauer zu sein und ihn zu behalten oder zurückzuschicken.
Sippschaft hat geschrieben:@netti78": Hä? Was soll denn daran kulant sein, dass ich ein 14tägiges Rückgaberecht habe? Wenn du dich einigermaßen auskennen würdest, dann wüsstest du, dass man das IMMER hat - Das ist demnach nicht kulant, sondern selbstverständlich.
Du erwartest aber nicht im Ernst, dass du dieses Rückgaberecht auch bei getragener Bekleidung, noch dazu Badekleidung hast, oder? Immerhin hattest du den Bikini bereits an und er kann somit nicht mehr guten Gewissens verkauft werden, sprich der Bikini ist futsch. Oder würdest du gerne das getragene Höschen einer anderen Person erwerben?
Es geht ja nicht um das 14-tägige Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz, sondern darum, dass die Ware bereits in Gebrauch war. Im Normalfall kann die Firma da trotz abweichender Beschreibung eine Wertminderung verlangen, sprich nur einen Teil des Kaufpreises erstatten oder - und das wäre durchaus vertretbar - die Rücknahme sogar komplett verweigern.
Gut, du hast ja geschrieben, dass du ihn gar nicht zurückgeben möchtest, aber das wollte ich nur mal klarstellen. Einen Anspruch hast du meines Wissens nach aber auch auf irgendwelche Prozente nicht, versuchen kannst du es ja mal, aber ein Recht besteht nun mal nicht.
Bereits getragene Ware kann man ja normalerweise nicht umtauschen, daher würde ich es auch als Kulanz betrachten, dass der Shop den Bikini zurücknimmt. Wenn du lieber einen Preisnachlass haben möchtest, kannst du doch anrufen und fragen. Das wird dem Shop vielleicht sogar lieber sein, als wenn du den Bikini zurückschickst. Ich denke aber auch, dass du Glück hast, dass der Shop überhaupt zu einer Einigung bereit ist, da du eben nicht gleich gemerkt hast, dass die Hose anders aussieht und nicht die auf dem Foto ist.
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